Hauptmenü öffnen

veikkos-archiv β

Nottekanal

Version vom 24. Februar 2019, 10:34 Uhr von WikiSysop (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Schleuse mit Schiffsanleger um 1935
Mittenwalde Schleuse 1921
Schleuse Mittenwalde um 1915
Schleuse Mittenwalde um 1915
Schleuse Mittenwalde um 1901

Vom Fließ zum Kanal

Bevor der Notte-Kanal entstand, gab es das Notte-Fließ, das sich vom Mellensee aus in Krümmungen nordwärts schlängelte, den Dergischower See (Dergischow ist heute Horstfelde) durchquerte, danach in östlicher Richtung an Zossen vorbei in den Prierow-See floss, um sich dann einen Weg an Telz und Mittenwalde vorbei zu bahnen, hier das Wasser aus dem Galluner Fließ und dann vom Zülow-Graben aufzunehmen, um schließlich hinter Königs Wusterhausen bei Niederlehme in die Dahme zu münden, die wiederum in die Spree fließt.

Der Zülow-Graben, nach der Regulierung Zülow-Kanal, war mit dem Huth-Graben der Abfluss vom Rangsdorfer und vom Machnower See und der westliche Zufluss zum Notte-Fließ. Der östliche Hauptzufluss zum Notte-Fließ war das Galluner Fließ, der Abfluss vom Motzener und Töpchiner See. Auf dem Weg vom Mellensee bis zur Dahme gab es am Notte-Fließ in Mellen (wie damals der heutige Ort Mellensee noch hieß), Mittenwalde und Königs Wusterhausen jeweils eine hölzerne Schiffsschleuse und eine Wassermühle.

Schiffbar war das Notte-Fließ, doch das nur mit Schwierigkeiten, in der Zeit des höheren Wasserstandes von Oktober bis Juni. Dabei konnten nur „Gefäße“ von höchstens 2 1/2 Fuß Tiefgang, also etwa 0,75 m, benutzt werden. Von Niederlehme her wurde unter anderem Rüdersdorfer Kalk und Salz transportiert, in der Gegenrichtung Sperenberger Gips, Klausdorfer Ziegelsteine und auch Holz aus der Kummersdorfer und Baruther Forst. An den Schleusen waren 2 1/2 Silbergroschen an den jeweiligen Müller zu bezahlen, der auch die Schleusenmeisterdienste versah. Der Schiffsverkehr auf dem Notte-Fließ ging gegen Mitte des 19. Jahrhunderts jedoch stark zurück. So passierten die Mittenwalder Schleuse im Jahre 1841 noch 1.190 Kähne und 70 Holzflöße, im Jahre 1846 jedoch nur noch 352 Kähne und 10 Holzflöße.

Es waren nicht nur der Rückgang und die zeitliche Begrenzung des Schiffsverkehrs, die zu Überlegungen führten, die Notte grundsätzlich und wirkungsvoller als in vorhergegangenen Jahrhunderten zu regulieren. So waren die Müller von Mittenwalde und Königs Wusterhausen bestrebt, den Wasserstand möglichst hoch zu halten. Das Anstauen jedoch führte zu Überschwemmungen von Wiesen und Äckern und rief den Zorn der Gutsbesitzer und Bauern als Anlieger an der Notte und den Zuflüssen hervor. Immer wieder kam es zu Streitigkeiten, die zum Teil vor Gericht ausgetragen wurden. Notwendig wurde ein Kanalneubau und damit verbunden die Melioration der gesamten Notte-Niederung, die etwa 46.000 Morgen oder 11.500 Hektar umfasste. 1)

Es ist sicherlich dem Engagement des Rittergutsbesitzers von dem Knesebeck auf Jühnsdorf, Landrat des Kreises Teltow von 1853 bis 1862, zu verdanken, dass die umfangreiche Arbeit der Entwässerung der Notte-Niederung in Angriff genommen wurde. Im Juni 1854 lud er zur Gründung eines Verbandes zur Regulierung der Notte nach Zossen ein. Nach längeren Verhandlungen wurde das Statut des Verbandes von König Friedrich Wilhelm IV. am 14. April 1856 erlassen. Am 6. Juni 1856 erfolgte der erste Spatenstich an der neuen Mündung des Zülow-Kanals. Der Verband erhielt beträchtliche Darlehen und die Ermächtigung für die Ausgabe von Obligationen bis zu 200.000 Talern. Die Anlieger hatten Beiträge in Höhe von 2 1/2 bis 12 1/2 Silbergroschen (Sg) pro Morgen, je nach Bodenbeschaffenheit, zu zahlen.

