Adolf Wild von Hohenborn

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Adolf Heinrich Hohenborn, ab 1888 von Hohenborn, ab 1900 Wild von Hohenborn, (* 8. Juli 1860 in Kassel; † 25. Oktober 1925 in Malsburg-Hohenborn) war ein preußischer General der Infanterie sowie Staats- und Kriegsminister im Ersten Weltkrieg.

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Leben

Hohenborn war der Sohn eines Arztes und Obermedizinalassessors.

Er trat am 25. September 1878 als Fahnenjunker in das 3. Hessische Infanterie-Regiment Nr. 83 ein und wurde dort am 14. Februar 1880 zum Sekondeleutnant befördert. Nach einem knappen Jahr folgte seine Versetzung in das Infanterie-Regiment Nr. 130, in dem er dann ab 1. April 1884 als Adjutant des II. Bataillons fungierte. Für zwei Jahre beurlaubte man ihn ab 1. Mai 1885 vom aktiven Dienst, da er in dieser Zeit in Begleitung des ältesten Sohnes von Otto zu Stolberg-Wernigerode die Universität besuchte. Bei Wiederaufnahme seines Dienstes versetzte man Hohenborn in das Brandenburgische Jäger-Bataillon Nr. 3 nach Lübben.

Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 ernannte man Hohenborn zum stellvertretenden Kriegsminister. Dieses Amt gab er Ende des Monats bereits wieder auf und erhielt das Kommando über die 30. Division, die er in der ersten Aisneschlacht führte. Ab 3. November 1914 fungierte Hohenborn dann kurzzeitig als Chef des Generalstabs der 8. Armee. Von diesem Posten wurde er nach sieben Tagen abberufen, zur Verfügung des Chefs des Generalstabs des Feldheeres gestellt und am 27. November zum Generalquartiermeister ernannt.

Hohenborn war vom 21. Januar 1915 bis zum 29. Oktober 1916 preußischer Kriegsminister. Seine Ernennung erfolgte, um Erich von Falkenhayn von der Doppelaufgabe als Kriegsminister und Chef des Generalstabes zu entlasten. Hohenborn hielt sich zumeist im Großen Hauptquartier auf, während sein Stellvertreter Franz Gustav von Wandel die Geschäfte in Berlin führte. Er war ein Kritiker Paul von Hindenburgs, insbesondere an dessen Arbeitspflichtprogramm. Zwiespältig in Erinnerung geblieben ist Hohenborns Erlass zur Judenzählung vom 11. Oktober 1916, zur Nachweisung der beim Heere befindlichen (einschließlich der noch vorhandenen vertraglich angenommenen Ärzte) wehrpflichtigen Juden.[1] Tatsächlich empfanden jüdische Kriegsteilnehmer diese Zählung als einen Schlag ins Gesicht. Sie mussten im Feld vor ihrem Vorgesetzten erscheinen und ihm ihre Religion schriftlich angeben.[2] Dessen Durchführung erlebte er nicht mehr im Amt, da er auf Betreiben Hindenburgs durch die Oberste Heeresleitung kurz darauf vom Kaiser entlassen wurde. Hindenburg behauptete später in einem Schreiben an den Bruder eines gefallenen Juden, die Zählung habe lediglich die Anschuldigung widerlegen sollen und damit den Juden Genugtuung verschaffen.[3] Das steht allerdings im Gegensatz zu der ausführlichen einleitenden Begründung der Judenzählung Fortgesetzt laufen beim Kriegsministerium aus der Bevölkerung Klagen ein (nämlich über Drückebergerei), die Hohenborn per Unterschrift verantwortet, ist aber auch Teil des Erlasses: Um diese Klagen nachzuprüfen und ihnen gegebenenfalls entgegentreten zu können, ersucht das Kriegsministerium ergebenst um gefällige Aufstellung einer Nachweisung nach dem anliegenden Muster 1 und 2.

Anschließend wurde er zum Kommandierenden General des XVI. Armee-Korps ernannt, das bis Kriegsende in den Argonnen im Einsatz war. Nach dem Waffenstillstand führte er seine Truppen in die Heimat zurück, wo Hohenborn am 3. April 1919 aus dem Dienst verabschiedet und in den Ruhestand versetzt wurde. Er erhielt am 3. November 1919 den Charakter als General der Infanterie verliehen.


Text: Wikipedia

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