Akademie der Wissenschaften

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Die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), bis 1972 als Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAW) bezeichnet, war die bedeutendste Forschungsinstitution der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie wurde 1946 offiziell eröffnet und setzte zumindest teilweise die Tradition der Preußischen Akademie der Wissenschaften fort. Die Akademie war sowohl eine Gelehrtengesellschaft, bei der die Verleihung der Mitgliedschaft durch Zuwahl eine Anerkennung darstellte, als auch, im Unterschied zu vielen anderen Akademien der Wissenschaften, Trägerorganisation einer Forschungsgemeinschaft außeruniversitärer Forschungsinstitute.

Mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 wurde die Gelehrtensozietät von den Forschungsinstituten und sonstigen Einrichtungen getrennt. In personeller Kontinuität zur AdW werden ihre Aktivitäten seit 1993 von der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin weitergeführt. Die Forschungsvorhaben und Bestände der AdW übernahm die 1992 gegründete und 1993 neu konstituierte Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, die sich auch in der Tradition der Preußischen Akademie sieht. Die Akademie-Institute wurden zum 31. Dezember 1991 aufgelöst und teilweise in Trägerschaft anderer Organisationen wie der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und der Max-Planck-Gesellschaft neugegründet.

Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (1946–1972)

Die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin war eine Nachfolgeorganisation der 1700 von Gottfried Wilhelm Leibniz gegründeten Kurfürstlich Brandenburgischen Sozietät der Wissenschaften. Nach dem Krieg wurde sie mit dem SMAD-Befehl Nr. 187 vom 1. Juli 1946 wieder eröffnet. Die Akademie sollte künftig als „höchste wissenschaftliche Institution“ Forschungsinstitute für bestimmte Forschungsaufgaben gründen und erhalten. Traditionelle Arbeitsformen, wie wissenschaftliche Kommissionen und Unternehmungen, blieben daneben bestehen. Die Umgestaltung der Berliner Akademie erfolgte nach dem Vorbild der sowjetischen Akademie der Wissenschaften. Sie entsprach aber auch den Vorstellungen der Akademiemitglieder, die bereits 1930 in einer Denkschrift vom preußischen Staat die Bildung von geistes- und naturwissenschaftlichen Instituten an der Akademie gefordert hatten.

Mit dem SMAD-Befehl Nr. 309 vom 18. Oktober 1946 wurden der Akademie erste Institute und Einrichtungen angegliedert. Am 27. Juni 1947 übergab die SMAD der Akademie das Medizinisch-Biologische Institut in Berlin-Buch, zu dem auch ehemalige Kaiser-Wilhelm-Institute gehörten. Ende 1949 unterhielt die Akademie neben den Kommissionen und Unternehmungen bereits 23 Institute und 4 Laboratorien. In den Folgejahren erfolgten weitere Institutsgründungen bzw. –übernahmen. Die seit 1830 bestehende Zweiklassen-Struktur wurde 1949 zugunsten von 6 (zwischenzeitlich 5) Klassen aufgebrochen.

Die Situation war in den Anfangsjahren sehr schwierig. Die Bestimmungen des Alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 25 vom 29. April 1946 führten zu einer Überwachung sämtlicher naturwissenschaftlicher Forschungen, die zudem genehmigungspflichtig waren. Die Akademie wurde in den Mangeljahren bis Anfang der 50er Jahre immer stärker für die Aufbauarbeit eingenommen. Die Lage der Intelligenz sollte durch Privilegien verbessert werden, um so die Abwanderung von qualifiziertem Personal in die westlichen Zonen zu verhindern, Fachkräfte aus dem Westen anzulocken und eine loyale Haltung der Intelligenz zum bestehenden System zu erreichen:

„Ohne die großzügige Heranziehung der zur ehrlichen Mitarbeit bereiten Intelligenz, insbesondere auch der bürgerlichen Intelligenz, zum Wirtschaftsaufbau, ist weder der Zweijahrplan durchzuführen noch ein weitgehender Aufschwung einer friedlichen deutschen Wirtschaft zu erreichen. Die rückständige und schädliche Ansicht, daß eine demokratische Gesellschaft und ein neues Leben ohne Heranziehung, Umformung und Umerziehung der alten Gruppen der bürgerlichen Intelligenz zur gemeinsamen schöpferischen Arbeit möglich seien, muß abgelehnt werden.“

Die große Bedeutung der Akademie für die wirtschaftliche Entwicklung der DDR führte 1951 zu einer Veränderung des Unterstellungsverhältnisses. Sie wurde der Regierung der DDR (ab 1954 Ministerrat der DDR) direkt unterstellt. Die Akademie hatte sich zur zentralen Forschungsinstitution der DDR entwickelt. Ab April 1952 wurde die Zeitschrift Wissenschaftliche Annalen herausgegeben. Ihren sehr großen forschungspolitischen Einfluss durch Gutachten und Beratung der Regierung verlor die Akademie jedoch 1957 zugunsten des neu gegründeten Forschungsrats der DDR. Auch in den Folgejahren kam den naturwissenschaftlich-technischen Instituten und Einrichtungen eine große Bedeutung bei der Lösung der permanenten volkswirtschaftlichen Probleme der DDR zu. Zu Beginn der Akademiereform im Jahr 1968 verfügte die Akademie über 65 Institute und Einrichtungen. Der traditionelle Schwerpunkt der Arbeit der Akademie hatte sich auf den naturwissenschaftlich-technischen Bereich verlagert, der auch in der Folgezeit ca. 90 % des Gesamtpotentials der Akademie ausmachen sollte.