Die Leitung des Kanalbaus übernahm der Wasserbaumeister Klehmet. Dem ersten Vorstand des Verbandes gehörten neben dem Landrat v.d. Knesebeck (als Vorsitzendem) Wasserbaumeister Klehmet, Gutsbesitzer Böhm (Mellen), Gutsbesitzer Magnus (Zossen), Bürgermeister Greiser (Zossen), Kreissyndikus Dr. Schmidt (Zossen), Gutsbesitzer Krohne (Werben), Bürgermeister Dunkel (Mittenwalde), Töpfermeister Krause (Mittenwalde), Gutsbesitzer Schulze (Gallun), Oberforstmeister Freiherr von Schele (Schenkendorf) und der Schulze Keßler (Groß Machnow) an. 2)

Im Jahre 1856 konzentrierten sich die Arbeiten, neben der Geldbeschaffung, auf den Zülow-Kanal, der von der neuen Mündung bis zur Berlin-Kottbusser Chaussee fertiggestellt wurde. Im Winter 1856/57 konnte diese Arbeit fortgesetzt werden, so dass am 25. April 1857 der Rangsdorfer See abgelassen werden konnte. Sein Wasserspiegel sank damit um etwa 65 bis 70 cm. Ausgebaut wurde in jenem Jahr auch der Zülowgraben zum Machnower See und weiter bis Dahlewitz. Ebenso reguliert wurden der Jühnsdorfer Graben zum Rangsdorfer See und einige weitere Nebengräben. 3)

Im Frühjahr 1857 begannen die Erdarbeiten für den Notte-Kanal an der Mündung in die Dahme. Bis zum Herbst wurden diese Arbeiten bis Mittenwalde im wesentlichen abgeschlossen. Parallel dazu begann der Bau der neuen Schleuse in Königs Wusterhausen, nachdem sich der Vorstand bei Kostenvergleichen für eine hölzerne Schleuse von 17 Fuß Torweite und 130 Fuß Kammerlänge entschieden hatte. 4) Da sich die Genehmigung der Schleusenkonstruktion durch die Königliche Regierung verzögerte, konnte erst in der Vorstandssitzung am 16. Juli 1857 in Zossen mitgeteilt werden, dass nunmehr mit dem Bau der Schleuse in Königs Wusterhausen begonnen werden könne. 5)

In den Vorstandssitzungen im Herbst des Jahres wurden bereits Beschlüsse über die Fischereiberechtigung im Notte-Kanal, über das Polizei-Reglement für die Notte und deren Zuflüsse gefasst. Festgelegt wurde der Standort der Brücke über den Notte-Kanal bei Telz, vorbereitet das Reglement für das Schleusengeld. Beschlossen wurden der Kauf von Grundstücken und auch: „Der Kanal soll mit Obstbäumen bepflanzt und die Wahl der Sorten nach Beschaffenheit des Bodens der Bau-Commission überlassen werden.“ 6) Zugleich wurde der bisherige Fließaufseher Schäfer zum Grabenaufseher für alle bereits fertigen Kanalarbeiten gegen eine monatliche Entschädigung von fünf Talern bestätigt. Zu den Arbeiten in jenem Jahr gehörten auch der Ausbau des Gallun-Fließes und weiterer Nebengräben.

In der ersten Sitzung des Vorstandes im Jahre 1858 war ein wichtiger Beratungspunkt der Bau der Mittenwalder Schleuse. Bezüglich der Bepflanzung der Deiche mit Obstbäumen stellte man fest, dass es aus Kostengründen besser sei, „wilde Bäume“ zu pflanzen, korrigierte also den früheren Beschluss. 7) In der folgenden Sitzung im Februar wurde beschlossen, die alte Schleuse bei Königs Wusterhausen zuschütten zu lassen. Wegen an Syphilis erkrankter Arbeiter wurde der Baukommission empfohlen, möglichst nur gesunde Arbeiter einzustellen. Im Zusammenhang mit der Polizei-Verordnung über den Schifffahrtsverkehr auf der Notte wurde die Meinung des Vorstandes festgehalten, dass „nicht alles Federvieh, wenn es an verbotenen Stellen betroffen wird, mit 5 Sg Strafe belegt werden soll, sondern nur jede Gans.“ 8) Bleibt die Frage, ob die Gänse für die Bezahlung der Strafe auch über genügend Silbergroschen verfügten.

