Berliner Mauer (89)
Notfallsäule an einem Kanalufer.
Da die gesamte Spree als Grenzgebiet von Ost-Berlin beansprucht wird, ertrinken bis zur Unterzeichnung des Abkommens über Rettungsmaßnahmen bei Unglücksfällen in den Berliner Grenzgewässern am 29. Oktober 1975 mehrere Kreuzberger Kinder, weil ihnen von der Westseite aus nicht geholfen werden kann.
Ab 1976 werden an den Gewässern Notfallsäulen installiert, nach deren Aktivierung Ertrinkenden Hilfe geleistet werden darf.
Ortsangabe: Landwehrkanal | Bezirk(e): Tiergarten (West-Berlin); Mitte (Ost-Berlin)
Schlagworte: Notfallsäule (Wassergrenze); Wassergrenze
Text: Stiftung Berliner Mauer
Bildquelle: Stiftung Berliner Mauer/Foto: Hans-Joachim Grimm
Das Bild steht unter der CreativeCommons-Lizenz CC-BY-SA 4.0
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