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Waldkirch

Waldkirch ist eine Große Kreisstadt im Breisgau in Baden-Württemberg und entstand am 1. Januar 1975 durch den Zusammenschluss der vormals selbständigen Gemeinden Buchholz, Kollnau und Waldkirch.

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Geschichte

Die ältesten Quellen Waldkirchs beziehen sich auf die Gründung des Frauenklosters St. Margarethen durch den schwäbischen Herzog Burchard II. um das Jahr 918. Die Ansiedlung stand später unter dem Schutz der Schwarzenberger, die die Kastelburg und Schwarzenburg erbauten sowie die Ansiedlung im 13. Jahrhundert mit einer Stadtmauer befestigten.

Am 8. August 1300 wurde Waldkirch von den Schwarzenberger Vögten das Stadtrecht verliehen. 1459 erbten die von Rechberg, 1546 Sebastian von Ehingen und 1560 Hans Raphael von Reischach die Vogtei. 1567 kaufte Erzherzog Ferdinand von Österreich die Herrschaft Schwarzenberg mit der Stadt Waldkirch. Bis 1805 war Waldkirch vorderösterreichische Amtsstadt. Dann fiel es an das Großherzogtum Baden, wo es bis 1936 Amtsstadt des gleichnamigen Amtsbezirks war. Seither gehört es zum Landkreis Emmendingen.

In der Zeit von 1933 bis 1945 existierten, neben einer NSDAP-Ortsgruppe, in Waldkirch sowohl ein SA- als auch ein SS-Sturm. Der SS-Sturm wurde unter anderem von dem damals in Waldkirch wohnhaften und für die spätere Tötung der litauischen Juden Hauptverantwortlichen Karl Jäger gegründet. Am 11. Juni 1939 wurde die damalige Grund- und Hauptschule umbenannt in Paul-Mauk-Schule, einem von der NS-Propaganda gefeierten Schüler, der als jüngster gefallener Soldat auf deutscher Seite im Ersten Weltkrieg gilt. 1946 wurde die Schule dann als Volksschule in Schwarzenbergschule Waldkirch umbenannt. Heute erinnert eine Gedenktafel vor der Schule an diese Episode der Schulgeschichte. Weitere Zeugnisse der NS-Zeit in Waldkirch sind unter anderem das Kriegerdenkmal in Kollnau sowie die bei der Renovierung überdeckten NS-Propaganda-Wandbilder des Künstlers Schroeder-Schoenenberg im Waldkircher Rathaus.

Zum ersten Bürgermeister nach der Niederlage des Nazi-Faschismus ernannte die französische Besatzungsmacht den Maler und Grafiker Georg Scholz.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, den die Stadt weitgehend unbeschädigt überstand, gehörte Waldkirch zum Bundesland (Süd-)Baden und wurde so 1952 Teil des neugebildeten Bundeslandes Baden-Württemberg.

Gemeindereform Im Zuge der Gemeindereform entstand zum 1. Januar 1975 die heutige Stadt Waldkirch als Rechtsnachfolger der aufgelösten Gemeinden Buchholz, Kollnau und Stadt Waldkirch.

Die Gemeindereform in Baden-Württemberg hatte 1968 begonnen mit dem Ziel, durch Zusammenlegungen und Eingliederungen leistungsfähigere Gemeinden zu schaffen; die Zahl der Gemeinden sollte dabei auf ein Drittel sinken und Gemeinden mindestens 2000 Einwohner haben. So schloss die Gemeinde Suggental (1970: 351 Einwohner) formal freiwillig eine Vereinbarung zur Eingliederung in die Stadt Waldkirch, die zum 1. Juli 1971 wirksam wurde. Die Gemeinde Siensbach (1970: 629 Einwohner) folgte zum 1. Januar 1973.[5]

Die Zielplanung zur Gemeindereform 1973 sah die Zusammenlegung von Buchholz (1970: 1726 Einwohner), Kollnau (4687 Einwohner) und Waldkirch (11.172 Einwohner) vor.[6] Die vom Gesetz vorgesehene Bürger-Anhörung wurde am 20. Januar 1974 in allen drei Gemeinden durchgeführt und ergab sowohl in Buchholz wie in Kollnau eine Ablehnung des Zusammenschlusses von mehr als 90 % bei Beteiligung von jeweils über 80 %,[7] in Waldkirch eine Zustimmung bei nur geringer Teilnahme. Dennoch bestimmte der Entwurf zum Gemeindereform-Gesetz vom 15. Februar 1974 den Zusammenschluss, berücksichtigte die Ablehnung jedoch durch die Festlegung des Doppelnamens Waldkirch-Kollnau für die neu zu bildende Stadt.[8] Der Landtag stimmte dem Gesetz am 4. Juli 1974 endgültig zu.[9]

Entsprechend der Vorgabe des Gemeindereformgesetzes schlossen die noch selbständigen Gemeinden im November 1974 eine Vereinbarung zum Zusammenschluss ab, in der Waldkirch als Name der neuen Stadt festgelegt wurde. Für alle Stadtteile, außer dem Stadtteil Waldkirch, wurde die Ortschaftsverfassung beschlossen und die Unechte Teilortswahl garantierte den Stadtteilen eine festgelegte Anzahl von Gemeinderatssitzen.[10]


Text: Wikipedia

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