Maximilien Robespierre

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Maximilien de Robespierre (* 6. Mai 1758 in Arras; † 28. Juli 1794 in Paris; getauft Maximilien-François-Marie-Isidore), häufig nur Maximilien Robespierre[1], auch „der Unbestechliche“ genannt, war ein französischer Rechtsanwalt, Revolutionär und führender Politiker der Jakobiner. Er wirkte ab 1789 auf die erste Phase der Französischen Revolution ein und gewann bis kurz vor seiner Hinrichtung 1794 einen zunehmend prägenden Einfluss auf ihre Entwicklung.

Nach dem Beginn des Ersten Koalitionskriegs war er auf der innenpolitischen Ebene der 1792 ausgerufenen ersten Französischen Republik einer der maßgeblichen Initiatoren für die als „Verteidigung der Republik“ begründete Schreckensherrschaft (frz. la Terreur) von 1793/94.

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Biographie

Herkunft, Ausbildung und Berufsleben

Robespierre wurde als erstes von vier Kindern des angesehenen Advokaten Maximilien-Barthélémy-François de Robespierre (1732–1777) im heutigen Département Pas-de-Calais geboren. Seine Geschwister waren Charlotte Robespierre (1760–1834), Henriette Robespierre (1761–1780) und Augustin Robespierre (1763–1794). Die Familie väterlicherseits stammte ursprünglich aus Irland, war aber aufgrund religiöser Verfolgung unter Heinrich VIII. nach Frankreich ausgewandert. Seine Mutter war Jacqueline Margarethe Carrault (1735–1764), die Tochter eines wohlhabenden Brauers.[2] Im Juli 1764, als er gerade sechs Jahre alt war, verstarb seine Mutter im Kindbett.[3] Am 6. November 1777 starb sein Vater in München; einige Jahre zuvor hatte er Arras aus ungeklärten Gründen verlassen und war nur noch sporadisch in den Ort zurückgekehrt.[3] Als Vollwaise galt Robespierre am Collège von Arras als Musterschüler und erlangte eines von vier Stipendien[4] für das renommierte Pariser Collège Louis le Grand, das er ab 1769 besuchte.[5] Nach zwölf Jahren des Studiums, aufgeteilt in sieben Jahre allgemeiner Studien und vier Jahre rechtswissenschaftlicher Studien, legte Robespierre 1780 sein Examen als Anwalt (Bakkalaureus des Rechts) ab und wurde 1781 Lizenziat.[6] In den Jahren 1772 und 1774 galt Robespierre als Klassenbester, 1775 wurde er zudem als bester Schüler der Universität ausgezeichnet und ausgewählt, die Begrüßungsrede beim Besuch von Ludwig XVI. zu halten.[7] Noch als Student hatte er den von ihm verehrten Jean-Jacques Rousseau in dessen Sterbejahr 1778 besucht und gesprochen.[8]

1781 ließ sich Robespierre in seiner Heimatstadt Arras als Anwalt nieder. Hier übernahm er verschiedenste Fälle und erarbeitete sich dabei einen Ruf als „Anwalt der Armen“.[10] In einem gewissen Maße widersprüchlich zu dieser Position steht Robespierres juristische Karriere in Arras, die er mit Gutheiß und fortwährender Unterstützung der Mächtigen machte.[11] Nationale Bekanntheit erreichte er 1783 durch den sogenannten „Blitzableiterfall“, in welchem er einen Mann, der sein Haus mit einem Blitzableiter versehen hatte, gegen Vorurteile der Gefährdung der Allgemeinheit verteidigte und ihn stattdessen als Förderer der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellte.[12] Kurze Zeit war Robespierre auch als Richter an einem bischöflichen Patrimonialgericht tätig, legte sein Amt jedoch bald nieder, da er einen Verbrecher zum Tode verurteilen sollte, er jedoch zum damaligen Zeitpunkt ein strikter Gegner der Todesstrafe war.

