Bellevuestraße 15 (Berlin)

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche
Ruine des Volksgerichtshofes

Volksgerichtshof

Der Volksgerichtshof (VGH) war 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat in Berlin eingerichtet worden. 1936 wurde der VGH ein ordentliches Gericht.


Gründung

Nachdem im Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht der mutmaßliche Täter Marinus van der Lubbe zwar zum Tode verurteilt, drei mitangeklagte Funktionäre der Kommunistischen Partei aber freigesprochen worden waren, beschloss Adolf Hitler, politische Straftaten der unabhängigen Justiz zu entziehen und ordnete die Bildung des von ihm so benannten „Volksgerichtshof“ an. Diese erfolgte durch Artikel III des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934, das am 2. Mai des Jahres in Kraft trat (RGBl. I 1934, S. 341). Der Volksgerichtshof wurde in Berlin zunächst als Sondergericht eingerichtet, welches am 1. August 1934 in Berlin die Arbeit aufnahm. Mit Gesetz vom 18. April 1936 (RGBl. I 1936, S. 369) wurde der Volksgerichtshof in ein so genanntes ordentliches Gericht umgewandelt.


Zuständigkeit und Verfahren

Seine Aufgabe war zunächst die Aburteilung von Hochverrat und Landesverrat und wurde später auf weitere Strafvorschriften ausgeweitet. Spruchkörper des Gerichts waren bis zu sechs Senate, die sich – in Abweichung von den hergebrachten und bewährten Grundsätzen rechtsstaatlicher Verfahren – nur aus zwei Berufsrichtern und drei so genannten Volksrichtern, in der Regel Parteifunktionären, Offizieren oder hohen Beamten, zusammensetzten. Die Richter wurden von Adolf Hitler ernannt. Als Richter wurde nur berufen, wer als zuverlässig im nationalsozialistischen Sinne galt.

Organisation und Gerichtsverfahren waren auf kurze Prozesse ausgerichtet. Gegen die Entscheidung des Volksgerichtshofes war kein Rechtsmittel zulässig (Art. III § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. April 1934, s. o.).

Eine freie Wahl des Verteidigers bestand nicht. Der Angeklagte musste sich die Person des Verteidigers vom Vorsitzenden des Senats genehmigen lassen (Art. IV § 3 des Gesetzes vom 24. April 1934). Verteidiger und Angeklagter erhielten oft erst einen Tag oder gar wenige Stunden vor der Hauptverhandlung Kenntnis von den Anklagevorwürfen. Beide kannten einander bis dahin oft nicht oder konnten keinen Kontakt zueinander aufnehmen.

Der Verurteilte erhielt in Hoch- und Landesverratssachen keine Abschrift des Urteils. Er durfte lediglich unter Aufsicht eines Justizbeamten Einsicht nehmen.

Der Volksgerichtshof tagte zunächst im Preußischen Landtag in der Prinz-Albrecht-Straße 5 (heute Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5). Der Volksgerichtshof zog 1935 zur Bellevuestraße 15 in das Königliche Wilhelms-Gymnasium nahe dem Potsdamer Platz um. Einige Prozesse wurden im Kammergericht in Berlin-Schöneberg geführt. Hier fand auch der Schauprozess am 8. August 1944 gegen Unterstützer des Attentats vom 20. Juli 1944 statt. Auf Hitlers Befehl hin wurde dieser Prozess gefilmt.

Daneben, zunehmend mit fortschreitendem Kriege, urteilte der Volksgerichtshof in verschiedenen Städten des Deutschen Reiches – weniger, um es dem Gerichtspräsidenten Roland Freisler zu ermöglichen, seine Urteile in besonderer Weise vor der jeweils sorgfältig ausgewählten und in großer Anzahl hergestellten Öffentlichkeit zu verkünden, sondern aus ganz „praktischen“ Erwägungen: Die Zahl der anhängigen Verfahren, häufig gegen eine Mehrzahl von – fast ausnahmslos inhaftierten – Angeklagten gerichtet, nahm enorm zu. Der Transport der in aller Regel tatort- und wohnsitznah, beispielsweise in Konzentrationslagern einsitzenden Häftlinge zum Gerichtsort war unerwünscht und hätte vor allem den Volksgerichtshof ebenso logistisch überfordert wie derjenige der ebenso in aller Regel ortsnah wohnhaften ehrenamtlichen Richter. Aus diesem Grunde sprach der Volksgerichtshof insgesamt, und nicht nur der 1. Senat unter Freislers Vorsitz, zunehmend im Umherziehen „Recht“.

Der Volksgerichtshof hatte am 1. Januar 1943 47 Berufsrichter und 95 ehrenamtliche Richter, darunter 30 Offiziere, vier Polizeioffiziere und 48 SA-, SS, NSKK- und HJ-Führer. 1944 war die Zahl der ehrenamtlichen Beisitzer auf 173 gestiegen. Ihm arbeiteten 179 Staatsanwälte zu.


