Deutsche Bücherei

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Siegelmarke Königl. Neubauamt Deutsche Bücherei

Die Deutsche Bücherei in Leipzig, Deutscher Platz 1, war eine Vorgängereinrichtung der Deutschen Nationalbibliothek und ist heute Teil derselben. Sie wurde am 3. Oktober 1912 durch den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, die Stadt Leipzig und das Königreich Sachsen als Archiv des deutschen Schrifttums und des deutschen Buchhandels gegründet. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden 1990 die Deutsche Bibliothek, 1946 in Frankfurt gegründet, und die größere Deutsche Bücherei zu einer Gesamtinstitution unter der Benennung Die Deutsche Bibliothek zusammengefasst. Seit 2006 lautet deren Bezeichnung Deutsche Nationalbibliothek und Leipzig ist ein Standort.


Geschichte

1906 regte der Ministerialdirektor im Preußischen Kultusministerium Friedrich Althoff in einem Gespräch mit dem damaligen Ersten Schriftführer und ab 1910 Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Karl Siegismund die Gründung eines Gesamtarchivs des nationalen Schrifttums an, das kostenlose Belegexemplare der Verlage erhält und vom Börsenverein getragen wird. Eine staatliche Nationalbibliothek war aufgrund der föderalistischen Strukturen des Deutschen Reiches nicht möglich. Das starke Wachstum der deutschen Buchproduktion Anfang des 20. Jahrhunderts auf 33.000 Druckwerke im Jahr 1911 ließ die Errichtung einer Zentralbibliothek der deutschen Literatur, einschließlich bibliographischer Verzeichnung des erschienen Schrifttums, zu einem wichtigen Ziel des Börsenvereins werden. Sowohl die Stadt Leipzig als auch das Königreich Sachsen zeigten Interesse an der Ansiedlung der Institution und sagten eine finanzielle Unterstützung zu, auch um die führende Rolle Leipzigs im deutschsprachigen Buchhandel zu festigen. Der Zweite Vorsteher des Börsenvereins, der Dresdner Verlagsbuchhändler Erich Ehlermann, verfasste schließlich 1910 die Denkschrift „Eine Reichsbibliothek in Leipzig“, die seine Vorstellungen über die Einrichtung, Aufgaben und Ziele einer Reichsbibliothek darlegte und die praktische Umsetzung aufzeigte.


1912 bis 1933

Im Sommer 1912 einigten sich dann die Träger der neuen Bibliothek, der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, die Verlagsstadt Leipzig und das Königreich Sachsen auf die Bezeichnung Deutsche Bücherei. Am 25. September 1912 wurde im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel die Bekanntmachung über die Gründung der Deutschen Bücherei und deren Satzung veröffentlicht, nachdem am 19. September der Vertrags- und Satzungsentwurf fixiert worden war. Am 3. Oktober 1912 folgte die Unterzeichnung des endgültigen Gründungsvertrages durch die Träger der Institution. Am 13., 17. und 19. Dezember 1912 behandelten und billigten die beiden Kammern des Sächsischen Landtages die Vereinbarung. Am 1. Januar 1913 begann die Arbeit in dem Erweiterungsbau des Buchhändlerhauses am Gerichtsweg 26. Die Mitglieder des ersten geschäftsführenden Ausschusses sind auf einem Gemälde von Hugo Vogel, von Arthur Meiner gestiftet, von links nach rechts dargestellt: der Leipziger Kunstverleger Artur Seemann, der Dresdner Verleger Erich Ehlermann, der Leipziger Oberbürgermeister Rudolf Dittrich, der Ministerialdirektor im sächsischen Finanzministerium Max Otto Schroeder, der Erste Vorsteher des Börsenvereines Karl Sigismund (zentral in Bildmitte stehend), der Direktor der Universitätsbibliothek Leipzig Karl Boysen, der Abteilungsleiter der Königlichen Bibliothek zu Berlin Hans Paalzow und der Leipziger Verlagsbuchhändler Arthur Meiner. Zum ersten Direktor der Anstalt wurde Gustav Wahl berufen, dem 1917 Georg Minde-Pouet folgte.