Vornehmlich nach seiner Aufnahme in die Akademie von Arras 1783 publizierte Robespierre Flugschriften und Pamphlete, in denen er sich gegen die Privilegien des Adels und der Geistlichkeit aussprach, gleichzeitig Sippenhaftung verurteilte und sich für die Rechte unehelich geborener Kinder und für Frauen- sowie Menschenrechte im Allgemeinen einsetzte.[13] 1786 wurde er zum Vorsitzenden der Akademie gewählt.[14]

Schließlich sah er in Paris die Möglichkeit, durch sein politisches Engagement die Gesellschaftsform des monarchistischen Frankreichs nach der Staatstheorie seines geistigen Mentors Jean-Jacques Rousseau umzugestalten: 31-jährig wurde er gleich zum Delegierten des dritten Standes für die Stadt Arras in die Versammlung der Generalstände gewählt, die von Ludwig XVI. 1789 ursprünglich dazu einberufen worden war, das Steuerproblem des Staates zu lösen.

Politischer Aufstieg

Wahl in die Nationalversammlung (1789–1790)

Am 17. Juni 1789 erklärten sich die Vertreter des dritten Standes (Bürger und Bauern) zur Nationalversammlung. Nach dem Beitritt der Vertreter des Klerus und des Adels schafften die Vertreter der drei Stände die Privilegien der Priester und Adligen ab. Dies war die Geburtsstunde der Französischen Revolution.

In der Nationalversammlung fiel Robespierre mit radikalen Forderungen auf, die aber zunächst von der gemäßigteren Mehrheit nicht geteilt wurden. So setzte er sich unter anderem für Pressefreiheit ein, für die Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien, die Aufhebung der Todesstrafe, die Beseitigung der Privilegien des Klerus sowie für die Abschaffung des Zölibats.[15][16][17] Außerdem war er gegen das aufschiebende Veto-Recht des Königs in der ersten Verfassung von 1791 und sprach sich für das allgemeine Wahlrecht für alle Männer aus. Für die Wahl der Volksvertreter dürften keine anderen Kriterien gelten als „die der Tugend und der Begabung“. Zudem forderte er eine Beschränkung für deren Amtszeit.[18] Im August 1789 hatte Robespierre bereits einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der eine „ruhige Beratung“ in der Versammlung garantieren sollte, so dass „ein jeder ohne Furcht vor Störungen […] seine Meinung darlegen“ könne.[19]

Bald galt Robespierre als radikaler Demokrat und trat dem linken „Club der Jakobiner“ bei, der sich regelmäßig im Dominikanerkloster Saint-Jacques in Paris traf. Im März 1790 wurde er zum Präsidenten des Clubs und zum stellvertretenden Sekretär der Nationalversammlung gewählt.[20] Im Oktober wurde er auch zum Richter am Distriktgericht von Versailles gewählt.[21]

Fortsetzung der Revolution (1791–1793)

Bis 1791 war Robespierre trotz seiner radikalen Forderungen ein Anhänger der konstitutionellen Monarchie. Allerdings war er gleichwohl der Ansicht, dass der König nicht das Recht haben sollte, über Krieg und Frieden zu entscheiden. Dieser würde nämlich im Zweifel immer ein Interesse daran haben, seine eigenen Machtbefugnisse zu erweitern, die Vertreter der Nation würden hingegen ein Interesse daran haben, den Krieg zu stoppen.[22] Er änderte jedoch seine Meinung im Juni 1791, als Ludwig XVI. mit der Flucht nach Varennes heimlich versuchte, Frankreich zu verlassen, um die Revolution von außen zu zerstören. Ludwig wurde nach Paris zurückgebracht, blieb König und bemühte sich weiterhin, die Revolution mit Hilfe der anderen Königreiche rückgängig zu machen. Dadurch brachte er sowohl Robespierre und die Jakobiner als auch die Girondisten weiter gegen sich auf. Allerdings war für Robespierre die Revolution weniger durch einen Krieg mit den anderen europäischen Nationen gefährdet als durch die Helfer des Königs in Paris und die Konterrevolutionäre.[23] Im Juni 1791 wurde Robespierre – ohne sein Wissen – zum öffentlichen Ankläger am Kriminalgericht von Paris gewählt.[24] Ende des Jahres war er nicht mehr Abgeordneter der Nationalversammlung, da er zuvor die Begrenzung der Amtszeit durchgesetzt hatte.[25] Im April 1792 legte Robespierre auch sein Amt als Ankläger am Kriminalgericht von Paris nieder, um sich seinen Ruf als „der Unbestechliche“ (frz. l’Incorruptible) zu bewahren.[26]

