Landgericht Oldenburg

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Siegelmarke der Staatsanwaltschaft beim Grossherzoglich-Oldenburgischen Landgericht

Das Landgericht Oldenburg ist neben dem Landgericht Aurich und dem Landgericht Osnabrück eines von drei Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Es hat seinen Sitz in Oldenburg.


Geschichte

Im Jahr 1879 wurde im Zuge des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich ein Landgericht in Oldenburg gegründet. Bis dahin war ein namensgleiches Gericht ansässig, was jedoch nur die Funktion eines Kreisgerichts ausübte. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es am 29. August 1945 wieder eröffnet. Die Amtsgerichte Brake, Elsfleth und Nordenham kamen erst 1946 verspätet zum Landgerichtsbezirk hinzu, da sie sich bis zur Gründung des Landes Niedersachsen auf der Enklave der amerikanischen Besatzungszone befanden und teils dem Landgericht Wesermünde, teils dem Landgericht Bremen zugeordnet waren.


Gerichtsgebäude

Das Landgericht befindet sich im Gebäude der Elisabethstraße 7, das im Zweiten Weltkrieg in der Nacht vom 22. auf den 23. September 1943 bei einem Luftangriff auf Oldenburg schwer beschädigt wurde und vollständig ausbrannte. Die große Raumnot konnte erst 1954 mit dem Auszug der Staatsanwaltschaft und einer Aufstockung des Gebäudes beendet werden. Aufgrund der steigenden Bediensteten befinden sich heute die komplette Strafabteilung, mehrere Zivilkammern und vier Sitzungssäle außerhalb des Hauptgebäudes. Die Planungen für ein Oldenburger Justizzentrum konnten bisher nicht realisiert werden.



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