Landgericht Bremen

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Siegelmarke vom Landgericht
Siegelmarke vom Landgericht

Das Landgericht Bremen ist ein Landgericht (LG) und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das einzige Landgericht in der Freien Hansestadt Bremen und im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Bremen.


Geschichte des Landgerichtes Bremen

Bis weit in das 19. Jahrhundert galt in Bremen mit dem Bremer Stadtrecht die mittelalterliche Verfassung, nach der Verwaltung und Justiz nicht getrennt waren. Beide waren vielmehr in der Hand des Senates der freien Stadt Bremen. Erst in der Folge der Revolution von 1848/49 kam es in Bremen zur Verfassung von 1849. In dieser wurde ein „Richtercollegium“ aus 12 gewählten Berufsrichtern vorgesehen. Aus Rücksicht auf die vorherige Einheit von Verwaltung von Justiz und Verwaltung wurde es den Senatoren freigestellt, aus dem Senat auszuscheiden und Mitglieder dieses Richtergremiums zu werden. Sechs Senatoren und ein Senatssyndikus, die promovierte Juristen waren, nahmen die Möglichkeit wahr, dem Richterkollegium beizutreten.

Dem Richterkollegium war eine weitgehende Selbstständigkeit eingeräumt worden. Es wählte selbst seinen Präsidenten, der damit Vorsitzender des bremischen Obergerichtes und später Landgerichtspräsident wurde. Ebenso wählte das Kollegium die Direktoren der Gerichte und die Wahlmänner für die Richterwahl. Hintergrund dieser großen Selbstständigkeit war das Hervorgehen des Richterkollegiums aus dem Senat. An dieser Ordnung änderte sich auch nichts durch die spätere reaktionäre Verfassung von 1854. Zweiter Präsident des Kollegiums war in der Zeit von 1850 bis 1864 der vormalige Senator Gerhard Caesar. Als Berufungsgericht war nach der Verfassung des Deutschen Bundes das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte mit dem Sitz in Lübeck zuständig.


Kaiserreich

Am 1. Oktober 1879 traten die sogenannten Reichsjustizgesetze (Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Konkursordnung und Rechtsanwaltsordnung) in Kraft, es traten an die Stelle der bisherigen historischen bremischen Gerichte das Landgericht und die Amtsgerichte Bremen und Bremerhaven. Etliche Aufgaben des Richterkollegiums gingen auf die nun zu bildende Justizverwaltung über. Das Kollegium bestimmte bei der Richterwahl aber noch immer entscheidend mit. Neue Richterstellen wurden durch einen zu gleichen Teilen von dem Richterkollegium, dem Senat und der Bremischen Bürgerschaft (dem bremischen Landesparlament) zu besetzenden Wahlausschuss vergeben. Weiterhin wählte das Kollegium seinen Landgerichtspräsidenten und die Gerichtsdirektoren.


Nationalsozialismus

Der Nationalsozialismus führte zur Vereinheitlichung der Justiz. Für Bremen führte dies dazu, dass die bisher praktizierte Selbstverwaltung der Richterschaft beendet wurde. Am 31. März 1936 trat mit Dr. Adolf Meyer der letzte nach bremischen Brauch durch das Vertrauen seiner Mitrichter in sein Amt gewählte Landgerichtspräsident in den Ruhestand. Sein Nachfolger wurde durch Roland Freisler persönlich in sein Amt eingeführt.

In Bremen tagte am Landgericht auch ein Sondergericht. Vor dem bremischen Sondergericht wurden zwischen 1940 und 1945 403 Verfahren wegen politischer Straftaten und 159 Verfahren wegen nichtpolitischer Straftaten durchgeführt. Besondere Bekanntheit erlangte hierbei der Fall des jungen polnischen Zwangsarbeiters Walerian Wróbel, der in der Hoffnung, nach Polen zurückgeschickt zu werden, eine Strohwand anzündete, ohne großen Schaden anzurichten. Er wurde hierzu vor dem Sondergericht zum Tode verurteilt.


Nachkriegszeit

Am 15. Juni 1945 beauftragten die amerikanischen Besatzungsbehörden den Rechtsanwalt Dr. Diedrich Lahusen mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Landgerichtspräsidenten. Aus diesem Amt schied er erst am 14. Februar 1951 aus. Er blieb während dieser Zeit weiter als Rechtsanwalt tätig. Am 2. August 1945 wurde durch eine Verordnung betreffend die Wiedereröffnung der Gerichte im Staatsgebiet der Freien Hansestadt Bremen das Landgericht wiedereröffnet. Allerdings konnte der Umfang der früheren weitgehenden Selbstverwaltung der bremischen Gerichte nicht mehr erreicht werden.


