Guido von Madai

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Guido von Madai 1872

Guido von Madai (* 1. Januar 1810 in Halle; † 24. November 1892 in Bad Homburg vor der Höhe, Provinz Hessen-Nassau) war ein deutscher Verwaltungsjurist im Königreich Preußen.

Leben und Werk

Er ist der Enkel des Hofrates und Mediziners Carl August von Madai in Halle. Karl Otto von Madai war ein Vetter.

Madai studierte 1830 bis 1834 Rechtswissenschaft an der Friedrichs-Universität und wurde 1832 Mitglied des Corps Saxonia Halle.[1]

1839 trat er in den preußischen Staatsdienst. Im Jahre 1848 wurde er zum Landrat des Kreises Kosten (Provinz Posen) ernannt. Nach der Besetzung der Freien Stadt Frankfurt und dem Selbstmord des letzten Bürgermeisters Karl Konstanz Viktor Fellner wurde er am 28. Juli 1866 zum Zivilkommissar der Stadt und des Gebiets von Frankfurt am Main eingesetzt. Nach der Annexion der Freien Stadt durch Preußen und dem Inkrafttreten einer Magistratsverfassung wurde er am 1. Oktober 1867 erster Polizeipräsident von Frankfurt und am 10. Oktober Landrat des Stadtkreises Frankfurt.

Madai pflegte einen kooperativen Verwaltungsstil und setzte eine umfassende Neuorganisation der Frankfurter Polizei und der Exekutive in der Stadt und den Landgemeinden des Kreises durch. Trotz der nach der gewaltsamen Annexion in Frankfurt herrschenden Preußenfeindlichkeit war er in Frankfurt anerkannt, so dass die Bürgerschaft ihn freundlich verabschiedete, als er am 12. August 1872 einem Ruf als Polizeipräsident nach Berlin folgte. Madai schied am 19. Oktober 1885 als Wirkl. Geh. Rat aus dem aktiven Dienst.

In seiner Berliner Amtszeit veranlasste er die Aufstellung von öffentlichen Pissoirs, die später umgangssprachlich als Madai-Tempel bekannt wurden.

Das Grab Guido von Madais befindet sich auf dem Friedhof II der Gemeinde Jerusalems- und Neue Kirche an der Zossener Straße in Berlin-Kreuzberg (verortet). Er liegt dort an der Seite seiner ersten Frau Marianne, geb. von Lattorff (1811–1880) und des gemeinsamen Sohnes Generalleutnant Karl von Madai (1844–1934).


Text: Wikipedia

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