Oesterreichische Nationalbank

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Die Oesterreichische Nationalbank AG (OeNB) ist als Zentralbank Österreichs integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bzw. des Eurosystems. Sie ist wesentlich an der Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklung in Österreich und der Eurozone beteiligt. Rechtlich handelt es sich bei der OeNB um eine Aktiengesellschaft. Sie unterliegt allerdings zusätzlich weiteren, im Nationalbankgesetz[3] verankerten Regelungen, die sich aus ihrer gesonderten Position als Zentralbank ergeben. Im Rahmen des Eurosystems wirkt die OeNB an einer stabilitätsorientierten Geldpolitik mit. Auf nationaler Ebene kümmert sie sich um die Sicherung der Finanzmarktstabilität sowie der Geldversorgung und verwaltet Währungsreserven zur Absicherung des Euro in Krisenzeiten. Die Leitwerte im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Oesterreichischen Nationalbank sind „Sicherheit, Stabilität und Vertrauen“.

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Geschichte

1816-1818

Schon 50 Jahre vor der Gründung[4] der Nationalbank führten die Habsburger erste Experimente mit Wertschriften in Form von Papiergeld durch. Schließlich wurde im 18. Jahrhundert die Ausgabe von Banknoten einem staatsunabhängigen Institut übertragen, woraufhin im Jahr 1762 die Ausgabe von Papiergeld, sogenannte „Bancozetteln“, durch die 1705 gegründete „Wiener Stadtbank“ erfolgte.

In Kriegszeiten übernahm die Staatsführung wieder die Kontrolle der Geldausgabe, sodass es zwischen 1796 und 1810 zu einer Inflation der Banco-Zettel kam. Der Staat ordnete die Zwangsannahme von Papiergeld im Privatverkehr an, was zu einem schnell anwachsenden Abschlag auf Banknoten am Markt führte. 1799 bekam man demnach für 100 Gulden Papiergeld nur 92 Gulden in Silbermünzen, und am Ende des Jahres 1810 war der Wert der Papiergulden auf 15 Prozent des Nominalwertes der Banco-Zettel gesunken. Später deklarierten die Habsburger eine Abwertung der Banco-Zettel im Verhältnis von 5:1. Dieser Akt wurde von der Geschäftswelt als Staatsbankrott gewertet, womit das Papiergeld eine rasche Entwertung erlebte.

Am Ende der napoleonischen Kriege stand der Vielvölkerstaat der Habsburger (→ Habsburgermonarchie) vor einer neuen Herausforderung: der Wiederherstellung einer europäischen Balance. Kirche, Adel, die Armee und das Beamtentum als Elemente im Ancien Régime reichten nicht aus, diese Aufgabe zu lösen, eine gut fundierte Wirtschaftslage war vonnöten. Außerdem konnte man die Gesetze von Angebot und Nachfrage nicht ohne weiteres vernachlässigen.

In Hinblick darauf wurden am 1. Juni 1816 von Kaiser Franz I. zwei Patente erlassen (später zur Unterscheidung als „Hauptpatent“ bzw. „Bankpatent“ bezeichnet); die „privilegirte Oesterreichische National-Bank“, als Aktiengesellschaft konzipiert, hatte sich ehestens zu konstituieren, dem Kaiser drei ihrer Direktoren zur Auswahl des Gouverneurs vorzuschlagen und ihre Tätigkeit provisorisch bereits am 1. Juli 1816 aufzunehmen.[5][6]

Die Nationalbank besaß von nun an das Monopol für die Emission von Banknoten, was zu einer Beruhigung im österreichischen Geldwesen und zu einem Anstieg des Papiergeldwertes führte. Die Wirtschaft hatte nun wieder eine solide Geldquelle, die unabhängig von den Ausgabeplänen des Staates den Geldwert konstant hielt. Das Eigenkapital der Bank begründete diese durch Aktienemissionen.

Zunächst umfasste die Tätigkeiten der Bank – unter provisorischer Leitung – die Einlösung von Papiergeld und die Ausstellung von Aktien. Die volle Wirksamkeit erlangte die Nationalbank erst nach der Ausgabe von 1.000 Aktien und der damit verbundenen Möglichkeit der Aktionäre, die Leitung selbst festzusetzen.

