Großschirma

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Die Stadt Großschirma liegt im Landkreis Mittelsachsen.

Siegelmarken

Großvoigtsberg

Kleinvoigtsberg

Reichenbach (Großschirma)

Rothenfurth

Seifersdorf (Großschirma)

Geschichte

Großschirma wurde in der Mitte des 12. Jahrhunderts gegründet. Durch Großschirmaer Heimatchronisten wurde die Entstehung auf 956 festgesetzt. Einen Beweis dafür blieben sie trotz eindeutiger Akten- und Forschungslage sowie Hinweisen der Geschichtsforschung bis heute schuldig. Bis zur Reformation gehörte der Ort zum Kloster Altzella. Mit Einführung der Reformation und der Säkularisation des Klosters Altzella kam Großschirma zunächst zum Amt Nossen.

1555 verkaufte Kurfürst August das Dorf Großschirma neben 14 weiteren Dörfern aus dem ehemaligen Klosterbesitz an seinen Kammerrat Ulrich von Mordeisen. Rudolph Mordeisen, einer seiner Söhne, verkaufte Großschirma und wenigstens weitere neun Dörfer des Familienbesitzes im Jahr 1587 an den Kurfürsten Christian. Großschirma lag seitdem wie sein heutiger Ortsteil Seifersdorf bis 1856 im kursächsischen bzw. königlich-sächsischen Kreisamt Freiberg.[2]

Mit dem Beginn des Bergbaues im Freiberger Bergbaurevier begann auch Großschirma vom Aufschwung zu profitieren. Die staatliche Grube Churprinz Friedrich August Erbstolln (kurz auch: Churprinz) unweit des westlichen Muldenufers war gemessen an der Ausbeute eines der reichsten Bergwerke im Freiberger Revier. Bemerkenswert ist, dass von 1789 bis 1868 das hier geförderte Erz zur Verhüttung auf dem Wasserweg – über den sogenannten Churprinzer Bergwerkskanal – nach Halsbrücke befördert wurde.

Ab 1856 gehörte Großschirma zum Gerichtsamt Freiberg und ab 1875 zur Amtshauptmannschaft Freiberg.[3] Durch die zweite Kreisreform in der DDR kam Großschirma im Jahr 1952 zum Kreis Freiberg im Bezirk Chemnitz (1953 in Bezirk Karl-Marx-Stadt umbenannt), der ab 1990 als sächsischer Landkreis Freiberg fortgeführt wurde und im Jahr 2008 im Landkreis Mittelsachsen aufging.

Eingemeindungen

Im Jahre 2003 bot die Stadt Siebenlehn wegen finanzieller Probleme an, mit Großschirma zu fusionieren, nachdem die Eingemeindung nach Reinsberg am Veto der Reinsberger Gemeinderäte gescheitert war. Die Stadt hatte sich mit der Erschließung eines Gewerbegebiets übernommen und war von der Zwangsverwaltung bedroht. Die Fusion wurde am 1. September 2003 vollzogen, womit auch das Stadtrecht von Siebenlehn auf Großschirma überging. Es war die erste Eingemeindung einer Stadt in eine Landgemeinde in Sachsen.


Text: Wikipedia

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