Amtsgericht Pasewalk
Das Amtsgericht Pasewalk ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichtes Neubrandenburg.
Siegelmarken
Geschichte
Das königlich preußische Amtsgericht Pasewalk wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stettin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Pasewalk. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Ueckermünde den Stadtbezirk Pasewalk, die Amtsbezirke Belling, Coblentz, Ferdinandshof, Jatznick, Neuenkrug und Rothemühl sowie aus dem Amtsbezirk Torgelow die Gemeindebezirke Hammer a. d. Uecker und Liepe.[8] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[9]
Im Jahre 1945 wurde der größte Teil Pommerns unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete die Geschichte der Stettiner Landes- und Oberlandesgerichte. Das Amtsgericht Pasewalk befand sich westlich der Oder-Neiße-Grenze und blieb daher erhalten, wurde aber nun dem Landgericht Greifswald und dem Oberlandesgericht Schwerin nachgeordnet. Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und durch Kreisgerichte ersetzt. Für den Kreis Pasewalk entstand das Kreisgericht Pasewalk. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Amtsgerichte wieder neu eingerichtet. Das Amtsgericht Pasewalk wurde neu gebildet. Ihm war zunächst das Landgericht Stralsund übergeordnet.[10] Im Jahre 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Neubrandenburg.[11]
Gebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Grünstraße 61 in Pasewalk. Die Grundsteinlegung auf dem ehemaligen Klosterhof des Dominikanerklosters Pasewalk fand im Jahr 1903 statt. Zwei Jahre später wurde das Gebäude bezogen. In den Jahren 2003 und 2004 errichtete man einen Anbau.[12] Die Zweigstelle Anklam ist unter der Anschrift Baustraße 9 im Lilienthalcenter am Anklamer Markt zu finden.
Text: Wikipedia
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