Handelskammer Hamburg

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Siegelmarke der Handelskammer

Die Handelskammer Hamburg ist die älteste deutsche Handelskammer. Sie wurde 1665 als Commerz-Deputation von den Seehandel treibenden Hamburger Kaufleuten gegründet. Diese hatten bereits 1517 das Recht erhalten einen Vorstand zu wählen, wodurch der Zusammenschluss des gemeenen Kopmann entstand (die heutige Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg), auf dessen Initiative bereits die erste deutsche Börse 1558 in Hamburg entstand. 1710 erhielt die Commerzdeputation Sitz und Stimmrecht in der Bürgerschaft. 1735 bezog die Commerzdeputation Räume über der 1669 erbauten Stadtwaage, die zwischen Kran und Hamburger Börse am Nikolaifleet, nahe dem Rathaus an der Trostbrücke lag. Noch im gleichen Jahr entstand darin die Commerzbibliothek, die weltweit erste Wirtschaftsbibliothek. Das Commercium genannte Gebäude wurde 1767 noch erweitert. Während der Hamburger Franzosenzeit erfolgt vorübergehend eine Umbildung in eine Handelskammer nach französischem Vorbild.

1841 eröffnete die Börse im neuen Gebäude am Adolphsplatz, die damals nur aus dem mittleren Teil des heutigen Gebäudes bestand. Sie wurde gleichzeitig zum neuen Sitz der Commerz-Deputation, während im Jahr darauf das alte Gebäude beim Hamburger Brand zerstört wurde. Im Jahr 1867 benannte sich die Commerz-Deputation in Handelskammer um. 1907 erhielt die Handelskammer offiziell das Recht, auch die Industrie zu vertreten, was bereits seit 1900 über die von ihr gebildete Industriekommission praktiziert worden war. 1933 trat das Gesetz betr. Vorläufige Neubildung der Handelskammer in Kraft und das Plenum wurde neu konstituiert. 1934 wurde die nun sogenannte Industrie- und Handelskammer Hamburg Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer Nordmark (Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Teile Nord-Hannovers). Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz erweiterte sich auch die Zuständigkeit der Hamburger Kammer 1937 um Altona, Harburg, Wandsbek und Wilhelmsburg. 1943 wurde die „Gauwirtschaftskammer Hamburg“ eingerichtet, die auch die Handwerkskammer und die Wirtschaftskammer Nordmark einschloss. Nach Kriegsende erfolgte 1945 die Rückbenennung in Handelskammer Hamburg. Durch Bundes- und Landesgesetz erhielten die Kammern 1955/1956 wieder einheitlich den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.



Text: Wikipedia

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