Amtsgericht Altona

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Siegelmarke vom Amtsgericht Altona
Siegelmarke des Gerichtsvollziehers vom Amtsgericht Altona

Das Amtsgericht Hamburg-Altona ist im nordöstlichen der beiden historischen Gerichtsgebäude Max-Brauer-Allee 89 und 91 ansässig.

Nach dem deutsch-dänischen Krieg wurden die Herzogtümer Schleswig und Holstein 1867 preußische Provinzen. Mit den Reichsjustizgesetzen entstand 1873/8 zunächst der Backsteinbau des Altonaer Landgerichts mit Terracottaschmuck im Rundbogenstil der Schinkel-Schule.

Daran wurde 1904/7 das Gebäude des Amtsgerichtes Altona angebaut, ein Putzbau mit Werksteingliederung im Stil der deutschen Renaissance. Das Ensemble steht seit dem 15. Juni 1981 unter Denkmalschutz.

Mit der Eingemeindung Altonas nach Hamburg, die aufgrund des Groß-Hamburg-Gesetzes vom 26. Januar 1937 bis 1. April 1938 vollzogen wurde, wurde das Landgericht Altona durch das neugegründete Landgericht Itzehoe ersetzt. Zugleich wurde das Amtsgericht Altona dem Bezirk des Landgerichts Hamburg zugewiesen und 1938 zum Amtsgericht Hamburg-Altona.

Tafelinschrift am Eingang des Backsteinbaus:

Während der nationalsozialistischen Herrschaft tagte in diesem ehemaligen Landgericht auch das Sondergericht, das durch Unrechtsurteile an der Verfolgung politischer Gegner mitgewirkt hat. Im Prozess um den Altonaer Blutsonntag 1932 fällte es 1933 die ersten politischen Todesurteile des NS-Staates.:

August Lütgens, Walter Möller, Bruno Tesch und Karl Wolff wurden im Gefängnishof hingerichtet. Sie starben als Opfer des Nationalsozialismus.

Eine Gedenkstätte zu Ehren der Hingerichteten befindet sich an der Stelle des früheren Gefängnishofes am Rande eines Spielplatzes im Wohngebiet hinter dem Gerichtsgebäude.

Der Backsteinbau zog sich ursprünglich bis zur Gerichtstraße hin, wo sich das Gefängnis anschloss. Dieser südwestliche Gebäudeteil wurde 1943 bei einem Bombenangriff vernichtet und nach dem Krieg durch ein Wohnhaus ersetzt. Der erhalten gebliebene Nordostflügel wurde dann zunächst vom Arbeitsgericht Hamburg genutzt. Anfang der 1990 Jahre zog dort das Gemeinsame Mahngericht des Amtsgerichts Hamburg ein, das seit 2005 auch für Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist.



Text: Wikipedia

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