Der Vorstand tagte am 12. Mai 1858 ausnahmsweise im Hotel York in Mittenwalde. Sonst war das traditionelle Tagungslokal in dieser Zeit fast immer die Gastwirtschaft Neidholdt in Zossen. 9) In der Mai-Tagung ging es unter anderem um die Anstellung eines Fließaufsehers in Groß Machnow und um eine Beschwerde der Grundbesitzer von „Clausdorf, Möllen (Mellen - S.W.) und Wühnsdorf gegen den Fischereibesitzer Geiseler“ wegen „Entwäßerung gewonnenen Landes und Störung in der Fischereigerechtigkeit“. Dazu wurde beschlossen, „daß die Beschwerde der Gemeinden seitens des Verbandes zur Abhilfe in die Hand genommen wird, und wird der Herr Vorsitzende ersucht, dieserhalb das Erforderliche zur Beseitigung der Beschwerde zu veranlassen.“ 10) So wurde eine Entscheidung zunächst vertagt. Das Mitglied des Vorstandes, der Zossener Gutsbesitzer Magnus, beantragte eine Vertiefung des Einlassgrabens zu seinem Karpfenteich im Garten und des Teiches selbst sowie das Verbot des Trödelns auf seinem Gelände auf dem rechtsseitigen Deich. Der Vorstand stimmte zwar zu, jedoch sollte Magnus die Kosten selbst tragen. 11)

In den folgenden Beratungen wurde vorgeschlagen, das Schleusengeld für jeden beladenen Kahn mit 20 Sg und für jeden unbeladenen Kahn mit 10 Sg festzulegen. Die Brücke bei Mittenwalde sollte als Zugbrücke ausgeführt werden. Genehmigt wurde ein Plan der Binnenentwässerung und die Vergütung für die Wohnung des Fließaufsehers Große in Groß Machnow, abgelehnt dagegen der Kauf der Karpfenteiche von Herrn Magnus. Ebenso beschlossen wurde: „Der Antrag der Gemeinde Groß Machnow, ihr die Erlaubniß zum Tränken des Viehes im Zülow-Canal zu gestatten, oder eine angemessene Entschädigung zu gewähren, wurde abgelehnt.“ 12)

Ständig standen Fragen der Finanzierung auf der Tagesordnung. So wurde in der zweiten August-Beratung mitgeteilt, dass das „Königliche Ministerium für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten“ nur einen Teil des erbetenen Vorschusses bewilligt habe. Deshalb bat der Vorstand um einen weiteren Zuschuss, um die Arbeit am Hauptkanal noch 1858 abschließen zu können. Beraten wurden ferner Kaufverträge, der Umbau der Mellener Mühle des Mühlenmeisters Schmidt und die Frage, ob zwischen Zossen und Mellen eine Brücke über den Notte-Kanal gebaut werden solle. 5 gegen 4 Stimmen entschieden sich aus wirtschaftlichen Gründen dafür. Interessant auch der Antrag des Zossener Gastwirts Neidholdt vom Tagungslokal des Verbandes. Er beantragte, seinen Garten nicht von der Notte durch einen Weg zu trennen. Dem wurde allerdings nicht zugestimmt, jedoch eine Entschädigung für einen Zaun zugesagt. 13)

Aus der September-Beratung mit zahlreichen Tagesordnungspunkten seien die Berufung des Zossener Postboten Piesker zum Fließaufseher und der Beschluss genannt: „Wegen des Baues der Mellener Schleuse soll mit dem Zimmermeister Schoenow in Trebbin unterhandelt werden.“ 14) In der letzten Beratung des Jahres 1858 ging es neben der Einbeziehung der Verbandsbeiträge und Entschädigungsfragen für Grundstücke vor allem um den Bau einer Brücke zwischen Zossen und Telz. Sie sollte „in der Verlängerung des von der Krausen‘schen Ziegelei aus senkrecht ins Luch hineinführenden Weges gelegt werden.“ 15) Schleunigst, so hieß es, sollte auch die Brücke zwischen Zossen und Mellen gebaut werden. Im Jahre 1858 waren als Hauptergebnisse der Kanal von Mittenwalde bis Zossen und alle Brücken und sonstigen Bauten an dieser Strecke fertiggestellt worden. Der im Frühjahr begonnene Bau der Schleuse Mittenwalde wurde im wesentlichen bis zum 11. September abgeschlossen. An diesem Tag konnten der Fangedamm beseitigt und die Wassermassen abgelassen werden. Die Arbeit an den Hauptbinnengräben wurde fortgesetzt, an der fertigen Kanalstrecke die Bepflanzung mit Alleebäumen begonnen. 16)

