Bayerische Staatskanzlei

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Siegelmarke Bayerische Staatskanzlei

Die Bayerische Staatskanzlei ist eine oberste Landesbehörde, die zur Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung in München eingerichtet wurde. Der Sitz der Behörde wird ebenfalls als Bayerische Staatskanzlei bezeichnet.

Landesbehörde - Aufgaben und verfassungsrechtliche Grundlagen

Gemäß Artikel 52 der Verfassung des Freistaates Bayern unterstützt die Staatskanzlei den Bayerischen Ministerpräsidenten und die Bayerische Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben. Die Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik sowie bei der Repräsentation Bayerns nach außen. Sie koordiniert die Tätigkeit der Staatsministerien und bereitet die Beschlussfassung der Staatsregierung vor.

Im Geschäftsbereich der Staatskanzlei sind die Abteilung für Medienpolitik sowie die Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen Beate Merk (mit der Vertretungen des Freistaates Bayern in Brüssel) eingebettet. Hierzu zählt auch die Auszeichnung mit den bayerischen Ordens- und Ehrenzeichen im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung sowie die Erteilung von Exequaturen von Konsulaten im Lande.

Zur Staatskanzlei gehört organisatorisch auch das nahe gelegene Prinz-Carl-Palais, das hauptsächlich für repräsentative Aufgaben des Ministerpräsidenten genutzt wird. Außenstellen der Staatskanzlei befinden sich in Berlin (Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund) und in Brüssel (Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union).

Leiter der Staatskanzlei ist seit dem 10. Oktober 2013 Christine Haderthauer, die gleichzeitig Staatsministerin für Europaangelegenheiten ist. Sie trat die Nachfolge von Thomas Kreuzer an, der die Führung der CSU-Fraktion im Landtag übernahm.

Geschichte

Geschaffen wurde die Staatskanzlei 1933. Zur Zeit der Weimarer Republik war der Ministerpräsident zugleich bayerischer Außenminister. Damit stellte das Außenministerium, das kaum noch eigene Kompetenzen hatte, faktisch die Behörde des Ministerpräsidenten dar. Erst nachdem im März 1933 die Nationalsozialisten die Macht auch in Bayern übernommen hatten, wurde das Außenressort abgeschafft und durch die Staatskanzlei ersetzt. Zur Zeit des Nationalsozialismus konnte die Staatskanzlei kaum Bedeutung entfalten, da zum einen Deutschland ein Einheitsstaat geworden war, in dem die Länder nur noch Reichsprovinzen waren, zum anderen, weil sie mit der Gauleitung von München-Oberbayern und der Behörde des Reichsstatthalters Franz von Epp (die sogenannte Reichsstatthalterei) mächtige Konkurrenten hatte.



Text: Wikipedia

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