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Eichwalde unterm Hakenkreuz

9 Bytes entfernt, 19:09, 2. Feb. 2014
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== 1. Märzwahlen ==
Am 30. Januar 1933 wurde Hitler, der Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), vom Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Einflußreiche Kreise einer konservativ-nationalen Fraktion sogenannter Eliten aus Großindustrie, Großlandwirtschaft und Großbanken sahen, übereinstimmend mit Revanchevorstellungen der Reichswehrgeneralität, in der Hitlerpartei eine erwünschte Massenbasis zur Überwindung der politischen Krise der Weimarer Republik und zur Stabilisierung ihrer Macht. Diese Kreise überblickten nicht, daß ihre Vorstellungen über autoritäre Regierungsgewalt hinter den Ansprüchen der Hitlerbewegung zur Errichtung einer Nazi-Diktatur zurückblieben.
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== 2. Machtausbau ==
Am 6. April 1933 versammelten sich im Rathaussaal die neugewählten Gemeindevertreter zu ihrer ersten Sitzung. Die Zeitung berichtete: " Der Saal war festlich mit schwarz-weiß-roten und Hakenkreuzfahnen geschmückt." Laut vorläufiger Flaggenverordnung des Reichspräsidenten Hindenburg galten seit dem 12. März 1933 die schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenkreuzfahne als gemeinsame Reichsfahnen. Es war eine von den Nazis wegen noch nicht eindeutiger Mehrheitsverhältnisse im Reichstag ungeliebte Zwischenlösung. Der Doppelzustand wurde mit dem Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 beseitigt und die Hakenkreuzflagge zur alleinigen Reichsfahne. Obwohl es anscheinend Äußerlichkeiten waren, ließen die Reichsfarben schwarz-weiß-rot, die sich auch in der Hakenkreuzfahne fanden, die Symbiose konservativer Feinde der Weimarer Republik mit der Hitlerbewegung erkennen.
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== 3. Terror ==
Verfolgung und Terror, Mißbrauch von Recht und Justiz, " geschickte Kombination von Gewalt und Lüge" als kennzeichnende Methoden der Machtkonsolidierung wurden nach den Märzwahlen intensiver als bisher fortgesetzt, wobei sich der faschistische Terror auf den Widerstand von Kommunisten und anderen linken Kräften konzentrierte. Am 21. März, dem "Tag von Potsdam“, erließ Reichspräsident Hindenburg eine als "Heimtückegesetz“ bezeichnete " Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung ", die zusammen mit anderen Gesetzen erweiterte Möglichkeiten zur Verfolgung politischer Gegner bot. Davon wurde in den kommenden Monaten unter Androhung schwerer Strafen exzessiv Gebrauch gemacht. Nach bekanntem Muster juristischen Kampfes in Zeiten zugespitzter politischer Konfrontationen während der Weimarer Republik wurden Sondergerichte zur ständigen Einrichtung in jedem Oberlandesgerichtsbezirk. Keine gerichtliche Voruntersuchung, kein Eröffnungsbeschluß eines Verfahrens, keine Rechtsmittel eines Angeklagten, dabei verschärfte Strafbemessungen, insbesondere Todesstrafen, waren Merkmal dieser Gerichte. Die Schaffung des "Volksgerichtshofes" als oberstes Ausnahmegericht zur Verfolgung politischer Gegner im Jahre 1934 war Höhepunkt dieser Entwicklung.
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