Wilhelm Adolf Lette

Aus veikkos-archiv
Version vom 3. Februar 2017, 09:49 Uhr von WikiSysop (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Wilhelm Adolf Lette (* 10. Mai 1799 in Kienitz, Neumark; † 3. Dezember 1868 in Berlin) war ein deutscher Sozialpolitiker und Jurist.

Leben

Lette war der Sohn eines Landwirtes, der ihn nach Berlin auf das Gymnasium zum Grauen Kloster schickte, an dem er auch seine Reifeprüfung ablegte. Danach studierte er ab 1816 an den Universitäten Heidelberg, Göttingen und Berlin Rechtswissenschaften. Während seines Studiums wurde er 1816 Mitglied der Burschenschaft Teutonia Heidelberg. In Berlin war er 1818 an der Gründung der Alten Berliner Burschenschaft beteiligt. Neben den Rechtswissenschaften beschäftigte sich Lette zusätzlich mit Staatswissenschaft und der Hegel’schen Philosophie. Als Burschenschafter und Besucher des Wartburgfestes wurde er im Rahmen der Demagogenverfolgung verhaftet und zu einer geringen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach der frühen Aufhebung der Strafe war er ab 1821 Auskultator und Assessor. Zuerst war er am Gericht Frankfurt (Oder) und später in Landsberg tätig. 1825 wurde er bei der Generalcommission zu Soldin als Obergerichtsassessor angestellt, um 1834 zum Rat befördert nach Stargard versetzt zu werden. 1835 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat in Posen und 1840 zum Dirigenten der volks- und landwirtschaftlichen Abteilung an der Regierung zu Frankfurt (Oder) ernannt. Im April 1843 wurde er als vortragender Rat in das Ministerium des Innern berufen. 1845 war er an der Gründung des Revisionsausschusses für Landeskultursachen beteiligt, dessen erstes Präsidium er übernahm.

Im Paulskirchenparlament von 1848 gehörte er dem volkswirtschaftlichen Ausschuss an. Von 1850 bis 1852 war er Abgeordneter der I. Kammer, 1852 bis 1855 der II. Kammer und von 1855 bis 1868 Mitglied im Preußischen Abgeordnetenhaus. Hier schloss er sich zunächst der Fraktion von Vincke an, gehörte 1863 bis 1866 zur Fraktion Linkes Centrum und trat 1866 in die Nationalliberale Partei ein.[1] 1867 wurde er in den Norddeutschen Reichstag für den Wahlkreis Frankfurt/Oder 3 gewählt.[2] Im Frühsommer 1868 erkrankte er und verstarb ein halbes Jahr später.[3]

Lette wurde in einem Familiengrab auf dem Friedhof III der Jerusalems- und Neuen Kirche am Mehringdamm in Berlin-Kreuzberg beigesetzt. Seine letzte Ruhestätte ist als Ehrengrab des Landes Berlin ausgewiesen.

Sozialpolitisches Engagement

Lette gründete 1866 in Berlin den Verein zur Förderung der Erwerbstätigkeit des weiblichen Geschlechts, heute Lette-Verein, dessen Vorsitz er auch übernahm. Als erste Einrichtung dieser Art wurde der Lette-Verein vorbildlich für alle Berufsbildungsstätten für Frauen in Deutschland. Ab 1872 – unter der Leitung seiner ältesten Tochter Anna Schepeler-Lette – wird der Verein Schulträger. Die Schule des Lette-Vereins befindet sich seit 1902 in Berlin-Schöneberg am Viktoria-Luise-Platz. In mehreren Berufsfachschulen werden junge Frauen u. a. in kaufmännischen Berufen, Fotografie, als Medizinisch-technische Assistentin, in einer Fachklasse für Mode und als Hauswirtschaftsleiterinnen ausgebildet.

Vereins- und Kuratoriumsmitgliedschaften

Centralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen

Berliner Handwerkerverein

Verein zur Förderung der Erwerbstätigkeit des weiblichen Geschlechts (siehe oben)

Kongress deutscher Volkswirte (bis 1868 dessen Vorstand)

Deutsche Pestalozzi-Stiftung (bis 1868 deren Vorsitzender)

Konstitutioneller Club Berlin (1848 Mitgründer und Leiter)

Politische Betätigung

Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und gehörte darin der sogenannten Casinopartei an.

Mitglied des Preußischen Landtags.

Mitglied des Reichstags des Norddeutschen Bundes.

Lette wurde zu den Führern der liberalen Partei gezählt.

Werke

Beleuchtung der preußischen Eherechtsreform. Berlin 1842.

Die ländliche Gemeinde- und Polizeiverfassung in Preußens östlichen und mittleren Provinzen. 1848.

Die Gesetzgebung über Benutzung der Privatflüsse zur Bewässerung von Grundstücken. 1850.

Die Landesculturgesetzgebung des preußischen Staates. 3 Bände, 1853–1854.

Das landwirthschaftliche Kredit- und Hypothekenwesen. Berlin 1868.


Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.