Nach dem Tuileriensturm am 10. August 1792 wurde der König von der Nationalversammlung vorläufig für abgesetzt erklärt. Am selben Tag wurde Robespierre Mitglied der Kommune von Paris. Im September 1792 befanden sich die Armeen der Preußen und der Österreicher auf dem Vormarsch.[27] Paris war bedroht, und die zum Kampf bereiten Pariser Bürger fühlten sich von den Anhängern des Königs bedroht. Unter den in den Gefängnissen einsitzenden Königstreuen und jenen, die dafür gehalten wurden, richteten sie daher ein Blutbad an. Diesem Septembermassaker fielen über tausend Menschen zum Opfer.[28]

In dieser aufgeheizten Stimmung wurde Robespierre mit 338 von 525 Stimmen zum Mitglied der neuen Volksvertretung, des Nationalkonvents, gewählt.[29] Gegen den König wurde Anklage wegen Hochverrats erhoben. Während die Girondisten und Danton Partei für den König ergriffen, schloss sich Robespierre in einer Rede der Forderung von Louis Antoine de Saint-Just nach dessen Hinrichtung an, da der König eine zu große Gefahr für die Revolution darstelle. Er erklärte den König zum Verräter Frankreichs und zum Verbrecher an der Menschheit.[30] Der Nationalkonvent sprach sich am 18. Januar 1793 bei 361 zu 334 Stimmen für die sofortige Hinrichtung Ludwigs XVI. aus.[31] Am 21. Januar wurde Ludwig XVI. durch die Guillotine enthauptet.

Die Gleichheit aller Franzosen

Robespierre war es, der 1792 in einem Brief verkündete, dass es darum gehe, auf den Trümmern des Thrones die heilige Gleichheit einzurichten. Er meinte damit die Gleichheit vor dem Gesetz und gleiche Chancen in der Politik. Die Gleichheit des Vermögens, von der die Armen träumten, meinte er nicht. Dies erklärte er im April 1793 vor dem Nationalkonvent und versicherte den Reichen, dass er ihre Schätze auf keinen Fall anrühren wolle. Diese Gleichheit war auch nicht für Frauen vorgesehen. Olympe de Gouges forderte 1791 in einer Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin die volle rechtliche, politische und soziale Gleichstellung beider Geschlechter. Hierfür wurde sie verhaftet und 1793 hingerichtet.

Der Wohlfahrtsausschuss

Am 27. Juli 1793 wurde Robespierre vom Nationalkonvent zum Mitglied des zwölfköpfigen Wohlfahrtsausschusses berufen. In der Folgezeit unterstützte Robespierre alle Maßnahmen gegen sogenannte „Feinde der Revolution“, was ihm seinen Ruf als „Blutrichter“ der Französischen Revolution eintrug. So war er daran beteiligt, Jacques Roux und alle Mitglieder der ihm unliebsamen Enragés zu verhaften und vor Gericht zu stellen. 1794 ließ Robespierre Jacques-René Hébert verhaften, weil er angeblich zum Aufstand aufgerufen hatte und dazu die Septembermorde von 1792 thematisiert hätte. Mit ihm wurde ein Großteil seiner Anhängerschaft hingerichtet, die sog. Hébertisten.

