Landgericht Bonn

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Siegelmarke vom K.Pr. Landgericht
Siegelmarke der Staatsanwaltschaft vom Landgericht
Siegelmarke vom Landgericht 1933-45
Siegelmarke der Staatsanwaltschaft vom Landgericht 1933-45
Siegelmarke vom Oberstaatsanwalt vom Landgericht 1933-45

Das Landgericht Bonn wurde 1850 gegründet und ist für die Bezirke der sechs Amtsgerichte in Bonn und Umgebung zuständig. Es liegt im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln.


Geschichte

Durch den Allerhöchsten Erlass vom 2. Februar 1850 bestimmte der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die Gründung eines besonderen Landgerichtes mit Sitz in Bonn für die damaligen Kreise Bonn, Euskirchen, Rheinbach, den Siegkreis und den Kreis Waldbröl mit der Bürgermeisterei Friesenhagen und Teilen der Bürgermeisterei Wissen im Regierungsbezirk Koblenz der Rheinprovinz. Vorausgegangen war ein jahrzehntelanges Bemühen der Bonner Bürgerschaft um die Errichtung eines höheren Gerichts. Zuvor war für Bonn und Umgebung das Landgericht Köln zuständig, wodurch häufig eine lange Anreise zu Verhandlungen nötig wurde.

Der erste Landgerichtspräsident in Bonn war Gerhard Merrem von 1850 bis 1879. Daneben waren noch ein Kammerpräsident, vier Landgerichtsräte und zwei Gerichtsassessoren tätig. Nach einer durch den Zweiten Weltkrieg bedingten teilweisen Zerstörung des Gerichtsgebäudes Anfang 1945 konnte der Betrieb des Landgerichts bereits am 27. Juli 1945 mit einer Strafsitzung wieder aufgenommen werden.

Da Bonn ab 1949 Parlaments- und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland war, kam es seitdem immer wieder zu öffentlichkeitswirksamen Prozessen. Im Rahmen der Anwesenheit der Regierung in Bonn wurden Strafprozesse gegen einen ehemaligen Präsidenten der EG-Kommission und Staatssekretär sowie die Parteispendenprozesse der 1980er-Jahre gegen ehemalige Wirtschaftsminister durchgeführt. 2003 war das Gericht mit dem deutschlandweit bekannt gewordenen „Altenpflegerin-Verfahren“ befasst; in dem Fall hatte eine Wachtberger Pflegeassistentin neun Patientinnen im Alter von 79 und 93 Jahren getötet. Das Schwurgericht hat die Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und wegen Tötung auf Verlangen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision der Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen hat. Noch nicht abgeschlossen wurde das Verfahren um den Gefängnismord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg, das bundesweit für Diskussionen um die Situation in den Gefängnissen sorgte. Die für das Staatshaftungsrecht zuständige 1. Zivilkammer war mit dem gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Rechtsstreit um Entschädigungsleistungen für – möglicherweise – radarstrahlengeschädigte Bundeswehrangehörige befasst.

Das Landgericht Bonn beschäftigt heute 26 Zivilkammern, davon 14 Kammern für Handelssachen, 8 Strafkammern und 1 Strafvollstreckungskammer mit der Ausübung der richterlichen Geschäfte.



Text: Wikipedia

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