1818–1878

Am 15. Juli 1817[7] erhielt die Nationalbank als „erstes Bankprivilegium“ das ausschließliche Recht zur unbeschränkten Ausgabe von Banknoten und in diesem Zusammenhang eine Sonderstellung hinsichtlich des Rediskontgeschäfts. Anfang 1818 stand die definitive Bankleitung. Zu ihr zählten führende Personen der Wiener Gesellschaft, u. a. die Bankiers Johann Heinrich von Geymüller und Bernhard von Eskeles. Von 1830 bis 1837 wurde das Amt des Gouverneurs von Adrian Nicolaus Freiherr von Barbier[8] bekleidet. Nach ihrer Gründung residierte die Bank zunächst in der Singerstraße 17–19, ehe sie 1823 in die Herrengasse 17 / Bankgasse 1 übersiedelte.[9]

In den Ländern der Habsburgermonarchie, die zu großen Teilen durch eine landwirtschaftlich ausgerichtete Erwerbsstruktur charakterisiert waren, zeigten einige Regionen ein reges kommerziell-gewerbliches Wachstum. Das Ziel war nun, ein System wirtschaftlichen Austausches zwischen diesen Gebieten zu schaffen. Sukzessive etablierte die Nationalbank ein Zweigstellennetz und garantierte so eine gleichmäßige Geld- und Kreditversorgung. Vom Hauptsitz in Wien erstreckte sich dieses Netzwerk über frühindustrielle Regionen und Handelszentren in Ost- und Mitteleuropa bis zum nördlichen Mittelmeerraum.

Handelswechsel und Münzgeld waren bevorzugte Aktiva der Nationalbank, weniger die Abgabe von Geld an den Staat. Mit den Wechselgeschäften unterstützte die Nationalbank den wirtschaftlichen Aufschwung der Monarchie und sicherte gleichzeitig den Vorrat an Silbermünzen für den Fall, dass der Bedarf an diesen im Tausch gegen Banknoten wider Erwarten zunimmt. 1818 blieb es der Nationalbank allerdings durch zunehmende Staatsverschuldung, aufgrund hoher Ausgaben in den Krisenzeiten, nicht erspart, eine Erhöhung der Staatstitelpositionen auf der Aktivseite ihrer Bilanz vorzunehmen.

Die Vorschriften des Gründungspatents der Nationalbank sicherten nicht ausreichend die Autonomie gegenüber der Staatsführung. Im Mittelpunkt des Kampfes um diese Unabhängigkeit stand die Frage, in welchem Ausmaß die Ausgabe von Banknoten auf der Grundlage von Staatsschuldverschreibungen erfolgen darf. Im Jahr 1841 erreichte eine Erneuerung des Bankprivilegiums eine Schwächung dieser Unabhängigkeit, indem der Einfluss der Aktienbesitzer zugunsten der Staatsverwaltung zurückgedrängt wurde. Während der Revolution von 1848/49 erhielten Anhänger konstitutioneller Ziele große Unterstützung durch leitende Persönlichkeiten der Nationalbank. Für etwa hundert Jahre nahm der österreichische Bankzweig des Hauses Rothschild (aus dem ab 1855 die „k. k. privilegierte Österreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe“, die spätere Creditanstalt, hervorging) eine führende Rolle am Bankplatz Wien ein. Salomon Mayer von Rothschild war während des Vormärz an allen wesentlichen Transaktionen der Nationalbank zur Sanierung des Staatshaushaltes beteiligt.

Besonderes Augenmerk richtete die Nationalbank auf die Entwicklung des Aufgeldes, das beim Umtausch von Banknoten in Silbergeld im Geschäftsverkehr zu zahlen war. Der Anstieg, der eine Entwertung der von der Bank ausgegebenen Noten entsprach, sollte verhindert werden. Aus gesamtstaatlicher Sicht bedeutet die Zunahme des Silberagio eine Verschlechterung der Austauschverhältnisse gegenüber dem Ausland, wodurch die preisliche Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Außenwirtschaft negativ beeinflusst wird. Der Stabilisierung des Aufgeldes waren diverse Grenzen gesetzt. Zwar hing dessen Höhe von der Emissionstätigkeit der Bank ab, doch auch der Silberpreis und die möglichen Auswirkungen erhöhter staatlicher Verschuldung beeinflussten das Silberagio wesentlich. Vor allem die Revolution 1848 und Konflikte in den folgenden Jahren ließen das Silberagio ansteigen.