Als Archiv des deutschsprachigen Schrifttums sollte die gesamte seit 1913 in Deutschland erschienene deutschsprachige und fremdsprachige Literatur sowie die ausländische Literatur in deutscher Sprache gesammelt, in einer Nationalbibliografie verzeichnet und als Präsenzbibliothek für Jedermann zur freien Verfügung gestellt werden. Die Publikationen waren daher nach formalen und nicht nach inhaltlichen Kriterien zu sammeln. Damit erfüllte sie wesentliche Teile der Funktionen einer Nationalbibliothek.

Am 30. April 1915 wurde anlässlich der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler der Schlussstein für das neue Bibliotheksgebäude gelegt. Eingebunden in das Festprogramm zeigte die Deutsche Bücherei im Deutschen Buchhändlerhaus vom 30. April bis zum 15. Mai 1915 in 36 Vitrinen ihre erste Kriegsausstellung zum Ersten Weltkrieg mit „deutschen, österreichischen und französischen Proklamationen sowie von russischer oder deutscher Seite in Ostpreußen und Belgien plakatierte militärische Bekanntmachungen“.

Das Hauptgebäude wurde in Leipzig am Deutschen Platz am 2. September 1916 im Beisein des sächsischen Königs Friedrich August III. eingeweiht.

Das Baugelände hatte die Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt und die Kosten für das repräsentative Bibliotheksgebäude der sächsische Staat übernommen. Der Börsenverein verpflichtete sich die Bibliothek einzurichten, zu betreiben und zu verwalten. Einen gemeinsamen Unterhaltszuschuss von jährlich 200 Tausend Mark sagten außerdem die Stadt und das Land zu. Die Hauptgrundlage der Deutschen Bücherei waren die freiwilligen Übereinkünfte mit den deutschen Verlegern, die Bücherei kostenlos mit Belegexemplaren aus ihrer gesamten Verlagsproduktion zu beliefern.

Inflationsbedingt unzureichende Zuschüsse der Unterhaltsträger führten im Sommer 1920 beim Vorstand des Börsenvereins zu Überlegungen, die Deutsche Bücherei aufzulösen. Alternativ wurde die Verschmelzung mit der Universitätsbibliothek Leipzig geprüft, was aber aufgrund der verschiedenen Aufgaben der beiden Anstalten scheiterte. Ab 1919 bekam die Deutsche Bücherei finanzielle Beihilfen vom Deutschen Reich. Schließlich konnte das Reich Anfang 1923 als ständiger Kostenträger gewonnen werden, um das Weiterbestehen zu sichern. Gemäß einer Vereinbarung beteiligten sich das Deutsche Reich und der Freistaat Sachsen mit je zwei Fünftel und die Stadt Leipzig mit einem Fünftel an den Verwaltungskosten. Eine Satzungsänderung des Deutschen Verlegervereins im Jahr 1925 verpflichtete außerdem jedes Mitglied des Börsenvereins, nach Erscheinen eines neuen Werkes oder einer neuen Auflage eines solchen ein Exemplar der Deutschen Bücherei unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, was den Aufstieg der Bibliothek während der am 1. Oktober 1924 begonnenen dreißigjährigen Ära des Direktors Heinrich Uhlendahl maßgeblich förderte. Uhlendahl initiierte beispielsweise 1925 eine sogenannte Bücherlotterie, die einen Gewinn von 100 Tausend Mark zugunsten der Bücherei abwarf.

1921 begann die Deutsche Bücherei für den Börsenverein der Deutschen Buchhändler mit der Bearbeitung und Ausgabe bibliographischer Verzeichnisse der Literatur. Es waren anfangs die „Täglichen Verzeichnisse der Neuerscheinungen“ und die „Wöchentlichen Verzeichnisse der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des Buchhandels“. 1931 folgten die „Deutsche Nationalbibliographie“ in den Reihen A (Neuerscheinungen des Buchhandels) und B (Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels). Die Bearbeitung des „Halbjahresverzeichnisses der Neuerscheinungen des Deutschen Buchhandels“ und des „Deutschen Bücherverzeichnisses“ wurde nun auch übernommen. Das Sammelgebiet wurde 1927 wieder um Dissertationen und andere Hochschulschriften erweitert, nachdem seit 1920 aus Kostengründen darauf verzichtet worden war.


