Reichsjustizamt

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Das Reichsjustizamt war im Deutschen Kaiserreich die oberste Behörde der Justiz. Es wurde 1875 als Abteilung IV in der Reichskanzlei eingerichtet und erst am 1. Januar 1877 selbständig.

Es unterstützte die Reichsleitung, den Reichstag und den Bundesrat beim Gesetzgebungsprozess. In seinen Geschäftsbereich fielen das Reichsgericht, die Oberreichsanwaltschaft und das Kaiserliche Patentamt. Die Verwaltung der übrigen Gerichte und Justizbehörden war hingegen Aufgabe der Bundesstaaten. Dem Reichsjustizamt stand ein Staatssekretär vor.

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Entwicklung, Aufbau und Organisation

Die entscheidenden Planungen für das Reichsjustizamt wurden unter dem Vizekanzler Rudolph von Delbrück vorbereitet. Der Reichstag befasste sich mit der Gründung des Reichsjustizmates durch die Beratungen für den Reichshaushalt von 1875. Die entsprechende Debatte im Reichstag fand am 1. Dezember 1874 statt. Der Haushaltstitel für das Reichsjustizamt wurde mit Mehrheit gebilligt.

Bei weiteren Beratungen im Reichstag am 7. November 1876 ging es um den Status eines selbständigen Reichsjustizamtes als oberste Reichsbehörde. Hier war vor allem die Leitung des Amtes durch einen Staatssekretär hervorgehoben. Aber die Geschäftsgänge liefen vorerst weiter über den Präsidenten des Reichskanzleramtes, wobei auch die Vorlagen für den Bundesrat betroffen waren.

Das Reichsjustizamt hatte eine geringe Personalausstattung in dieser Anfangsphase. Neben dem Direktor gab es vier vortragende Räte und zwei Hilfsarbeiter. Daneben gab es noch vier Sekretäre, Kalkulatoren und Registratoren. Weitere Personalausgaben wurden über einen Dispositionsfonds durch den Staatssekretär kontrolliert, wodurch er Hilfsschreiber, Kanzleisekretäre und Hilfsarbeiter anwerben konnte.

Den ersten Geschäftsplan für die anstehenden Aufgaben legte der erste Leiter im bisherigen preußischen Justizministerium, der Unterstaatssekretär Heinrich Friedberg, dar, als es um die Gelder der Reichsjustizverwaltung am 14. März 1877 in den Beratungen im Reichstag ging. Die personellen Fragen seien auch in soweit geklärt, weil sich Juristen aus Sachsen, Bayern, Württemberg und Preußen zur Mitarbeit bereit erklärt hätten.

In der Justizverwaltung des Reiches stand das Reichsjustizamt im Spannungsfeld zu den Landesjustizverwaltungen, die durch den Bundesrat gestützt wurden. Eine ähnliche Entwicklung hatte es für die Reichsfinanzverwaltung gegeben, die sich auch Schritt für Schritt zu einer übergeordneten Instanz über die Ländereinrichtungen erheben konnte. Somit bildete im Anfang der Schwerpunkt der Arbeit des Reichsjustizamtes die Herausbildung der Reichsjustizgesetze.

Das Reichsjustizamt hatte seinen Sitz in Berlin in der Voßstraße 5 und wurde von 1877 bis 1880 von dem Oberbaurat Mörner gebaut. Das Gebäude besaß drei Stockwerke. Im Untergeschoss befand sich die Bibliothek, die nach der Bibliothek von San Marco in Venedig errichtet wurde. Im ersten Stockwerk wurden die Büroräume eingerichtet. Im Obergeschoss gab es die Wohnung des Staatssekretärs und die Empfangsräume für Besucher.

Der letzte Chef des Reichsjustizamtes, Paul von Krause, wurde am 13. Februar 1919 seines Amtes entbunden. Es folgte der Rechtsanwalt und Reichstagsabgeordnete Dr. Otto Landsberg (1869–1957). Damit endete praktisch die Existenz des Reichsjustizamtes. Diese Aufgaben wurden nun im Reichsministerium der Justiz übernommen.


Adresse: Voßstraße 4 (Berlin)


Text: Wikipedia

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