Das Gebäude

Das Landgericht Bremen befindet sich im sogenannten Alten Gerichtshaus zwischen Buchtstraße, Violenstraße und Ostertorstraße in der Altstadt Bremens. Die Anschrift lautet Domsheide 16, 28195 Bremen. Das Gebäude steht seit 1992 unter Denkmalschutz.

Das heutige Gelände war weitgehend unbebaut geblieben. Obwohl es innerhalb der alten Stadtbefestigung lag, gehörte es ursprünglich nicht zur Stadt, sondern zum Bistum Bremen. Zur Stadt Bremen war es erst mit dem Reichsdeputationshauptschluss gelangt.

Nachdem im Oktober 1891 feierlich der Grundstein gelegt worden war, wurde das Alte Gerichtshaus nach den Entwürfen der Oldenburger Architekten Weber und Klingenberg im Stile des Historismus errichtet. Die mit Sockelinschriften einzeln bezeichneten Standbilder Kaiser Karl der Große und Kaiser Wilhelm I. auf der Balkonbrüstung an der Fassade schuf der Bildhauer Karl Gundelach. Das Gebäude wurde am 30. September 1895 seiner Bestimmung übergeben. In ihm waren ursprünglich die gesamten bremischen Gerichte (Amtsgericht und Landgericht, Handelsgericht), die Staatsanwaltschaft und ein Untersuchungsgefängnis untergebracht. Das Untersuchungsgefängnis befindet sich inzwischen in der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen. Im ehemaligen Gebäude des Untersuchungsgefängnisses ist nach einem Umbau mittlerweile seit dem 3. März 1994 die Staatsanwaltschaft untergebracht. Das Alte Gerichtshaus ist mit dem am 29. Oktober 1961 fertiggestellten Gebäude des Amtsgerichtes über eine gläserne Brücke über die Ostertorstraße verbunden.

Das Alte Gerichtshaus konnte trotz schwerer Bombenschäden in der bremischen Innenstadt den Zweiten Weltkrieg weitgehend unbeschadet überstehen.

Die Fassade des Gerichtsgebäudes ist entsprechend der Entstehung im Historismus reich mit dekorativem Schmuck und Allegorien versehen. Hierbei wurde vor allem auf christliche Überlieferungen zurückgegriffen. Insbesondere zu nennen sind hierbei die zehn Gebote. Diese wurden während der Nazidiktatur verdeckt, da nach Ansicht der Nationalsozialisten Moses ein Jude war und die zehn Gebote nicht an ein Gerichtsgebäude gehören würden. Nach dieser Zeit wurden sie wiederhergestellt. Der Schmuck ist bewusst in aufwendiger Handwerksarbeit ausgeführt worden, da den bremischen Handwerkern die Gelegenheit gegeben werden sollte, ihr Können darzustellen.

Im Inneren des Gebäudes ist noch ein großes Glasbild der Justitia im Treppenhaus zu erwähnen. Auch dieses war in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur entfernt worden. Grund hierfür waren die verbundenen Augen der Justitia, womit symbolisiert wird, dass die Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person urteilt. Nach dem Krieg konnte auch dieses Glasbild wieder angebracht werden.

Weiter hervorzuheben ist der Schwurgerichtssaal mit seinem reichen Schmuck.


Gedenktafeln

Im Treppenhaus an den Seitenwänden des Podestes zwischen dem ersten und dem zweiten Stock befinden sich zwei Gedenktafeln für die im Ersten Weltkrieg gefallenen Justizangehörigen aus dem Landgerichtsbezirk Bremen. Bemerkenswert ist, dass auf diesen Tafeln nicht die Berufsgruppe der Richterschaft, sondern die Gerichtsschreiber zuerst genannt werden.

Im ersten Stock befindet sich über dem Eingang des Anwaltzimmers eine Gedenkplakette des bremischen Anwaltsvereins für die während der Nazidiktatur ausgeschlossenen jüdischen Kollegen.

Vor dem Eingang zum Strafkammersaal ist eine Tafel mit folgendem Wortlaut angebracht:

Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden in diesem Gebäude 54 Menschen von dem Sondergericht Bremen zum Tode verurteilt. Schnell wurden sie vergessen – einer von ihnen war der erst 17 Jahre alte Pole Walerjan Wrobel. Ihr Leiden mahnt uns.



Text: Wikipedia

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