1933 bis 1945

Am 30. Juni 1933 wurde die Deutsche Bücherei, die zuvor aus dem Etat des Reichsministeriums des Innern mitfinanziert wurde, dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt. Otto Erich Ebert, Stellvertreter Uhlendahls, drei jüdische Mitarbeiter und der Bibliothekar Ernst Adler wurden als „Nichtarier“ bzw. aus politischen Gründen entlassen. Rund 44 % der Mitarbeiter waren in der NSDAP und ihren angeschlossenen Verbänden organisiert, unter den wissenschaftlichen Bibliothekaren waren es 50 Prozent. Mit dem Ziel einer Nationalbibliothek folgte eine Stärkung der Stellung der Bücherei im deutschen Bibliothekswesen. Eine Anordnung der Reichskulturkammer vom 20. September 1935 verpflichtete die ihr unterstellten Verbände, Verlage und Einzelpersonen ein Exemplar der von ihnen herausgegebenen Schriften bei der Deutschen Bücherei abzugeben. Mit dem „Gesetz über die Deutsche Bücherei in Leipzig“ vom 18. April 1940 wurde sie schließlich zu einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt, um eine Gleichstellung mit staatlichen Bibliotheken zu erreichen. Das gesamte bewegliche und unbewegliche Institutsvermögen, mit Ausnahme der buchhändlerischen Gesamtbibliographie, ging unentgeltlich vom Börsenverein in das Eigentum der Deutschen Bücherei über.

1933 wurde zur Säuberung des öffentlichen Lebens von „falschem Gedankengut“ an der Be- und Erarbeitung sogenannter schwarzen Listen für Sexualliteratur, Schöne Literatur, Politische Literatur und Jugendschriften mitgearbeitet. 1936 wurde in der Bücherei eine Abteilung der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums eingerichtet.

Während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgte die Deutsche Bücherei aber weiterhin das Ziel der Vollständigkeit des gesamtem deutschsprachigen Schrifttums. Folglich sammelte sie auch die außerhalb Deutschlands erschienenen Werke der geflohenen, ausgebürgerten, vertriebenen Autoren, unter anderem durch Kauf der Publikationen im Ausland. Allerdings durften die Werke nicht mehr lückenlos in die Verzeichnisse mit kommerziellen Funktionen, das „Tägliche Verzeichnis“ und die „Nationalbibliographie A“ (wöchentliches Verzeichnis), aufgenommen werden. Die Entscheidung über die bibliographische Anzeige von Neueingängen und die Selektion des nichtdeutschen Schrifttums oblag ab 1936 einem Beauftragten der Geheimen Staatspolizei, dem abkommandierten SS-Hauptscharführer Heinz Lämmel. Nicht zum deutschen Schrifttum zählte im Jahr 1936 der zuständige Abteilungsleiter im Reichsministerium Heinz Wismann in Deutschland verbotene Bücher, Bücher die von Emigranten geschrieben waren, Bücher deutschfeindlichen Inhaltes und Bücher in denen bolschewistische Theorien vertreten wurden. 1937 ergänzte Wismann seine Anweisung der Geheimhaltung um Werke jüdischer Verfasser über jüdische Themen. In der Folge wurde eine Verbindungsstelle des Reichssicherheitshauptamtes eingerichtet, die 5485 Titel bis 1945 als geheim deklarierte, die Aufnahme in ein Verzeichnis untersagte und die Benutzung überwachte. 1938 hatte die Deutsche Bücherei einen Bestand von 1,5 Millionen Exemplare sowie rund 200 Mitarbeiter.

