Hildegard Trabant

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Hildegard Trabant, geborene Pohl, (* 12. Juni 1927 in Berlin; † 18. August 1964 ebenda) war ein Todesopfer an der Berliner Mauer. Bei einem Fluchtversuch wurde sie von zwei Angehörigen der Grenztruppen der DDR im Bereich einer damals stillgelegten S-Bahnstrecke zwischen den Bahnhöfen Schönhauser Allee und Gesundbrunnen entdeckt und durch einen Schuss tödlich verletzt.

Die Staatsanwaltschaft in Berlin nahm erst nach dem Fall der Mauer Ermittlung zu Trabants Tod auf. Vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin wurde im Jahr 1997 Anklage gegen den zum Tatzeitpunkt jugendlichen Schützen eröffnet. Die meisten anderen Mauerschützenprozesse fanden zwischen 1994 und 1995 statt. Am 10. Juni 1998 verurteilte das Gericht den geständigen Schützen zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten.[1]

Trabant wuchs in Berlin auf. In der DDR gab sie sich regimetreu; sie trat im Jahr der Gründung der DDR der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als aktives Mitglied bei. Zusammen mit ihrem Mann, einem Volkspolizisten, den sie im Jahr 1954 geheiratet hatte, lebte sie in Berlin-Friedrichshain an der Tilsiter Straße 64 (heute Richard-Sorge-Straße 64)[2][3] und arbeitete bei einer kommunalen Wohnungsverwaltung, bei der sie eine leitende Funktion innehatte. Die Gründe, die die 37-Jährige im August 1964 zur Flucht bewogen, lagen vermutlich im privaten Bereich. Zwischen Hildegard Trabant und ihrem Ehemann kam es in der Vergangenheit zu heftigen Auseinandersetzungen. Im Februar 1964 wurde der VP-Angehörige deshalb von seinen Vorgesetzten zur Rede gestellt.[1]

Am 18. August 1964 um 18:50 Uhr versuchte sie, über ein stillgelegtes S-Bahn-Gelände nach West-Berlin zu fliehen. Nachdem sie die Hinterlandsicherungsmauer bereits unbemerkt überwunden hatte, wurde sie von zwei Posten entdeckt, als sie sich hinter Sträuchern versteckte. Nach Ansprache sprang sie auf und rannte zurück in Richtung Ost-Berlin. Nach einem Warnschuss gab einer der Posten einen gezielten Schuss auf sie ab, der sie im Rücken traf. Getroffen brach sie zusammen und wurde in das Volkspolizei-Krankenhaus verbracht. Dort verstarb sie eine Stunde später.

Unter Anwesenheit seines Vorgesetzten informierten Mitarbeiter des Ministerium für Staatssicherheit (MfS) den Ehemann der Verstorbenen am nächsten Tag. Er wurde in Anwesenheit seiner Vorgesetzten befragt, warum seine Frau einen Fluchtversuch unternommen hatte. Angaben dazu konnte oder wollte er im Verlauf des Gesprächs offenbar nicht machen.[1] Sie verpflichteten ihn, über die Umstände des Todes Stillschweigen zu bewahren. Auch die Einäscherung, und die anschließende Beerdigung am 23. September 1964[3] organisierte das MfS. Die Absicht der Behörde war es, möglichst wenige Informationen über den Tod und seine Umstände in die Öffentlichkeit geraten zu lassen, um so zu verhindern, dass der Tod im Westen bekannt wurde. Von allen Berliner Maueropfern, die als Flüchtlinge klassifiziert wurden, war sie wahrscheinlich die einzige, die loyal zum DDR-Regime stand.[1]


Text: Wikipedia

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