Ärztliches Ehrengericht
Das ärztliche Ehrengericht ist ein Gremium, das innerhalb der Ärzteschaft besteht, um über die Einhaltung der beruflichen und ethischen Standards zu wachen. Es dient dazu, bei Berufspflichtverletzungen von Ärzten Disziplinarmaßnahmen zu verhängen und damit die Integrität des ärztlichen Berufsstandes zu schützen. Die Wurzeln der ärztlichen Ehrengerichte reichen ins 19. Jahrhundert zurück, als die Ärzteschaft begann, sich selbst zu organisieren und berufsständische Regelwerke zu etablieren.
In Deutschland wurdenärztliche Ehrengerichte vor allem durch die Errichtung von Ärztekammern institutionalisiert, die seit dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert die Berufsaufsicht und Disziplinarverfahren gegen Ärzte übernahmen. Diese Gerichte prüften Vorwürfe wie Fehlverhalten, unethisches Verhalten oder Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht und konnten berufliche Sanktionen, von Verwarnungen bis zum Berufsverbot, aussprechen. Die Einrichtung der Ehrengerichte war Teil der Bemühungen, die Professionalität und das Ansehen der Ärzteschaft zu fördern, insbesondere im Zuge der Modernisierung des Berufsrechts.
Die ärztlichen Ehrengerichte arbeiteten unabhängig von staatlichen Gerichten, sind aber staatlich anerkannt und in der Regel bei den regionalen Ärztekammern angesiedelt. Sie haben bis heute eine wichtige Funktion im System der beruflichen Selbstverwaltung der Ärzte in Deutschland und gewährleisten, dass berufsrechtliche Verstöße sanktioniert werden, ohne dass direkt der ordentliche Rechtsweg bemüht werden muss.