Von 1939 bis 1944 erstellte die Bücherei daher monatlich eine Liste der in der Deutschen Bücherei unter Verschluss gestellten Druckschriften, die nur für den dienstlichen Gebrauch von Behörden und wissenschaftlichen Bibliotheken veröffentlicht wurde. 1942 wurde das Sammelgebiet rückwirkend ab 1941 erweitert auf die Übersetzungen deutscher Werke in fremde Sprachen und die fremdsprachigen Werke über Deutschland und deutsche Persönlichkeiten. Im Dezember 1943 kam es nach einem Luftangriff zu Brandschäden, durch die rund 50.000 gestapelte Zeitschriften und 14 Arbeitsräume vernichtet wurden. Dies hatte im Sommer 1944 die Verlagerung von 1,6 Millionen Bänden nach zehn Ausweichstellen zur Folge.


1945 bis 1990

Im September 1945 wurden die ausgelagerten Bücher zurücktransportiert, Ende 1945 folgte die Freigabe zur Benutzung der seit Anfang 1944 geschlossenen Bücherei. Im August 1945 wurde die Deutsche Bücherei der Landesverwaltung Sachsens unterstellt und ab März 1951 der Leitung und Aufsicht des Staatssekretariats für Hochschulwesen, ab 1958 der des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen beziehungsweise ab 1967 der des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen der DDR. Die Deutsche Bücherei hatte eine zentrale Stellung für die Versorgung von Wissenschaft und Praxis in der DDR inne. Bei Gesamtausgaben von rund drei Millionen Mark beschäftigte sie 1961 340 Mitarbeiter. 1977 betrug der Etat 7,5 Millionen Mark und es gab 500 Mitarbeiter.

Auf Anweisung der Abteilung Volksbildung der Sowjetischen Militäradministration erstellte und veröffentlichte die Deutsche Bücherei Anfang 1946 eine „Liste der auszusondernden Literatur“, die später 38.700 Bücher und Zeitschriften mit „faschistischem oder militaristischem“ Inhalt umfasste und als Grundlage zur Säuberung von Bibliotheken diente. In der Deutschen Bücherei kamen die Publikationen in den sekretierten Bestand, auch als Sperrbibliothek bezeichnet, später in die „Abteilung für spezielle Forschungsliteratur“. Eine zweite Gruppe ausgesonderter Literatur umfasste politische Literatur mit sogenanntem „antidemokratischen“ Charakter, die Ende 1989 etwa 100 Tausend Bände umfasste. Als dritte Gruppe war pornografische Literatur seit längerem in speziellen Magazinen aufbewahrt worden. Dissertationen mit Vertraulichkeitsgrad wurden ab 1977 nicht mehr ordnungsgemäß inventarisiert. Bücher aus DDR-Verlagen von Autoren, die die DDR verlassen hatten, wurden gesperrt. Die Sekretionen führten besonders ausgewiesene Mitarbeiter der Bücherei eigenständig durch. Die Einsichtnahme der sogenannten speziellen Forschungsliteratur in einem separaten Lesesaal war nur einem eingeschränkten Benutzerkreis möglich, der die Notwendigkeit nachweisen musste und eine Genehmigung des Generaldirektors Rötzsch benötigte.

Ab dem 1. September 1955 regelte eine Durchführungsbestimmung, die im Juli 1960 durch eine neue Anordnung ersetzt wurde, die Ablieferung von Pflichtexemplaren aus der DDR-Verlagsproduktion an die Deutsche Bücherei. 85 % der sammelpflichtigen, westdeutschen Literatur wurde der Deutschen Bücherei freiwillig und kostenlos von den Verlegern aus der Bundesrepublik Deutschland geliefert. Zur Literaturbeschaffung standen jährlich eine Million Mark der DDR und 450 Tausend Deutsche Mark zur Verfügung. Im Zeitraum von 1961 bis 1989 hatte sie an westdeutscher Literatur 1,97 Millionen Neuzugänge, aus der DDR-Produktion gingen 0,84 Millionen Exemplare (einschl. Zweitexemplare) ein. Mit Hilfe einer Sondereinfuhrgenehmigung durfte sie Druckerzeugnisse, Schallplatten, andere Tonträger, Filme und Dias ohne Wertung des Inhalts in die DDR einführen beziehungsweise erhalten. 1982 besaß die Bücherei einen Gesamtbestand von 4,3 Millionen Bänden. Ende 1989 waren 8,8 Millionen Medieneinheiten vorhanden.

