Amtsgericht Paderborn: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2024, 08:41 Uhr

Das Amtsgericht Paderborn ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Paderborn.

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Geschichte

In Salzkotten bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Paderborn. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Paderborn wurde durch die Verordnung Nr. 8573 aus der Gesetz-Sammlung Nr. 25 für die Königlich Preußischen Staaten vom 26. Juli 1878 aufgrund des § 21 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 24. August 1878 zum 1. Oktober 1879 gegründet.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Paderborn ohne die Teile, die dem Amtsgericht Delbrück zugeordnet waren.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Lichtenau zum 30. September 1932 aufgehoben[3] und sein Sprengel dem Amtsgericht Paderborn zugeordnet.[4] Mit dem gleichen Gesetz wurde auch das Amtsgericht Fürstenberg aufgehoben. Aus dessen Sprengel kamen die Gemeinden Dalheim-Blankenrode und Haaren zum Amtsgericht Paderborn.


Text: Wikipedia

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