Amtsgericht Karlsruhe

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche
Siegelmarke Grossherzoglich Badische Amtsgericht - Gerichts Notar

Das Gründungsdatum des Amtsgerichts Karlsruhe liegt im Jahr 1857. Im Zuge der Errichtung einer unabhängigen Justiz wurden die bis dahin der Exekutive zugehörigen Ämter verselbständigt und das Stadtamtsgericht und das Landamtsgericht Karlsruhe gebildet, die 1864 zum Großherzoglichen Amtsgericht zusammengefasst wurden. Das Gericht residierte damals noch in der Adlerstraße. Nachdem die dortigen Räumlichkeiten aber zu eng geworden waren, wurde dem Gericht ein Umzug in die Akademiestraße bewilligt, in der sich heute noch eine Zweigstelle des Amtsgerichts mit einigen Abteilungen befindet. 1911 wurden die dem Amtsgericht in der Akademiestraße zugewiesenen Räume nochmals vergrößert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm das Amtsgericht bereits im Sommer 1945 seine Tätigkeit erneut auf. In den Jahren 1958–1962 erfolgte der Umzug in das Domizil des Amtsgerichts am Schlossplatz.

Im Jahr 1970 wurde das Amtsgericht als eigenständiges Präsidialgericht konstituiert. Nominell bedeutet dies, dass das Gericht seither durch einen Präsidenten statt durch einen Direktor geleitet wird. Inhaltlich ist es in der Behördenstruktur dadurch aufgewertet, dass die am Amtsgericht beschäftigten Angehörigen des höheren Justizdienstes nicht mehr der Dienstaufsicht des Landgerichtspräsidenten unterstellt ist, sondern das Amtsgericht Karlsruhe neben den Landgerichten dem Oberlandesgericht Karlsruhe untersteht. Auf den Instanzenzug hat dies freilich keinen Einfluss.



Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.