Die Bepflanzung der Kanaldeiche war unter anderem auch erneuter Gegenstand der März-Beratung 1859. Danach sollten vor allem Silber- oder andere Pappeln gepflanzt werden, deren Kauf aus der Baumschule in Potsdam vorgesehen wurde. Beantragt wurde ein neuer Vorschuss zur Finanzierung der weiterführenden Meliorationen und Bauten im Jahre 1859. Zu den weiteren Beschlüssen, darunter die Verpachtung der Wassermühle in Königs Wusterhausen und die Schleuse bei Mittenwalde betreffend, gehörte auch dieser: „Die Einmündung des Abflusses aus dem Prierow-See in den Notte-Canal soll durch das alte Fließ bei Telz vorbei geschehen.“ 17)

In den folgenden Tagungen gehörten wieder Finanzprobleme, der Verkauf von Mühlen, der Bau von Häusern für Fließaufseher in Mittenwalde und Mellen und Fragen der Binnenentwässerung zur Tagesordnung. In der Juni-Tagung wurde „die Frage gestellt, ob im neuen Canal bei den Orten Zossen, Mittenwalde und Kgs. Wusterhausen nicht einzelne Strecken freigegeben werden sollten, wo das Publikum baden könne.“ Die Frage wurde positiv beantwortet, und es wurden entsprechende Stellen benannt, für Zossen bei den so genannten Luchgärten. Diese Stellen sollten durch Pfähle und Tafeln auf dem Deich markiert werden. Weiter wurde festgelegt, „bei jeder 2 Treppen bis auf das Wasser hinunterreichend anzulegen, den betreffenden Polizei-Behörden indeß die weiteren Anordnungen resp. Anlagen in Betreff geeigneter Auskleidegelegenheiten zu überlassen.“ 18) Aus dem letzten vorliegenden Protokoll einer Vorstandssitzung des Verbandes zur Regulierung der Notte vom Sommer 1859 soll noch erwähnt werden, dass unter anderem eine Eingabe des Gutsadministrators Benduhn aus Groß Machnow, Binnengräben betreffend, behandelt wurde. Nach dem Beschluss sollte ein Graben, der zur Entwässerung der zwischen der Klein Kienitzer Straße und der Chaussee (heute B 96) gelegenen Ländereien diente, auf Kosten des Verbandes hergestellt werden, während der Bau oder Ausbau aller anderen Gräben dem Rittergut Groß Machnow überlassen blieb. 19) Zu den wesentlichen Ergebnissen des Jahres 1859 gehörte die Weiterführung des Kanalbaus von Zossen nach Mellen, der Beginn des Baus der Mellener Schleuse, die im Jahre 1861 in Betrieb genommen wurde, die Regulierung des Mellener Mühlenuntergrabens und die Herstellung verschiedener Binnengräben sowie der Bau der Brücke beim Karpfenteich zwischen Zossen und Mellen und der Brücke bei Mellen, also am Mellensee.

Noch aber benötigte man weitere Jahre, um alle geplanten Bauten und Anlagen zu errichten. Erst 1864 wurde das Gesamtprojekt nach 7 1/2 Jahren abgeschlossen. Entstanden waren ein geradliniger Schifffahrtskanal von nunmehr 60 Fuß Breite und 4 1/2 Fuß Tiefe mit drei neuen Schleusen in Königs Wusterhausen, Mittenwalde und Mellen sowie zahlreiche neue oder ausgebaute Binnengräben zur Entwässerung der Niederung, insgesamt in einer Länge von 23 Meilen. Neu- oder umgebaut wurden 76 Brücken und Durchlässe. Die Gesamtkosten betrugen 431.366 Taler gegenüber den veranschlagten 200.000 Talern. Zu den Auswirkungen gehörten eine nunmehr größere Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Fläche in der Notte-Niederung und ein starkes Anwachsen des Schiffsverkehrs. So stieg derselbe auf dem Notte-Kanal von 327 Schiffsgefäßen im Jahre 1859 auf 3.000 im Jahre 1863. 20)