Zur Jahrhundertmitte zeigten sich die privaten Bank- und Großhandelshäuser nicht mehr imstande, die rasch anwachsende Finanzintermediation der Habsburgermonarchie zu bewältigen. Neue Formen der Kapitalbildung waren gefragt. Aus einer Initiative des Hauses Rothschild entstand die erste, von der Regierung zugelassene, private Aktienbank. Dieser Gründung folgten in den Jahren 1863 und 1864 zwei weitere Aktienbanken, zu deren Großaktionären wichtige Persönlichkeiten der Hocharistokratie zählten, die über große liquide Fonds verfügten. Insgesamt wuchs mit diesen Banken das Geldschöpfungspotential des „Finanzplatzes Wien“.

Die Notenbank stand vor einer weiteren schwierigen Aufgabe: mit ihren begrenzten Mitteln musste sie einerseits ausreichende Liquidität sichern und andererseits die inflationäre Ausbreitung der Geldmenge verhindern. Durch enge Kontakte zu den Aktionären des Wiener Finanzplatzes war eine (informelle) Abstimmung, vor allem zu Krisenzeiten, leicht gegeben. Dem gegenüber standen Meinungsverschiedenheiten im Notenbankdirektorium, die eine Durchsetzung von Beschlüssen erforderlich machten.

1861 wurde Friedrich Schey von Koromla Direktor der Nationalbank. Am 27. Dezember 1862 erfuhr das Bankprivilegium eine weitere Neuerung.[10] Die Unabhängigkeit der Nationalbank vom Staat wurde wiederhergestellt und verankert. Des Weiteren wurde die direkte Kontingentierung des Notenumlaufs nach dem System der „Peel’schen Bankakte“, die besagt, dass der das fixe Budget von 200 Millionen Gulden überschreitende Notenumlauf durch Silbermünzen bedeckt sein muss, eingeführt. Schon 1866, als der Deutsche Krieg für Österreich mit einer Niederlage endete, war die Einhaltung dieses Systems nicht mehr gegeben.[11][12] Der Staat sah sich genötigt, eine Entschädigung für die Verletzung des Privilegiums zu leisten. Dieser Ausgleich wurde durch ein Gesetz vom Jahr 1872 gestützt, nach dem die Nationalbank Noten bis zu einer Höchstgrenze von 200 Millionen Gulden ausgeben darf und jede weitere Auszahlung vollständig durch Gold oder Silber gedeckt sein muss.[13]

1873 stellte sich der wirtschaftliche Aufschwung der Habsburgermonarchie in einem lang anhaltenden Kursanstieg dar. Ein nun zu erwartender Einbruch konnte durch das Verhalten der Wiener Börse nicht abgefangen werden, sodass es zu dem „Großen Krach von 1873“ kam. Die 1872 festgelegten Beschränkungen des Notenumlaufs wurden für kurze Zeit außer Kraft gesetzt. Wider Erwarten wuchs die Geldmenge am Krisenhöhepunkt allerdings nur um knapp 1 % über das in der Bankakte vorgeschriebene Limit hinaus. Die Banken sowie die Industrie- und Gewerbeunternehmen überstanden den Krach ohne größere Verluste, obwohl die Aktienkurse deutlich unter dem Anfangsniveau lagen.

Auf die Jahre großen Wachstums folgte eine Zeit der Stagnation.

1878–1922

Im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen zwischen Österreich und Ungarn im Jahr 1867[14] konnte die Nationalbank ihre Privilegialrechte uneingeschränkt ausüben; das Königreich Ungarn hatte nunmehr allerdings das verbriefte, alle zehn Jahre ausübbare Recht, eine eigene Notenbank (Zettelbank) zu gründen. Da sich nach der ersten 10-Jahre-Periode ergab, dass weiterhin keiner der beiden Teile der Monarchie eine selbständige Zettelbank errichten wollte, wurde am 28. Juni 1878, vorerst bis 31. Dezember 1887 limitiert, eine österreichisch-ungarische Bank errichtet und mit dem Notenbankprivileg ausgestattet.[15] Das erste Privilegium der neuen Bank war ein Kompromiss, in dem einerseits Regelungen zur Haftung für die Staatsschulden sowie andererseits Vorschriften zur Begrenzung des Einflusses der Regierung auf die Bankgeschäfte enthalten waren. 1878 wurde Gustav von Leonhardt Generalsekretär der Bank.

