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Landgericht Hamburg

Siegelmarke vom Landgericht Hamburg
Siegelmarke der Staatsanwaltschaft beim Landgericht

Das Landgericht Hamburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das einzige Landgericht im Bezirk des in Hamburg ansässigen Hanseatischen Oberlandesgerichts. Aktuelle Präsidentin ist Sibylle Umlauf.


Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichts ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Der 755 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Stadtstaates mit 1.794.453 Einwohnern.


Gebäude

Das Gericht ist im Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude) und im Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude) untergebracht. Das Ziviljustizgebäude, sein Anbau, das gegenüber liegende Strafjustizgebäude mit der angeschlossenen Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis und dem Oberlandesgericht bilden als Justizforum Hamburg ein denkmalgeschütztes Ensemble.


Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Landgericht Hamburg ist das Hanseatische Oberlandesgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, Amtsgericht Hamburg, St. Georg und Wandsbek.


Bekannte Verfahren

Zwischen 1963 und 1965 fanden vor dem Schwurgericht des LG Hamburg die Mariotti-Prozesse statt, bei denen die Angeklagte zunächst verurteilt und später freigesprochen wurde.

Im deutschsprachigen Internet erlangte das Landgericht Hamburg vor allem um die Jahrtausendwende einige Bekanntheit, da viele Betreiber von Webseiten sich mit einem Disclaimer pauschal vom Inhalt der von ihnen verlinkten externen Webseiten distanzierten und als Grund dafür ein Urteil des Landgerichtes Hamburg zitierten, das angeblich dieses Vorgehen als wirksame Distanzierung von rechtswidrigen verlinkten Inhalten anerkannt hatte. Das Gericht hatte aber nie dazu geraten, sondern im Gegenteil festgestellt, dass es bei der Verlinkung einer fremden Seite von der eigenen Website aus nicht ausreicht, zur wirksamen Distanzierung auf die Eigenverantwortung des Autors der verlinkten Seite hinzuweisen.



Text: Wikipedia

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