Elbingerode (Harz)
Stadt Elbingerode (Harz) ist ein Ortsteil der Stadt Oberharz am Brocken im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt.
Reklamemarken und Siegelmarken
Vereinigte Harzer Kalkindustrie
Sonstige
Geschichte
Elbingerode wurde vermutlich 1206 als Alvelingeroth in einer von Papst Innozenz III. für das Stift Gandersheim ausgestellten Urkunde erwähnt. Darin gab Innozenz III. dem Stift die Bestätigung, im Ort begütert zu sein. Das Stift verlehnte die Vogtei an Pfalzgraf Heinrich, der den Grafen von Blankenburg einsetzte.[1] 1247 kam der Ort im Tausch mit Beulshausen an Otto I.[2]
Die Region gehörte zum Jagdhof Bodfeld und hatte im Laufe der Jahrhunderte wechselnde Besitzer. Zum Beispiel belehnte der Herzog Erich von Braunschweig-Grubenhagen 1427 Graf Botho zu Stolberg und Graf Heinrich von Schwarzburg mit dem Schloss und dem Flecken Elbingerode nebst den dazugehörigen Hütten und Wäldern, der Fischerei und dem Wildbann. Elbingerode befand sich erst seit 1422 im welfischen Besitz und gehörte zuvor dem Stift Gandersheim.
1438 setzte Graf Botho zu Stolberg, der sich die meiste Zeit in Thüringen aufhielt, seinen Anteil an Elbingerode als Pfandobjekt ein. Er verpfändete diesen dem mit seiner Ehefrau verwandten Grafen Heinrich von Schwarzburg und dessen gleichnamigen Sohn auf 12 Jahre. Noch vor dem Einlösen dieses Pfandes wurde die Höhe der Pfandsumme im Jahre 1443 im gegenseitigen Einvernehmen verändert.
Mehr als 100 Jahre konnte das Pfand durch die Stolberger nicht eingelöst werden. Eine Berechnung der gesamten Pfandschulden führte 1561 auf das Ergebnis von rund 26.000 Talern, die die Grafen zu Stolberg nicht aufzubringen vermochten, obwohl Elbingerode durch die Einnahmen aus dem Eisensteinbergbau, die bedeutsamen Eisenhütten an der Bode und die ausgedehnten Waldgebiete mittlerweile auch für sie sehr lukrativ geworden war. Der braunschweigische Lehnsherr wurde 1564 aktiv. Für ein vorgestrecktes Kapital nahm er Elbingerode unter dubiosen Vorwänden in Besitz und verteilte mehrere Hypotheken an die Gläubiger der Stolberger Grafen. Letztere erreichten zwar die Rückgabe, aber aufgrund ihres immensen Geldbedarfs mussten die Stolberger Elbingerode 1574 erneut an Asche von Holle und 1584 für die Summe von 91.303 Talern an Statius von Münchhausen verpfänden. Dieser hatte 1600 bzw. 1604 durch Hintergehen der Grafen zu Stolberg bei den Herzögen von Braunschweig die Afterbelehnung mit Elbingerode erreicht. Der letzte braunschweigische Lehnsbrief für die Grafen zu Stolberg über das Amt Elbingerode, zu dem neben dem im Dreißigjährigen Krieg zerstörten Schloss[3] und dem inzwischen mit Stadtrechten privilegierten gleichnamigen Flecken, einige Meiereien und mehrere bedeutsame Hüttenwerke an der Bode gehörten, war von Herzog Wolfgang zu Braunschweig-Lüneburg 1590 für die Stolberger Grafen ausgestellt worden. Herzog Georg von Braunschweig-Calenberg weigerte sich im Jahre 1635 endgültig, die Grafen zu Stolberg erneut mit Elbingerode zu belehnen.