Die Regulierung der Notte und der Notte-Niederung hatte auch Auswirkungen auf die Industrie der Region. Bestanden beispielsweise vor der Regulierung nur fünf Ziegeleien, so wurden während und nach der Regulierung allein 28 neue Ziegeleien gegründet, so am Motzener See, bei Töpchin, bei Schöneiche, bei Zossen, bei Mellen und in Klausdorf. Alle diese „Notteziegeleien“ transportierten ihre Steine auf dem Notte-Kanal, der Dahme und der Spree Richtung Berlin. Nach Schätzung des Notte-Verbandes sollen das im Jahre 1863 gegen 20 Millionen Ziegel gewesen sein. Von der Möglichkeit, mit größeren Lastkähnen Produkte auf dem Notte-Kanal zu transportieren, profitierten auch die Gipsindustrie, die Kalkbrennereien und die Forstwirtschaft. Mit der Entwicklung des Eisenbahnwesens in den folgenden Jahrzehnten ging der Schiffsverkehr auf der Notte allerdings immer stärker zurück. 21)

Reklamemarke

Dr. sc. Siegfried Wietstruk

aus: Heimatjahrbuch für den Landkreis Teltow-Fläming, 9. Jg. 2002, S. 91 ff.


Anmerkungen:

1) Vgl. Liebchen, Geschichte des Nottekanals bis 1800, in: Teltower Kreiskalender 1941, S. 81 ff. ; V.d. Knesebeck / Klehmet, Vor der Notteregulierung, in: Heimat und Ferne, Nr. 38 vom 22. September 1931 und Nr. 41 vom 13. Oktober 1931. Letztere Beiträge sind Nachdrucke aus dem Jahre 1865. 1 Fuß = 0, 31385 m. Ab 1822 in Preußen: 1 Taler = 30 Silbergroschen, 1 Silbergroschen = 12 Pfennige. Ab 1873 waren 3 1/2 Taler = 1 Reichsmark = 100 Pfennige. Siehe dazu: Denare, Brakteaten und ewige Pfennige in: MAZ, 22. April 1994.
2) Vgl. Spatz, Willy, Der Teltow, 2. Teil, Berlin 1920, S. 151 f. ; 3. Teil, Berlin 1912, S. 196; Hannemann, Adolf, Der Kreis Teltow, seine Geschichte, seine Verwaltung, seine Entwicklung und seine Einrichtungen, Berlin 1931, S. 103 ff.
3) Vgl. V.d. Knesebeck / Klehmet, Die Notteregulierung von 1856 bis 1864, in: Heimat und Ferne, Nr. 43 vom 27. Oktober 1931. Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen Nachdruck.
4) Vgl. ebenda.
5) Vgl. Protokoll vom 16. Juli 1857.
6) Protokoll vom 27. November 1857.
7) Vgl. Protokoll vom 7. Januar 1858.
8) Protokoll vom 26. Februar 1858.
9) Die Gastwirtschaft Neidholdt in Zossen, oftmaliger Tagungsort des Vorstandes des Verbandes zur Regulierung der Notte, muss am Notte-Kanal gelegen haben. Der Autor vermutet den Standort an der Stelle, an der sich heute der „Weiße Schwan“ befindet. Der Gastwirt Louis Neidthold (in dieser Schreibweise) wurde in der Zossener Ortschronik von Louis Günther nur im Zusammenhang mit der Genehmigung für die Anlage eines Kalkbrennofens im Jahre 1868 genannt. Diese Anlage stellte aber wenige Jahre später die Tätigkeit ein, weil inzwischen das Örtel'sche Kalkwerk entstanden war und offensichtlich produktiver arbeitete.
10) Protokoll vom 12. Mai 1858.
11) Vgl. ebenda. Mit „Trödeln“ war hier das Treideln gemeint, also das Ziehen der Kähne und sonstigen „Schiffsgefäße“ durch Schiffsknechte oder Pferde auf einer Uferseite.
12) Protokoll vom 2. August 1858.
13) Vgl. Protokoll vom 21. August 1858.
14) Protokoll vom 27 September 1858.
15) Protokoll vom 6. November 1858.
16) Vgl. Anmerkung 3.
17) Protokoll vom 27. März 1859.
18) Protokoll vom 10. Juni 1859.
19) Vgl. Protokoll vom 23. August 1859.
20) Vgl. Anmerkungen 2 und 3. 1 preußische Meile = 7,532 km.
21) Vgl. Karl-Heinz Schulisch, Der Ziegeleien-Boom entlang der Notte, in: MAZ, ZR, 27.07.2000.