Handwerkskammer Dresden

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche
Siegelmarke Handwerkskammer des Groszherzogtum Sachsen
Siegelmarke Handwerkskammer des Groszherzogtum Sachsen

Die Handwerkskammer Dresden ist eine von drei Handwerkskammern in Sachsen und eine von insgesamt 53 Handwerkskammern in der Bundesrepublik Deutschland. Zur Dresdner Kammer gehören nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) ca. 22.500 Mitgliedsbetriebe mit etwa 180.000 Arbeitsplätzen und 8.000 Lehrlingen (Stand 2010). Damit ist die Handwerkskammer Dresden die mitgliederstärkste (Anzahl der Betriebe und ihrer Mitarbeiter) Handwerkskammer in Ostdeutschland.

Die Handwerkskammer Dresden hat von allen deutschen Kammern mit rund 300 Kilometern Länge die längste Außengrenze zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten Polen und Tschechien. Die gesamte sächsische Außengrenze zu den beiden Staaten beträgt 577 Kilometer; 454 Kilometer zu Tschechien und 123 Kilometer zu Polen.

Diese Nähe zu Osteuropa bietet dem Handwerk im Kammerbezirk zahlreiche Chancen. Eine steigende Zahl von Handwerksunternehmen im Kammerbezirk interessiert sich für wirtschaftliche Kontakte nach Osteuropa. Hilfe, Rat und Betreuung erhalten die Interessenten bei der Außenwirtschaftsberatung und im Referat Internationale Beziehungen der Handwerkskammer Dresden.

Grenzüberschreitende partnerschaftliche Kontakte pflegt die Handwerkskammer Dresden zu den Kammern in Wrocław und Gostyń in Polen, zur Wirtschaftskammer Děčín in Tschechien sowie zur Kammer in Val de Marne/Paris in Frankreich.

Zahlreiche sächsische Handwerksprodukte – von denen etliche im Kammerbezirk Dresden produziert werden – besitzen Weltruf: Meißner Porzellan, Dresdner Stollen, Pulsnitzer Lebkuchen, Lausitzer Keramik, Blaudruck aus der Oberlausitz, Erzgebirgische Volkskunst, Sebnitzer Kunstblumen.


Geschichte

1897 wurde im damaligen Deutschen Kaiserreich das Handwerksgesetz erlassen. Es beinhaltete unter anderem die Bildung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Vertretung des Handwerks – die Handwerkskammern.

Das Handwerksgesetz trat zum 1. April 1900 in Kraft. Daraufhin gründeten sich überall im Deutschen Reich Handwerkskammern. Nur Bremen, Hamburg, Lübeck und Sachsen betrauten ihre Gewerbekammern mit den Funktionen einer Handwerkskammer. Aufgrund gestiegenen Bedarfs ließ die Gewerbekammer während des Ersten Weltkriegs einen Verwaltungsbau an der Grunaer Straße errichten.

Unmittelbar nach Hitlers Machtergreifung im Januar 1933 wurde das damals so genannte Führerprinzip im Handwerk verankert. Das bedeutete, dass in allen Bereichen der Handwerksorganisationen die Führungspositionen durch NSDAP-Mitglieder besetzt wurden. Mit der „Dritten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ erfolgte am 18. Januar 1935 die Einführung des Großen Befähigungsnachweises mit dem Meisterbrief als Voraussetzung für die selbständige Betätigung im Handwerk und die Ausbildung von Lehrlingen. Am 31. März 1935 wurden die Gewerbekammern geschlossen und drei Handwerkskammern in Sachsen errichtet: Chemnitz, Dresden, Leipzig.

Im Nationalsozialismus wurden die Handwerkskammern komplett dem Staatsapparat und dessen Zielen untergeordnet. Die Selbstverwaltung im Handwerk wurde abgeschafft. Mit der Auflösung des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages im April 1943 erfolgte die Eingliederung der Kammern in die Reichswirtschaftskammer unter Aufsicht des Reichswirtschaftsministers.

In der DDR hatten die Handwerkskammern weiter Bestand, jedoch in veränderter Form. Am 20. August 1953 erließ die Regierung eine „Verordnung über die Umbildung der Vertretungen des Handwerks“. Die Landeshandwerkskammern wurden aufgelöst und Bezirkshandwerkskammern gebildet. Die Aufsicht über die Kammern hatten die Bezirksregierungen, eine Selbstverwaltung gab es nicht. Der Tätigkeitsbereich der Handwerkskammern in der DDR beschränkte sich auf administrative Aufgaben wie z.B. die Mitwirkung an der Erfüllung der Planwirtschaft.

Die politischen Umwälzungen im Herbst des Jahres 1989 schufen den Boden für eine grundlegende Neuorganisation des Handwerks und seiner Befreiung vom Zwang der Planwirtschaft. Noch vor der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten schloss sich das Deutsche Handwerk am 21. Juni 1990 im sächsischen Zwickau zusammen. Auf der Vollversammlung des Zentralverbandes Deutsches Handwerk (ZDH) und des Deutschen Handwerkskammertages(DHKT) am 26. November 1990 in Nürnberg folgte der formale Beitritt der ostdeutschen Handwerkskammern – also auch der Dresdner Handwerkskammer – zum ZDH und DHKT.

Im April und Mai 1990 wurden in freien und demokratischen Wahlen die Präsidenten und Vorstände der ostdeutschen Kammern gewählt. Am 19. Mai 1990 wurde Wolfgang Wilhelm erster Präsident der Handwerkskammer Dresden nach dem Mauerfall. Am 19. Juni fand die erste Tagung der Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden statt.

Von 2002 bis 2012 lenkte Claus Dittrich als Präsident die Geschicke der Handwerkskammer Dresden; 2012 übernahm dessen Sohn Jörg Dittrich dieses Amt.


Sitz

Der Sitz der Handwerkskammer ist in Dresden. Im Jahr 2003 zog die Kammer vom Zentrum der Stadt in das Industriegelände der Albertstadt im Dresdner Norden. Dort befand sich bereits das Dresdner Bildungszentrum der Kammer in einer ehemaligen Munitionsfabrik. Auch wurde dort das Gästehaus für Lehrlinge, Teilnehmer von Fortbildungskursen sowie für Gäste errichtet. Ein neues modernes Verwaltungsgebäude wurde 2003 fertiggestellt. Transparenz soll dessen Architektur vermitteln. Das Gebäude besteht hauptsächlich aus Glas und Stahl.


Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.