Die Generalversammlung und der Generalrat bildeten die Einheit der Bankverwaltung. Zwei Direktionen und Hauptanstalten – in Wien und Budapest – repräsentierten den dualen Charakter der Bank. Einer langen Diskussion folgte schließlich 1892–1900 die Währungsumstellung vom Gulden (Silberwährung) zur Krone (Goldstandard) mit „Goldkronen“ genannten Münzen.

Da die neuen Banknoten im Publikumsverkehr sehr beliebt waren, häuften sich nun viele Goldmünzen in den Tresoren der Oesterreichisch-ungarischen Bank. Diese Zeit war durch eine ausgewogene Verbindung aus Wachstum und Preisdämpfung geprägt; das „Pro-Kopf-Sozialprodukt“ wuchs, während das Preisniveau vorwiegend stabil blieb. Vor diesem Hintergrund fiel es der Notenbank leicht, eine neue Industrialisierungswelle zu fördern.

Mit einem dritten Privilegium 1899 wurden zum Einen Bedingungen festgelegt, unter denen die Bank in den finanziellen Dienst der beiden Staaten gestellt werden konnte, zum Anderen gab es wichtige Neuerungen, die eine gute Devisenpolitik bahnten. Bis 1914 blieb das Umtauschverhältnis der österreichisch-ungarischen Währung mit nur geringen Schwankungen unverändert. Im Gegensatz dazu stand die von Konflikten geprägte politische Entwicklung.

Die expansive Außenpolitik führte rasch zu hohen Kosten, für die zu einem erheblichen Teil die Notenbank aufkommen musste. Die Stabilität der Währung war in Gefahr. Kurz nach Beginn des Ersten Weltkriegs, 1914, legte die Heeresleitung fest, alle beschlagnahmten Güter mit dem doppelten Preis zu entschädigen. Es folgte eine zunehmende Knappheit der Güter, damit verbunden eine laufende Ausweitung der Geldmenge und schließlich der Anstieg des Preisniveaus auf das 16-Fache.

Die anfallenden Kriegskosten der Doppelmonarchie wurden zu 40 % über Notenbankkredite und zu 60 % durch Kriegsanleihen gedeckt. Über die Dauer des Krieges wurde die in den letzten Jahrzehnten aufgebaute Leistungskraft eingefroren. Bei Kriegsende, 1918, war das Realeinkommen der Arbeiter im Durchschnitt auf ein Fünftel ihres Einkommens im letzten Friedensjahr, 1913, gefallen.

Mit dem Kriegsende war auch das Aus für die alte Ordnung gekommen. Der Zerfall von Cisleithanien und Transleithanien in mehrere Nachfolgestaaten bewirkte, trotz der Anstrengungen der Notenbank, die Ordnung zu bewahren, eine Währungstrennung (siehe Kronenwährung beim Zerfall der Monarchie, Nachfolgestaaten). Zunächst wurde eine eigenständige „österreichische Geschäftsführung“ der Bank eingeführt. Sie war angehalten, die Defizite des Staatshaushaltes der 1918 gegründeten Republik Österreich zu tragen.

Der neue südslawische Staat begann im Jänner 1919, seine Kronenbanknoten abzustempeln. Die ebenfalls neu gegründete Tschechoslowakische Republik behielt die Kronenwährung (bis heute) bei, bedruckte aber ihre umlaufenden Banknoten ab Februar 1919 mit Hinweisen darauf, dass es sich nun um tschechoslowakische Kronen handle. (Das Land konnte eine Inflation, wie sie Österreich erlebte, vermeiden.) Im März 1919 begann Deutschösterreich, seine Kronenbanknoten abzustempeln.

Der Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919, der von Österreich am 25. Oktober 1919 ratifiziert wurde und am 16. Juli 1920 in Kraft trat, legte die Abstempelung und den Ersatz aller Kronenbanknoten aller Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns sowie die vollständige Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank unter Aufsicht der Kriegssieger fest.[16] Die letzten Sitzungen der Bank fanden Mitte 1921 und Ende 1922 statt.