Die braunschweigischen Oberlehnsherrn nutzten die Schwäche des Hauses Stolberg, um sich den Besitz selbst anzueignen. Im Verlauf des von den Grafen zu Stolberg 1642 erwirkten Reichskammergerichtsprozesses ließ sich Herzog Christian Ludwig von Braunschweig im Jahre 1653 von den Gläubigern des von Münchhausen ihre Rechte gegen Zahlung der Summe von 25.000 Talern abtreten. Seitdem befand sich Elbingerode durchgängig im Besitz des Kurhauses Braunschweig (Fürstentum Calenberg). Es ging 1705 an Hannover über. Zwischen 1807 und 1813 gehörte Elbingerode zum Königreich Westphalen. Es war der Hauptort des Kantons Elbingerode im Distrikt Blankenburg des Departements der Saale. Durch die Bestimmungen des Wiener Kongresses kamen Stadt und Amt Elbingerode im Jahr 1814 als Exklave zum Königreich Hannover, das 1866 als Provinz Hannover in das Königreich Preußen eingegliedert wurde. In der Nacht vom 8. zum 9. Januar 1858 brannte ein Großteil der Stadt mit allen öffentlichen Gebäuden ab. Im Zuge der Einführung der Kreisverfassung 1885 ging das Amt Elbingerode im Kreis Ilfeld auf.
Der Regierungspräsident der preußischen Provinz Hannover verfügte am 22. Mai 1928, dass die Stadt Elbingerode fortan die amtliche Bezeichnung Elbingerode-Harz trägt.[4] Ungeachtet dessen setzte sich später der Ortsnamenszusatz (Harz) in Klammern durch. Am 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Ilfeld aufgelöst und sein Gebiet der preußischen Provinz Sachsen zugeordnet. Die Gemeinden des ehemaligen Amtes Elbingerode kamen dadurch zum Landkreis Wernigerode im Regierungsbezirk Magdeburg, der ab 1944 in der Provinz Magdeburg lag. Nach der Auflösung Preußens gehörte Elbingerode zur Sowjetischen Besatzungszone, seit 1947 zum Land Sachsen-Anhalt und seit 1952 zum Kreis Wernigerode im Bezirk Magdeburg. Die kirchliche Zugehörigkeit zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers endete erst mit der Auflösung des Konsistorialbezirks Ilfeld und dessen Eingliederung in die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen am 1. Januar 1982.
Auf dem Friedhof Elbingerode findet sich eine Kriegsgräberstätte für zahlreiche im April 1945 gefallene deutsche Soldaten. Der Ortsteil Eggeröder Brunnen wurde 1946 nach dem im KZ Bergen-Belsen ermordeten Ministerpräsident des Freistaates Braunschweig, Heinrich Jasper, Jasperode benannt. 1990 wurde der alte Name wiedereingeführt. Zu DDR-Zeiten errichtete und unterhielt der VEB Elektroschaltgeräte Dresden im Ort ein Betriebs-Ferienlager für die Kinder seiner Betriebsangehörigen.
Als Erinnerung an den bis 1990 betriebenen Bergbau wurde in der Nähe von Elbingerode das Besucherbergwerk „Drei Kronen & Ehrt“ betrieben; noch aktiv ist das 1989 eröffnete Schaubergwerk Büchenberg.
Seit 1990 gehörte Elbingerode zum sachsen-anhaltischen Landkreis Wernigerode, der im Jahr 2007 im Landkreis Harz aufging. Am 1. Januar 2004 wurden Königshütte (Harz) und Rübeland eingegliedert.[5]
Am 1. Januar 2010 schloss sich die Stadt Elbingerode (Harz) mit den Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne sowie den Städten Hasselfelde und Benneckenstein (Harz) zur Stadt Oberharz am Brocken zusammen. Die vorherigen Ortsteile Königshütte (mit Lüdershof und Neue Hütte) und Höhlenort Rübeland (mit Susenburg, Kaltes Tal, Kreuztal und Neuwerk) sind seither zwei eigene Ortsteile von Oberharz am Brocken.
Am 1. Juli 2014 ist das neue Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. In dessen §14 (2) wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, den Ortsteilen, die vor der Eingemeindung Städte waren, diese Bezeichnung zuzuerkennen.[6] Die Stadt Oberharz am Brocken hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Ihre neue Hauptsatzung ist mit Wirkung vom 26. Juni 2015 in Kraft getreten. Im §3 (1) werden die Ortsteile mit ihren amtlichen Namen aufgeführt.[7]
Text: Wikipedia
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