Aufgabe

Dieses Sondergericht hatte eine „volkshygienische Aufgabe“, so sein dritter Präsident, der seit 1942 als Reichsjustizminister amtierende Otto Georg Thierack, es sollte die „Seuchengefahr“, die von den Angeklagten ausging, bekämpfen. Am 5. Januar 1943 bei der Einführung des neuen Oberlandesgerichtspräsidenten von Stettin erläuterte Thierack dies im typisch nationalsozialistischen Vokabular: Es komme darauf an, „den gesunden Körper unseres Volkes unter allen Umständen unversehrt und kräftig zu erhalten“.


Der Volksgerichtshof als Instrument des Justizterrors

Die Zahl der Todesurteile stieg mit Kriegsbeginn 1939 sprunghaft an. 1936 ergingen elf Todesurteile, 1943 waren es 1662, etwa die Hälfte der überhaupt vor dem Volksgerichtshof angeklagten Personen. Bis 1945 wurden rund 5200 Todesurteile vollstreckt. Für eine Verurteilung genügten Vergehen wie die Verbreitung von Nachrichten ausländischer Sender, abwertende Bemerkungen im privaten Kreis über den Führer (Hitler) oder Zweifel am sogenannten „Endsieg“.

Im August 1942 wurde Roland Freisler Präsident des Volksgerichtshofs. Er führte seine Verhandlungen mit besonderem Fanatismus und demütigte die Angeklagten in besonderem Maße. Sein Senat verhängte besonders oft Todesurteile. Am 3. Februar 1945 wurde das Gebäude Bellevuestraße 15 durch einen Bombenangriff zerstört, wobei Freisler auf dem Weg in den Luftschutzkeller während der Verhandlung gegen den späteren Richter am Bundesverfassungsgericht Fabian von Schlabrendorff von einem herabstürzenden Balken getroffen und erschlagen wurde. Der Volksgerichtshof verurteilte unter anderem Mitglieder von den Widerstandsgruppen Rote Kapelle, Bästlein-Jacob-Abshagen-Gruppe, Weiße Rose, Edelweißpiraten, Kreisauer Kreis und die Verschworenen des Attentats vom 20. Juli 1944 um Oberst Graf Stauffenberg.


Die 1945 geplante (Teil-)Verlegung nach Bayreuth

Bereits seit Herbst 1944 tagte der Volksgerichtshof mehrfach im Justizpalast der damaligen Gauhauptstadt des Gaues Bayerische Ostmark, Bayreuth. Nachdem am 3. Februar 1945 das Gebäude des VGH nach Bombardements zerstört war, wurde beschlossen, den Volksgerichtshof nach Potsdam auszulagern und die für Hoch- und Landesverrats zuständigen Senate nach Bayreuth zu verlegen. Bereits am 6. Februar begann der Abtransport von insgesamt rund 270 Häftlingen, die am 17. Februar in Bayreuth ankamen. Die wegen der näherrückenden Front für den 14. April angesetzte Erschießung aller in Bayreuth inhaftierten politischen Gefangenen fand nicht mehr statt, da am gleichen Tag amerikanische Soldaten die Stadt erreichten.


Der Volksgerichtshof und die Nachkriegsjustiz

Der Bundesgerichtshof billigte 1956 den Angehörigen des Volksgerichtshofs das so genannte Richterprivileg zu, wonach keiner wegen Rechtsbeugung oder anderen Delikten verurteilt werden kann, wenn er sich an damals geltende Gesetze gehalten hat bzw. das Unrecht seines Tuns nicht erkannt hat. Zwar gab es gegen Ende der 1960er Jahre mit dem Verfahren gegen Volksgerichtshof-Richter Hans-Joachim Rehse einen zaghaften bundesdeutschen Versuch zur strafrechtlichen Aufarbeitung des durch den Volksgerichtshof begangenen Unrechts, doch verstarb der Angeklagte vor einem letztinstanzlichen Urteil.

Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob – nach Wiederaufnahme der Ermittlungen 1979 – am 6. September 1984 Anklage gegen Paul Reimers, einen früheren Beisitzer Freislers im 1. Senat des Volksgerichtshofes, wegen vollendeten Mordes in 62 und wegen versuchten Mordes in 35 Fällen. Sie stellte im juristischen Ergebnis ihrer Ermittlungen fest, dass der Volksgerichtshof, jedenfalls seit dem Amtsantritt Freislers im August 1942, nicht mehr als ein ordentliches Gericht, sondern nur noch als Scheingericht anzusehen war. Noch im selben Jahr, vor Eröffnung des Hauptverfahrens, beging der 82-jährige Angeschuldigte Selbstmord. Die weiteren Ermittlungsverfahren wurden bis 1991 endgültig eingestellt, da kein verhandlungsfähiger Beschuldigter mehr lebte.