Nach einer Zeit der Überbewertung der Krone stieg der Dollarkurs ab 1919 wieder an. 1921 mussten bereits über 5.000 österreichische Kronen pro Dollar gezahlt werden. Neben dem erheblichen Abfall des Außenwertes gab es in Österreich zunehmende Inflation. Ende 1922 wurde schließlich mit ausländischer Hilfe ein Sanierungsprogramm – die „Genfer Protokolle“ – verabschiedet, das den Preisauftrieb bremste.

1922–1938

Mit Bundesgesetz vom 24. Juli 1922 wurde der Finanzminister beauftragt, eine Notenbank zu errichten, die den gesamten Notenumlauf zuzüglich der Giroverbindlichkeiten der österreichischen Geschäftsführung der Oesterreichisch-ungarischen Bank zu übernehmen hatte.[17] Mit Bundesgesetz vom 14. November 1922 wurden einige Bestimmungen des Gesetzes geändert und die Satzungen der Oesterreichischen Nationalbank kundgemacht.[18] Mit Verordnung der Bundesregierung Seipel I vom 29. Dezember 1922 wurde die der österreichischen Geschäftsführung der Oesterreichisch-ungarischen Bank erteilte Ermächtigung zur notenbanklichen Tätigkeit mit 1. Jänner 1923 als erloschen erklärt und die Aufnahme des Geschäftsbetriebs der Oesterreichischen Nationalbank mit diesem Tag kundgemacht.[19]

Die Satzungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) sicherten die Unabhängigkeit vom Staat, die Selbstständigkeit der Bank unter Ausschluss äußerer Einflüsse sowie das entsprechende Eigenkapital. Zunächst stand die Stabilisierung der österreichischen Währung im Vordergrund. Mit dem Schillingrechnungsgesetz vom 20. Dezember 1924 wurde die Schillingwährung (Erste Republik) mit 1. März 1925 eingeführt; sie löste die Kronenwährung ab.[20] Für 10.000 Kronen bekam man nun einen Schilling.

Als wichtige Persönlichkeit im Hinblick auf die Ordnung des Staatshaushaltes ist Dr. Viktor Kienböck zu nennen. Er war in der Zeit von 1922 bis 1924 und von 1926 bis 1929 Finanzminister der ersten Republik sowie von 1932 bis 1938 Präsident der Oesterreichischen Nationalbank. Durch sein Wirken blieb der österreichische Schilling, auch über die Weltwirtschaftskrise hinaus, stabil. Unter dieser Bedingung war es der Notenbank möglich, die Vielzahl der Bankzusammenbrüche der vergangenen Zeit zu bewältigen.

1938–1945

Dem am 13. März erlassenen Anschlussgesetz entsprechend, wurde die Reichsmarkwährung mit Verordnung des Führers und Reichskanzlers vom 17. März 1938 im Land Österreich eingeführt und der Kurs bestimmt: Eine Reichsmark ist gleich einem Schilling fünfzig Groschen.[21] Am gleichen Tag ordnete der Reichskanzler an, dass die Geschäftsführung der zu liquidierenden Nationalbank auf die Reichsbank übergeht.[22]

Mit Verordnung dreier Minister des Deutschen Reichs vom 23. April 1938 wurde die Nationalbank als Eigentum der Reichsbank festgestellt und ihren Banknoten die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel per 25. April 1938 aberkannt; öffentliche Kassen hatten Schillingbanknoten noch bis zum 15. Mai 1938 anzunehmen.[23] Alle Gold- und Devisenreserven wurden nach Berlin transferiert.[24]

Der Zweite Weltkrieg schwächte die österreichische Wirtschaft in hohem Maße; die Produktionskraft nach dem Krieg entsprach nur noch 40 % jener von 1937 (siehe auch Luftangriffe auf Österreich). Zur Kriegsfinanzierung brachte die Reichsbank in hohem Ausmaß Banknoten in Umlauf, denen nur bei einem großen Sieg des Reiches tatsächliche Werte gegenüberstellbar gewesen wären. Da Preise strikt reguliert waren, konnte aber Inflation während des Krieges praktisch „verboten“ werden.

1945–1998

Im besetzten Nachkriegsösterreich wurden von den Besatzungsmächten anfangs rund 10 Milliarden Alliierte Militärschillinge gedruckt, was zu beträchtlichem Preisauftrieb beitrug.