Am 30. März 1794 ließ der Wohlfahrtsausschuss Danton und dessen Anhänger verhaften und am 5. April auf der Guillotine hinrichten, weil sie angeblich Teil einer „Verschwörung des Auslands“ seien mit dem Ziel, die Monarchie wiederherzustellen. Im Nationalkonvent war zunächst Kritik an den Verhaftungen laut geworden, die Robespierre aber mit Drohungen zum Schweigen brachte:

„Ich behaupte, daß, wer immer in diesem Augenblick zittert, schuldig ist, denn die Unschuld hat von der öffentlichen Überwachung nichts zu befürchten.“[32]

Insgesamt waren es in diesem April 258 Hinrichtungen auf Geheiß des Ausschusses. Im Juni 1794 gab es 688 Hinrichtungen, denn der von Robespierre und Saint-Just dominierte Wohlfahrtsausschuss erließ am 10. Juni 1794 oder 22. Prairial II mit dem so genannten Prairial-Dekret ein neues Gesetz, nach dem Angeklagten kein Rechtsbeistand zukommen durfte und jeder – selbst Konventsmitglieder – ohne einen Mehrheitsbeschluss des Konvents vor das Revolutionstribunal gebracht werden konnte. Ihn unterstützten dabei seine engsten Vertrauten – unter anderem Couthon und Saint-Just, der allerdings zunächst gegen dieses Gesetz gewesen war. Jedoch überzog Robespierre im Wohlfahrtsausschuss seinen Machtanspruch und verlor endgültig seinen Rückhalt im Konvent. Die Verhaftung von Cécile Renault am 22. Mai 1794 vor der Wohnung von Robespierre in der Rue (Saint) Honoré. Das Mädchen hatte sich durch auffälliges Verhalten verdächtig gemacht. Die beiden ersten Fenster links über dem Vorbau gehören zu Robespierres Räumen, in denen er von Juli 1791 an bis zu seinem Tode gewohnt hat. Rechts auf dem Bild im Hintergrund sind die Gesellen des Tischlers Duplay beim Arbeiten zu sehen. Stich von Matthias Gottfried Eichler aus dem Jahre 1816 nach einer Zeichnung von Jean Duplessis-Bertaux.

Die Begründung des Terrors gemäß Rousseau In seiner gesamten politischen Tätigkeit bemühte sich Robespierre, die aufklärerischen Ideale Rousseaus zu verwirklichen, so wie er sie verstand. Gemäß Jean-Jacques Rousseau erzeugen alle Mitglieder einer Gemeinschaft in freiwilliger Übereinkunft einen Gemeinwillen, die volonté générale. Der Gemeinwille orientiert sich am Gemeinwohl und hat dabei immer Recht. Er gilt absolut, auch wenn Einzelne ihn ablehnen. Er ist nicht einfach der Wille der Mehrheit, sondern derjenigen, die tugendhaft und im Besitz der Wahrheit sind. Jeder, der den Gemeinwillen angreift, stellt sich außerhalb der aufgeklärten Gemeinschaft.

Für Robespierre bedeutete dies, dass die Gegner der Republik nur die Wahl zwischen einer Änderung ihrer Überzeugungen und dem Tod haben durften. Je grausamer die Regierung gegenüber den Verrätern auftrete, desto wohltätiger sei sie gegenüber den braven Bürgern, ließ Robespierre 1793 verlauten. Die Terrorherrschaft war ihm zufolge ein notwendiges Übel, um das Volk für den von Rousseau empfohlenen Gesellschaftsvertrag bereit zu machen. Ohne Tugend, meinte Robespierre, sei Terror verhängnisvoll, ohne Terror die Tugend machtlos.[33] Seit dem Frühjahr 1794 propagierte Robespierre auch den Kult des höchsten Wesens, der im Mai 1794 in der Verfassung verankert wurde.

