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Im Zuge der Novemberrevolution 1918 wurde die Gendarmerie kurzfristig aufgelöst und in die Landespolizeitruppe umgewandelt. Die Gendarmen trugen nun kurzfristig die Bezeichnung Landesschutzmann. Wichtigstes Merkmal der Umstrukturierung war die (kurzfristige) Abschaffung des Militärstatus, wodurch der Kombattantenstatus entfiel. Im April 1919 wurde die Truppe als Badische Gendarmerie wieder begründet. Chef der Gendarmerie war zu diesem Zeitpunkt der ehemalige Staatsanwalt und nunmehrige Gendarmerie-Oberst Hermann Kuenzer als Kommandeur der Badischen Landespolizeitruppe. Die militärische Gerichtsbarkeit bestand bis zum 17. August 1920. Ab diesem Zeitpunkt besaßen die Offiziere und Gendarmeriebeamten auch das Wahlrecht.
1921 wurden die Dienstgradbezeichnungen teilweise geändert. Eine einschneidende Veränderung brachte das Polizeigesetz vom Juni 1923, das das Gesetz von 1831 (siehe oben) ersetzte. Das Korpskommando und die Distriktskommandos wurden aufgehoben und in das Innenministerium integriert, womit die doppelte Unterstellung der Gendarmen unter militärische und zivile Vorgesetzte entfiel. Die Uniformierung entsprach – abgesehen von der Änderung des großherzoglichen Hoheitsabzeichens – weitgehend der des alten Korps.
Text: [https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fherzoglich_Badisches_Gendarmeriekorps Wikipedia]
[[Kategorie:Siegelmarkenkatalog]] [[Kategorie:Militär (Siegelmarken)]]
 
 
1921 wurden die Dienstgradbezeichnungen teilweise geändert. Eine einschneidende Veränderung brachte das Polizeigesetz vom Juni 1923, das das Gesetz von 1831 (siehe oben) ersetzte. Das Korpskommando und die Distriktskommandos wurden aufgehoben und in das Innenministerium integriert, womit die doppelte Unterstellung der Gendarmen unter militärische und zivile Vorgesetzte entfiel. Die Uniformierung entsprach – abgesehen von der Änderung des großherzoglichen Hoheitsabzeichens – weitgehend der des alten Korps.
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