C.F. Müller Verlag

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Der C.F. Müller Verlag entstammt der im Jahre 1797 von Christian Friedrich Müller in Karlsruhe gegründeten C.F. Müller’schen Hofbuchdruckerei. Damit ist er einer der ältesten deutschen Verlage, der schon früh bedeutende Gesetzeswerke wie den berühmten Code Napoléon (1809) herausgab. C.F. Müller ist neben dem Kriminalistik Verlag eine Marke der C.F. Müller GmbH mit Sitz in Heidelberg. Die juristische Fachliteratur von C.F. Müller hat ihre Schwerpunkte in der Juristischen Ausbildung, der Juristischen Wissenschaft und der Rechts- und Steuerpraxis.

Die Themenschwerpunkte im Bereich Rechtspraxis liegen vor allem im Wirtschafts- und Steuerrecht, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medizinrecht. Das Verlagsprogramm bietet in diesen Bereichen sowohl Kommentare wie die Reihe „Heidelberger Kommentare“, Praxishandbücher wie die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ als auch Zeitschriften wie die Zeitschrift zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht „wistra“. Zu den Standardwerken gehören Großkommentare wie „Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz“, Handbuch-Klassiker wie „Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden“ oder auch Arbeitshilfen wie „Höver, Gebührentabellen“. Auch das vom Deutschen Richterbund herausgegebene Handbuch der Justiz als „who is who“ der deutschen Justiz erscheint bei C.F. Müller.

Für die Juristische Ausbildung publiziert C.F. Müller Fachliteratur für alle Phasen des Jurastudiums: angefangen vom „Start ins Rechtsgebiet“ über die Vorlesungsbegleitung und Vertiefung des Stoffes mit den bekannten „blauen Büchern“ der Schwerpunkte-Reihen „Pflichtfach“, „Schwerpunktbereich“ und „Klausurenkurs“ bis hin zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen mit der Reihe „Unirep Jura“. Ergänzt wird das Programm durch Reihen wie „Falltraining“, die Skripten von „JURIQ Erfolgstraining“ und die handlichen Gesetzessammlungen der Reihe „Textbuch Deutsches Recht“. Die Reihe „Referendariat“ begleitet Rechtsreferendare durch ihre Ausbildungsstationen zum 2. Staatsexamen. Neben zahlreichen Titeln als E-Book-Version stellt der Verlag unter www.cfmueller-campus.de auch eine Online-Plattform für Jurastudierende bereit.

Der thematische Schwerpunkt des Bereichs Juristische Wissenschaft ist das Staats- und Verfassungsrecht mit dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz, dem Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und wissenschaftlichen Editionsreihen wie z.B. dem Handbuch des Staatsrechts und dem Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa.

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Entstehungsgeschichte

Als der gelernte Buchbinder Christian Friedrich Müller im Jahr 1797 in Karlsruhe gewerblich Fuß fassen will, stößt er auf Widerstand. Am 2. Januar 1797 wenden sich die alteingesessenen Buchhändler an ihren Fürsten und verlangen die „gnädigste Abweisung des Müllerschen Gesuchs zur Errichtung einer Buchhandlung“.[1] Christian Friedrich Müller gelingt es, in Gesprächen und Briefen immer wieder auf die in seinen Wanderjahren geknüpften Beziehungen hinzuweisen und scheint damit das Interesse des expansionsbedürftigen Karlsruher Hofs zu wecken. Am 1. September 1797 erteilt man ihm die offizielle Genehmigung zur Errichtung einer Buchhandlung, am 20. Dezember 1797 folgt auch das Privileg zur Errichtung einer Buchdruckerei. Müller gibt fortan bedeutende Gesetzgebungswerke heraus.


Text: Wikipedia

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