Ende des Terrors, Sturz und Hinrichtung

In den 15 Monaten zwischen dem 10. März 1793, der Gründung des Revolutionstribunals, und dem 10. Juni 1794, an dem das sogenannte Prairial-Dekret eingeführt wurde, hatte das Revolutionstribunal 1579 Todesurteile verhängt. In den lediglich 49 Tagen von der Einführung des Dekretes, das die Verteidigungsrechte de facto außer Kraft setzte und nur Tod oder Freispruch als Urteil zuließ, bis zum Sturz Robespierres am 27. Juli 1794 wurden 1376 Personen zum Tode verurteilt.

Am 26. Juli erschien Robespierre – zum ersten Mal seit Wochen – für eine Rede vor dem Parlament. Diese Rede dauerte etwa zwei Stunden. Robespierre bekräftigte seine Überzeugung, nur der Terror gegen das Verbrechen verschaffe der Unschuld Sicherheit. Er konnte aber keinen programmatischen Entwurf für einen Weg aus der politischen Krise aufzeigen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die militärische Lage stabilisiert, die Wirtschaft erholte sich, der Wohlfahrtsausschuss hatte sich als faktische Zentralgewalt etabliert. Terror war gerade in den letzten Monaten nur noch als Mittel der Machterhaltung und teilweise zur Beseitigung persönlicher Gegner und Rivalen missbraucht worden. Robespierres Programm lief aber auf eine immer weitere Verschärfung des Terrors hinaus. Er spielte auf Verräter an, die mit aller Härte bestraft werden müssten. Er kenne sie, doch Namen nennen wolle er nicht. Damit kündigte er eine neue „Säuberungswelle“ an.

Nun konnte jeder im Konvent betroffen sein. Nach dem Prairial-Dekret, welches auch Konvents-Mitglieder der ungeschützten Willkür des Terrors aussetzte, waren nach dieser Ankündigung kaum noch Befürworter der Erhaltung der Macht Robespierres zu finden. In der folgenden Nacht traf eine Koalition aus Politikern unterschiedlicher Couleur zusammen. Viele befürchteten, als Verräter bezeichnet und hingerichtet zu werden. Andere strebten selbst nach der Macht und wollten die Politik nach ihren Vorstellungen gestalten. Manche sahen durch Robespierre die Revolution verraten. Robespierre selbst hatte mit seiner Politik zu dieser Koalition beigetragen.

Am nächsten Tag, dem 9. Thermidor, debattierte das Parlament über den Wohlfahrtsausschuss. Man wollte dem blindwütigen Terror ein Ende setzen und seinen Führer entmachten. Robespierre wollte sich verteidigen, doch seine Worte gingen im verabredeten Stimmentumult unter. Schließlich wurde die Verhaftung von ihm, Saint-Just und Georges Couthon gefordert und zur allgemeinen Verblüffung fast einstimmig beschlossen. Robespierre wurde abgeführt – die von ihm und seinen Anhängern etablierten Maßnahmen, die „Verdächtige“ weitgehend rechtlos stellten, wandten sich jetzt gegen sie selbst. Es gelang Robespierre jedoch, sich zu befreien und sich mit aus dem Kerker befreiten Freunden im Rathaus zu versammeln.

Bei dem von Léonard Bourdon geführten Sturm der Nationalgarde auf das Rathaus wurde Robespierres Unterkiefer von einer Kugel zerschmettert. Einige seiner Kameraden, die sich mit ihm verschanzt hatten, begingen Suizid, indem sie sich erschossen oder aus dem Fenster sprangen. Der schwerverletzte Robespierre wurde notdürftig ärztlich behandelt. Ob er versucht hatte, sich durch einen Schuss in den Mund das Leben zu nehmen, oder ob er von einer verirrten Kugel getroffen worden war, ließ sich nie eindeutig klären.

Am 28. Juli 1794 wurden Robespierre und 21 seiner Anhänger ohne vorherigen Prozess durch die Guillotine enthauptet; in den Tagen darauf folgten noch 83 weitere Anhänger. Charles Henri Sanson fungierte als Scharfrichter.


Text: Wikipedia

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