Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegenseitigkeit
Die Deutsche Feuer-Versicherung auf Gegenseitigkeit geht auf die Initiative des Gothaer Kaufmanns Ernst Wilhelm Arnoldi zurück, der am 2. September 1819 im „Allgemeinen Anzeiger der Deutschen“ seine Vorschläge zur Errichtung einer Feuerversicherungsbank veröffentlichte. Er stellte darin das Prinzip der Gegenseitigkeit vor, wonach die Versicherten gemeinsam für Schäden haften und die Geschäfte der Bank selbst beaufsichtigen sollten. Sechzehn Gothaer Kaufleute unterstützten seine Idee und unterzeichneten den Aufruf, um die Gründung voranzutreiben.
Am 2. Juli 1820 wurde schließlich die „Feuer-Versicherungs-Bank für den deutschen Handelsstand“ gegründet, die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert war. Arnoldi baute dabei die Kaufmannschaften der fünf thüringischen Städte Gotha, Erfurt, Eisenach, Langensalza und Arnstadt als repräsentative Vertretung aller versicherten Kaufleute in die Satzung ein. Damit entstand in Gotha eine der ersten großen deutschen Versicherungen auf Gegenseitigkeit, die das Genossenschaftsprinzip in der Versicherungswirtschaft etablierte und professionalisierte. Der Standort der Gesellschaft war in Gotha, Thüringen, wo auch das Deutsche Versicherungsmuseum Ernst Wilhelm Arnoldi heute an die Gründung erinnert und die Geschichte dieser frühen Feuerversicherung dokumentiert.