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Buxtehude

Die Hansestadt Buxtehude ist eine selbständige Gemeinde am südlichen Rande des Alten Landes im Landkreis Stade in Niedersachsen.

Reklamemarken und Siegelmarken

Geschichte

Frühgeschichte

In der Buxtehuder Gemarkung Ovelgönne fand man 1952 den Spitzwecken von Ovelgönne. Er ist Teil eines aus der Vorrömischen Eisenzeit stammenden Brötchens.

Seit einem Stadtratsbeschluss von 1980 werden Stadtarchäologie und Bodendenkmalpflege in Buxtehude politisch geplant und seit 1993 durch eine eigene Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz im Hochbau- und Bauordnungsamt der Stadt administrativ umgesetzt.

Name

Hude-Orte bilden eine Gruppe von Ortsnamen. Sie sind in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg, Niedersachsen, in den Niederlanden (-hijde) und in England (-hithe) verbreitet. Buxtehude wurde 959 bei seiner ersten Erwähnung Buochstadon (= stade) genannt. Erst 1135 kommt der Name Buchstadihude auf, der im Laufe der Zeit zu Buxtehude wurde.

Buxtehude seit dem Mittelalter

Seit 959 bestand an der Este eine bäuerliche Siedlung mit dem Namen „Buochstadon“, erwähnt in einer Schenkungsurkunde König Ottos I. an das Mauritiuskloster zu Magdeburg. Der Name bedeutet vermutlich „Buchenstätte“. Nahe der Siedlung konnte eine aus Pfählen konstruierte Schiffslandestelle („hude“) nachgewiesen werden. Im Jahre 1197 wurde die Siedlung um ein auf der Geest gelegenes Benediktinerinnenkloster („Altkloster“) erweitert.

Zwischen 1280 und 1285 ließ Erzbischof Giselbert von Bremen etwa einen Kilometer nördlich dieser Ansiedlung eine Stadtfestung errichten. Diese hieß zuerst Neustadt und übernahm später den Namen Buxtehude. Die Este führte man in einer grachtartigen Flethanlage durch die Stadt. Den Festungsgraben bezeichnete man mit dem niederländischen Wort Viver (vijver; dt. Weiher, Teich). Zum Schutz kamen später fünf Zwinger dazu, von denen heute nur noch der Marschtorzwinger erhalten ist. Das Jahr 1285 gilt offiziell als Stadtgründungsjahr.

Im Jahre 1286 wurde das Neue Kloster in Bredenbeck angesiedelt, das seither Neukloster heißt. Plastik der Buxtehuder Altstadt vor dem Historischen Rathaus, Breite Straße 2.

Im Jahre 1328 erfolgte die Verleihung des Stader Stadtrechtes durch Erzbischof Borchard, das für die Stadt die volle Selbstverwaltung und wirtschaftliche Unabhängigkeit durch eine Ratsverfassung bedeutete. Im Jahre 1363 wurde Buxtehude Mitglied der Hanse und erlebte seine Blütezeit.

Mit dem ersten lutherischen Prediger zog 1541 die Reformation in Buxtehude ein. Nach Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges wurde auch Buxtehude von der Pest heimgesucht.[3] Ab 1627 kommt es kurz zu einer katholischen Restitution durch den kaiserlichen Feldherrn Tilly. Nachdem Buxtehude 1632 durch den schwedischen General Tott erobert worden war, fiel es 1676 im Nordischen Krieg nach Eroberung des Herzogtums Bremen-Verden in den Besitz der antischwedischen Koalition. Im Zuge des Friedens von Nimwegen fiel Buxtehude von 1679 bis 1712 wieder an Schweden zurück.

Während der Franzosenzeit war Buxtehude von 1811 und 1814 Teil des Kantons Buxtehude im Département des Bouches de l’Elbe, zu dem auch Mairie Estebrügge und Moorende-Ostseite, Mairie Haßelwerder und Mairie Moisburg gehörten.[4]

Bis 1885 war Buxtehude als Stadt eine selbständige Verwaltungseinheit, dann wurde es dem Landkreis Jork angeschlossen. 1932, mit Auflösung dieses Kreises, kam Buxtehude zum Landkreis Stade, dem es bis heute angehört.

Seit dem 28. April 2014 trägt Buxtehude den Beinamen Hansestadt im Stadtnamen.[5]

Hexenverfolgung

Die Hochphase der Hexenverfolgung im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert fiel zeitlich zusammen mit einem tiefgreifenden Wandel auf dem Gebiet der Strafrechtspflege. Seit 1532 entwickelte sich auf dem Gebiet des Strafrechts allgemein wie auch speziell auf dem Gebiet der Hexenprozesse die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina) zur entscheidenden Rechtsgrundlage.[6] Die Carolina reglementierte erstmals die weithin übliche Folter zur Erlangung von Geständnissen und bewirkte damit eine gewisse Rechtssicherheit für die Beschuldigten. Aufgrund einer salvatorischen Klausel war jedoch regionales Recht weiterhin anwendbar. Dessen Gebrauch wurde erst langsam zugunsten der Carolina zurückgedrängt und führte noch jahrzehntelang zu Strafprozessen mit teilweise ausuferndem Gebrauch der „peinlichen Befragung“.

Die 1603 erlassene Kriminalgerichtsordnung des Erzbischofs von Bremen, das Edikt vom Prozeß in Zauberei-Sachen[7][8] lehnte sich nicht nur inhaltlich fast wörtlich an die Carolina an, sondern propagierte auch ausdrücklich deren Gültigkeit.[9]

Die Hexerei wurde darin nur als ein Delikt unter vielen behandelt, nicht als Ausnahmeverbrechen (crimen exceptum), das ein besonderes Verfahren rechtfertige. Der berüchtigte Hexenhammer wurde vor norddeutschen Gerichten deshalb nicht zur Begründung von Urteilen herangezogen.

In Buxtehude gab es zwischen 1540 und 1644 insgesamt 21 Hexenprozesse,[10] 18 Frauen wurden hingerichtet.[11]

Ein Erlass Königin Christinas von Schweden von 1649 leitete das Ende der Hexenprozesse im Herzogtum Bremen-Verden ein.[12]

Die ab 1935 im Auftrag Heinrich Himmlers erstellte Hexenkartothek versuchte, die frühneuzeitliche Hexenverfolgung für die völkische NS-Ideologie zu vereinnahmen. Dazu erfassten Mitarbeiter des sog. H-Sonderkommandos im Juli 1940 auch einen Sammelprozess im ehemaligen Bistum Verden.[13]

Der Rat der Stadt Buxtehude beschloss am 19. April 2016 die symbolische Wiedergutmachung der Hexenprozesse in Buxtehude durch die Errichtung eines Mahnmals am Historischen Rathaus.[14] Seit November 2017 erinnern dort drei Bronzetafeln an die historischen Ereignisse.[15]


Text: Wikipedia

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