Die Akademiereform von 1968 bis 1972 führte zu einer völligen Neugestaltung der Organisationsstruktur der Akademie. Die 6 Klassen wurden 1969 durch 11 problemgebundene Klassen ersetzt. Kennzeichnend für die Akademiereform war der Konzentrationsprozess wissenschaftlicher Potentiale, wie die Bildung einheitlich strukturierter Zentralinstitute. Im Jahr 1969 setzte zudem die auftragsgebundene Forschung und aufgabenbezogene Finanzierung ein, die die Arbeit der Akademie langfristig und tiefgehend beeinflusste. In einem Beschluss des Staatsrates wurde 1970 von der Akademie gefordert, wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu erbringen, durch die das Prinzip „Überholen ohne einzuholen“ verwirklicht werden sollte. Die Ziele und Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Arbeit waren prinzipiell aus den Erfordernissen der volkswirtschaftlichen Entwicklung abzuleiten. 1972 sollte mit einem Beschluss des Ministerrates das Zusammenspiel von Wissenschaft und Produktion durch den Abschluss langfristiger Koordinierungsvereinbarungen verbessert werden. Eine folgende Verordnung hob die Bestimmungen der auftragsgebundenen Finanzierung der Forschung wieder auf und begrenzte zudem den Anteil der externen Forschung der Akademie auf 50 %.

Akademie der Wissenschaften der DDR (1972–1990/91)

Am 7. Oktober 1972 erfolgte die Umbenennung der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin in Akademie der Wissenschaften der DDR. Im Folgejahr wurden die problemgebundenen Klassen wieder aufgelöst und durch 9 Klassen ersetzt. Die Zahl der Klassen erhöhte sich später auf 10 bzw. 11. Zum Plenum der Gelehrtensozietät gehörten 1981 153 ordentliche und 76 korrespondierende Mitglieder, 27 aus der BRD. Die Akademie verfügte am Ende über 59 Institute (bzw. Zentralinstitute als Leitstellen für die ganze DDR) und Einrichtungen mit über 22.000 Wissenschaftlern.[1]

Im Jahr 1985 verpflichtete eine Verordnung des Ministerrats die Akademie, den größeren Teil ihres Forschungspotentials für Verträge mit der Industrie einzusetzen und über diese finanzieren zu lassen. Die Vertragsforschung wurde in den folgenden Jahren auf über 50 % ausgedehnt. Dies erzeugte einen Konflikt zwischen Grundlagen- und Anwendungsforschung.

Nach der politischen Wende im Herbst 1989 forderten die Akademiemitglieder eine grundsätzliche Erneuerung der Akademie. Die führende Rolle der SED wurde aus dem Statut gestrichen. Im Dezember 1989 bildete sich ein Rat der Institutsvertreter und im Februar 1990 der „Runde Tisch der AdW“. Am 27. Juni 1990 wurde das Statut der Akademie außer Kraft gesetzt und die Akademie zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit der Einführung der D-Mark brach die Vertragsforschung endgültig zusammen, da die Industriebetriebe außerstande waren, externe Forschungsaufgaben zu finanzieren. Am 11. Juli 1990 leitete der Wissenschaftsrat die Evaluierung der Institute der Akademie ein. Von diesen wurden in der Folgezeit 21 in entsprechende Nachfolgeinstitute unter anderer Trägerschaft umgegründet, 28 wurden in mehrere Einrichtungen aufgegliedert, fünf Institute wurden in bestehende Forschungseinrichtungen integriert und sechs wurden aufgelöst. Aus den AdW-Instituten entstanden dabei drei Großforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und neun Außenstellen von Helmholtz-Zentren, 27 neue Institute der heutigen Leibniz-Gemeinschaft und vier Außenstellen von Leibniz-Instituten, 17 Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, zwei neue Institute der Max-Planck-Gesellschaft, drei Bundessinstitute und vier Außenstellen sowie sechs Forschungsinstitutionen in Trägerschaft der neuen Bundesländer. Sowohl in organisatorischer als auch in personeller Hinsicht übernahm die zur damaligen Zeit als „Blaue Liste“ bezeichnete Leibniz-Gemeinschaft den mit Abstand größten Anteil der AdW-Institute.

Der Einigungsvertrag, der am 3. Oktober 1990 in Kraft trat, regelte die Trennung der „Akademie der Wissenschaften der DDR als Gelehrtensozietät von den Forschungsinstituten und sonstigen Einrichtungen“. Die Institute und Einrichtungen sollten noch bis zum 31. Dezember 1991 als Einrichtungen der Länder fortbestehen, sofern sie nicht vorher aufgelöst oder umgewandelt wurden. Laut Einigungsvertrag war die Entscheidung, wie die Gelehrtensozietät fortgeführt werden soll, landesrechtlich zu treffen. Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung vertrat die Auffassung, dass „die Gelehrtensozietät der ehemaligen Akademie der Wissenschaften sich nicht als Trägerin der Tradition der Berliner Akademie betrachten kann und dass eine zukünftige Akademie der Wissenschaften in Berlin aus dieser Institution … nicht aufbauen kann“. Sie hielt „eine Neukonstituierung für unumgänglich“. Am 28. März 1993 wurde die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften neu konstituiert. Die Gelehrtensozietät der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR führt seit April 1993 ihre wissenschaftliche Tätigkeit als Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin fort.

Von den ehemals 5.600 Beschäftigten der DDR Akademie wurden 1991 ca. 1.500 in die neuen Forschungsstrukturen überführt.


Text: Wikipedia

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