Kattewall

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Ansichtskarte vom Kattewall (1930)

Hans Hermann von Katte

Hans Hermann von Katte (* 28. Februar 1704 in Berlin; † 6. November 1730 in Küstrin) war ein Leutnant der preußischen Armee und Jugendfreund Friedrichs II.


Jugend

Er stammte aus dem altmärkischen Adelsgeschlecht derer von Katte und war der Sohn des späteren Generalfeldmarschalls Hans Heinrich Graf von Katte (1681–1741) und dessen erster Frau Dorothea Sophie (1684–1707), Tochter des Generalfeldmarschalls Alexander Hermann von Wartensleben. Nach dem Tod seiner Mutter wuchs er bei Verwandten auf Doorth bei Deventer, in Berlin und auf Wust auf. Nachdem er von 1717 bis 1721 das Hallesche Pädagogium besuchte, studierte er einige Semester in Königsberg und Utrecht und unternahm eine ausgedehnte Kavaliersreise.

Im Jahre 1724 trat er in das Kürassierregiment Gens d’armes ein, wo er 1729 zum Leutnant und 1730 zum Premierleutnant aufstieg. Zusammen mit seinem Vater wurde er 1728 zum Johanniter-Ritter geschlagen.


Friedrich II.

Wann sich Katte und Friedrich II. zum ersten Mal begegneten, ist nicht bekannt. Als sie 1729 gemeinsam an privatem Unterricht in Mathematik und Mechanik teilnahmen, kamen sie sich rasch näher. Am acht Jahre älteren Katte bewunderte Friedrich II. die Weltgewandtheit. Beide interessierten sich für das Flötenspiel und die Dichtkunst. Im Frühjahr 1730 während eines von August dem Starken in Zeithain ausgerichteten Lagers (Lustlager von Zeithain) offenbarte Friedrich II. seinem Freund den Plan, nach Frankreich zu fliehen, um sich der Erziehungsgewalt seines strengen Vaters König Friedrich Wilhelm I. zu entziehen. Katte versuchte zwar, ihn davon abzuhalten, unterstützte ihn aber schließlich doch. Friedrich versuchte am 5. August 1730 zusammen mit dem Pagen Keith erfolglos, aus seinem Reisequartier bei Steinsfurt zu fliehen, während Katte, der die Verbindung in Potsdam hielt, durch einen kompromittierenden Brief als Mitwisser entlarvt und wenig später verhaftet wurde.


Hinrichtung

Friedrichs II. Vater, der „Soldatenkönig“ König Friedrich Wilhelm I., drohte, beide wegen Fahnenflucht hinrichten zu lassen. Beide wurden vor ein Kriegsgericht im Schloss Köpenick gestellt und Katte zu lebenslanger Festungshaft verurteilt (hinsichtlich des Kronprinzen erklärte sich das Gericht für nicht zuständig). Friedrich Wilhelm I. verschärfte die Verurteilung v. Kattes zu einem Todesurteil und ordnete die Exekution an.

Katte verfasste an seinen Vater einen Abschiedsbrief:

„In Thränen, mein Vater, möcht' ich zerrinnen, wenn ich daran gedenke, daß dieses Blatt Ihnen die größte Betrübniß, so ein treues Vaterherze empfinden kann, verursachen soll; daß die gehabte Hoffnung meiner zeitlichen Wohlfahrt und ihres Trostes im Alter mit einmal verschwinden muß, daß Ihre angewendete Mühe und Fleiß in meiner Erziehung zu der Reife des gewünschten Glücks sogar umsonst gewesen, ja daß ich schon in der Blüthe meiner Jahre mich neigen muß, ohne vorher Ihnen in der Welt die Früchte ihrer Bemühungen und meiner erlangten Wissenschaften zeigen zu können. Wie dachte ich nicht, mich in der Welt empor zu schwingen, und Ihrer gefaßten Hoffnung ein Genüge zu leisten; wie glaubte ich nicht, daß es mir an meinem zeitlichen Glück und Wohlfahrt nicht fehlen könnte; wie war ich nicht eingenommen von der Gewißheit meines großen Ansehens! Aber alles umsonst! wie nichtig sind nicht der Menschen Gedanken: mit einmal fällt alles über einen Hauffen, und wie traurig endiget sich nicht die Scene meines Lebens, und wie gar unterschieden ist mein jetziger Stand von dem, womit meine Gedanken schwanger gegangen; ich muß, anstatt den Weg zu Ehren und Ansehen, den Weg der Schmach und eines schändlichen Todes wandeln […] Fassen Sie sich demnach, mein Vater, und glauben Sie sicherlich, daß Gott mit mir im Spiel, ohne dessen Willen nichts geschehen, auch nicht einmal ein Sperling auf die Erde fallen kann! […] Unterdessen danke mit kindlichem Respekt für alle mir erwiesene Vatertreue, von meiner Kindheit an bis zur jetzigen Stunde […] Nun ist nichts mehr übrig, als daß ich mit diesem Trost schließe: Haben Sie gleich, mein Vater, nichts Hohes und Vornehmes in dieser Welt an mir erlebet, o! so seien Sie versichert, daß Sie desto höher im Himmel finden werden, Ihren bis im Tode getreuen Sohn. Hans Hermann“

Der König zwang seinen Sohn, in der Festung von Küstrin der Hinrichtung von einem Fenster aus zuzuschauen. Der Historiker A. L. Rowse behauptet jedoch genauso wie die Allgemeine Deutsche Biographie, Friedrich sei schon vorher in Ohnmacht gefallen. Die Gründe, die den König zu solchen drastischen Maßnahmen greifen ließen, erklären sich nur zum Teil aus dem Gleichheitsprinzip, nach dem alle Untertanen ohne Unterschied im Falle von Fahnenflucht und Hochverrat mit dem Tode bestraft werden sollten. In der Kabinettsorder an das Kriegsgericht verstärkt Friedrich Wilhelm I. mit dem Ausspruch fiat iustitia et pereat mundus die Gültigkeit des Gleichheitsgrundsatzes auch und gerade für den Adel. Möglicherweise wollte der König zugleich an der gesamten Familie Katte ein Exempel statuieren. Dem widerspricht hingegen die Gewährung einer milderen Form der Exekution unter Berücksichtigung der Leistungen der Familie Katte („in consideration seiner Familie“, 64. Kabinettsorder). Nicht zuletzt wird er aber Katte als „Verführer“ seines Sohnes angesehen und sich mit dem Todesurteil an den ihm verhassten „effeminierten“ Neigungen seines Sohnes gerächt haben. Rowse behauptet, Katte sei der aktive Partner einer homosexuellen Beziehung mit Friedrich gewesen.

Katte wurde in der Ostgruft der Kirche von Wust beigesetzt.



Text: Wikipedia

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