Im Anschluss an die letzte Anklageerhebung hatte der Deutsche Bundestag am 25. Januar 1985 in einer politischen, juristisch unverbindlichen Entschließung, den Volksgerichtshof einstimmig als „Terrorinstrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Willkürherrschaft“ bewertet und dessen Urteilen jede Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland abgesprochen. Rechtsverbindlich wurden die Urteile des Volksgerichtshofs und der Sondergerichte erst 1998 durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgehoben.

Bis auf Oberreichsanwalt Ernst Lautz, der 1947 im Nürnberger Juristenprozess von einem amerikanischen Militärgericht zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, wurde keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Viele blieben während der Nachkriegsjahre in Westdeutschland im Richterdienst:

Arno von Lenski, Kommandeur der 24. Panzerdivision, ehrenamtliches Mitglied des Volksgerichtshofes und später General der Nationalen Volksarmee der DDR

Paul Reimers: Landgerichtsrat in Ravensburg

Hans-Dietrich Arndt: Senatspräsident beim Oberlandesgericht Koblenz

Robert Bandel: Oberamtsrichter in Kehl

Karl-Hermann Bellwinkel: Erster Staatsanwalt in Bielefeld

Erich Carmine: Amtsgerichtsrat in Nürnberg

Christian Dede: Landgerichtsdirektor in Hannover

Johannes Frankenberg: Oberamtsrichter in Münnerstadt

Andreas Fricke: Landgerichtsrat in Braunschweig

Wilhelm Grendel: Oberlandesgerichtsrat in Celle

Wilhelm Hegener: Amtsgerichtsrat in Salzkotten

Ferdinand Herrnreiter: Landgerichtsdirektor in Augsburg

Konrad Höher: Staatsanwalt in Köln

Rudolf Indra: Landgerichtsrat in Gießen

Helmut Jaeger: Oberlandesgerichtsrat in München

Leo Kraemer: Oberstaatsanwalt in Köln

Hans Werner Lay: Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe

Heinz Günter Lell: Oberstaatsanwalt

Alfred Münich: Senatspräsident beim Oberlandesgericht München

Oberreichsanwalt Lautz wurde bereits nach weniger als vier Jahren begnadigt und in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Pension bedacht. Die Witwe Freislers erhielt über Jahrzehnte eine erhöhte Altersversorgung. Das zuständige Versorgungsamt behauptete, ihr im Zweiten Weltkrieg verstorbener Mann hätte in der Bundesrepublik seine Juristenkarriere fortgesetzt. Die obigen Fälle machen dies tatsächlich glaubhaft.

Für Beihilfe und Denunziation in Zusammenhang mit Verfahren vor dem Volksgerichtshof wurden vier Personen strafrechtlich haftbar gemacht.


Opfer des Volksgerichtshofs

Von den rund 18.000 Verurteilten des Volksgerichtshofes (davon über 5.000 Todesurteile) kann hier nur eine kleine Auswahl gegeben werden: Robert Abshagen – Walter Arndt – Hans-Jürgen Graf von Blumenthal – Eugen Bolz – Klaus Bonhoeffer – Bruno Binnebesel – Alfred Delp – Erich Fellgiebel – Eberhard Finckh – Reinhold Frank – Eugen Gerstenmaier – Carl Friedrich Goerdeler – Willi Graf – Albrecht von Hagen – Nikolaus Christoph von Halem – Paul von Hase – Robert Havemann – Andreas Hermes – Erich Hoepner – Helmuth Hübener – Kurt Huber – Marie-Luise Jahn – Jens Jessen – Friedrich Karl Klausing – Erich Knauf – Karlrobert Kreiten – Rudolf Kriß – Georg Lehnig – Hans Conrad Leipelt – Wilhelm Leuschner – Max Josef Metzger – Erich Ohser (e. o. plauen) – Thomas Olip – Christoph Probst – Siegfried Rädel – Fritz Riedel – Josef Römer – Axel Rudolph – Willy Sachse – Karl Schapper – Alexander Schmorell – Hans Scholl – Sophie Scholl – Friedrich-Werner Graf von der Schulenburg – Fritz-Dietlof von der Schulenburg – Eva Schulze-Knabe – Bernhard Schwentner – Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld – Willi Skamira – Robert Stamm – Berthold Schenk Graf von Stauffenberg – Hellmuth Stieff – Adam von Trott zu Solz – Robert Uhrig – Joseph Wirmer – Eleonore Wolf – Johannes Wüsten – Peter Graf Yorck von Wartenburg – Erwin von Witzleben

Gebäude

Das Gebäude wurde vom Architekten Adolf Lohse entworfen. Nachfolgend wurde es genutzt als Wilhelmsgymnasium, Reichswirtschaftsrat und von 1935-1945 vom Volksgerichtshof.


Text: Wikipedia

Bild: Wikipedia/Bundesarchiv, B 145 Bild-P054489 / Weinrother, Carl / CC-BY-SA

Liste der Autoren

Der Text und das Bild sind unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.