1956 wurde eine technisch-wissenschaftliche Auskunfts- und Beratungsstelle eingerichtet, die Auskünfte und Literaturzusammenstellungen vor allem für die Industrie und Landwirtschaft erteilen und bearbeiten sollte.

1950 wurde der Deutschen Bücherei das 1884 vom Zentralverein für das gesamte Buchgewerbe gegründete Deutsche Buch- und Schriftmuseum, als ältestes Buchmuseum der Welt, als Abteilung eingegliedert. Zur Sammlung in Leipzig zählen auch besondere Bestände wie die durch den Buchhändler Hahn initiierte und durch den Bibliothekar Johann Heinrich Plath betreute Reichsbibliothek der Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49, die im Mai 1938 als Spende des deutschen Buchhandels für einen ersten Grundstock einer deutschen Nationalbibliothek gedacht war. Anfang April 1953 wurden außerdem die Restbestände, rund 20.000 Bände, der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig übernommen. Im Dezember 1943 waren durch einen Luftangriff dreiviertel des ehemaligen buchhistorischen Bestandes der Bibliothek im Buchhändlerhaus zerstört worden.


Nach 1990

Nachdem die Deutsche Bücherei nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetischen Besatzungszone lag, war im Zuge der Ost-West-Teilung 1947 in der damaligen Bizone in Frankfurt am Main eine zweite Nationalbibliothek mit dem Namen Deutsche Bibliothek gegründet worden. Im Einigungsvertrag wurde 1990 die Zusammenführung der Leipziger und der Frankfurter Institution (einschließlich des Deutschen Musikarchivs in Berlin) zur DDB (Die Deutsche Bibliothek) geregelt. Die Anzahl der Mitarbeiter wurde in der Folge in Leipzig stark vermindert. Ende des 20. Jahrhunderts besaßen die Bibliotheksmagazine eine Kapazität von rund 12 Millionen Bänden.

Mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über die Zuständigkeit und Organisation der deutschen Nationalbibliothek zum 29. Juni 2006 wurde die Institution in Deutsche Nationalbibliothek umbenannt. Mit einem Bestand von 16,23 Millionen Medien (Stand: 2010) ist die Deutsche Bücherei, die inzwischen offiziell als Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig bezeichnet wird, die größte Bibliothek Deutschlands und der größere Standort der Deutschen Nationalbibliothek.

In Leipzig werden die beiden Pflichtexemplare der Verlage aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen formal und sachlich erschlossen. Das Zweitexemplar wird anschließend nach Frankfurt weitergegeben. Außerdem ist der Standort zuständig für das Archivieren der nur in einem Exemplar gesammelten deutschsprachigen Veröffentlichungen des Auslands, der Übersetzungen aus dem Deutschen und der fremdsprachigen Germanica.

Die Deutsche Bücherei übernahm bis 2004 innerhalb der DDB die Funktion als internationale Depotbibliothek. Vor der Wiedervereinigung wurden von UNO, UNESCO und WTO beide Standorte als Depotbibliothek angesehen.

Neben dem Deutschen Buch- und Schriftmuseum als Dokumentationszentrum für Buchkultur mit 782 Tausend Studiensammlungen befindet sich die Sammlung Exil-Literatur 1933–1945 und die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek, eine internationale Fachbibliothek zur Dokumentation der Verfolgung und Vernichtung der Juden, in Leipzig. Das Deutsche Musikarchiv mit 1,68 Millionen Musiktonträgern und Musikalien zog im Rahmen der Errichtung des vierten Erweiterungsbaus 2011 von Berlin nach Leipzig um und wurde mit der Leipziger Musikalien- und Tonträgersammlung zusammengeführt. Die aus der Restaurierungswerkstatt, die 1964 eingerichtet wurde, im Jahr 1992 hervorgegangene Abteilung "Zentrum für Bucherhaltung" wurde 1998 als privatwirtschaftlich geführtes Zentrum für Bucherhaltung ausgegründet.



Text: [hhttp://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_B%C3%BCcherei Wikipedia]

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