Mit der Wiedererrichtung der Republik Österreich durch die Österreichische Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945[25] kam es zur Wiederaufnahme der Tätigkeit der Oesterreichischen Nationalbank. Mit dem „Notenbank-Überleitungsgesetz“ vom Juli 1945 wurden vorläufige gesetzliche Regelungen für die Tätigkeit der Bank festgelegt. Die Wiederherstellung der österreichischen Währung war ihre erste große Aufgabe. Ziel war die Zusammenfassung aller Währungen, die zu der Zeit im Umlauf waren, und deren Abstellung auf eine neue österreichische Währung. Das „Schillinggesetz“ vom November 1945 war die Grundlage für die Wiedereinführung des Schillings (Zweite Republik) als gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich. Danach galt es den Liquiditätsüberhang abzubauen, Unternehmen nötige Mittel für neue Investitionen zur Verfügung zu stellen und den Außenwert des Schillings für den Aufbau der Wirtschaft wettbewerbsgerecht zu gestalten. Zunächst änderte sich allerdings nur wenig an der inflationären Situation und auch der Schilling war im Hinblick auf andere Währungen weiterhin deutlich unterbewertet.

Das „Währungsschutzgesetz“ von 1947 brachte eine wesentliche Veränderung des Geldüberhangs. Einige Einlagen wurden ohne Ersatz gestrichen, andere in Forderungen gegen den Bundesschatz umgewandelt. Folgende Umtauschaktion verringerte die Bargeldmenge zudem wesentlich: Banknoten aus dem Jahr 1945 wurden eingezogen und in neue Schillingnoten im Verhältnis 1:3 getauscht. Nur 150 Schilling pro Person konnte man 1:1 wechseln.

Zur Steuerung der Inflation kamen die Sozialpartner in den Vordergrund. Die Zusammenschlüsse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzten 1947 Preise für Bedarfsartikel fest, außerdem wurden die Löhne angehoben. Dies war das erste der insgesamt fünf „Preis-Lohn-Abkommen“ der Sozialpartner. Im Jahr 1952 wurde der Preisauftrieb durch den einschränkenden Einsatz geldpolitischer Instrumente durch die Nationalbank gebremst. Auch die Außenwirtschaft entspannte sich nach dem Ende des Koreakrieges langsam.

Im Jahr 1955 wurde die Oesterreichische Nationalbank durch das neue Nationalbankgesetz als Aktiengesellschaft neu gegründet und das mit dem Nationalbank-Überleitungsgesetz geschaffene Provisorium beseitigt. Das Nationalbankgesetz sah vor, das jeweils die Hälfte des Kapitals beim Bund und bei privaten Aktionären liegen soll. Neben der Unabhängigkeit von Kreditforderungen des Staates, enthielt das neue Nationalbankgesetz ebenso die Anordnung, dass die Notenbank im Rahmen ihrer Währungs- und Kreditpolitik auch auf die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung achten muss. Außerdem zählten von nun an die Bereiche Offenmarkt- und Mindestreservepolitik zu den Instrumenten der Nationalbank.

Die österreichische Wirtschaft stabilisierte sich zunehmend, durch eine gute Finanz- und Geldpolitik konnte ein hohes Wachstum, bei geringem Preisauftrieb und langfristiger Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichtes, erzielt werden.

1960 trat Österreich der Europäischen Freihandelszone bei und beteiligte sich an der Europäischen Integration.

In den sechziger Jahren kam das internationale Währungssystem, das auf Gold-Dollar-Konvertibilität beruhte, ins Schwanken und währungspolitische Reformen waren nötig. Zunächst war die Lockerung der Wechselkursanpassungen zwischen mehreren Staaten eine Option. Amerikanische Zahlungsbilanzprobleme brachten allerdings Kapitalverkehrsbeschränkungen mit sich, woraufhin der Euro-Dollar-Markt entstand. 1971 wurde die Goldkonvertibilität des US-Dollars aufgehoben.

1975 unterbrach eine Rezession das zunehmende Wachstum der Zeit. Internationale Zahlungsbilanzungleichgewichte bewirkten sehr umfangreiche Devisenbewegungen, wodurch die Interventionskraft der österreichischen Währungspolitik stark herausgefordert wurde. Deren Aufgabe war nun, die Wirkung der Devisen auf inländische Wirtschaftsaktivitäten zu steuern, den Schilling im Rahmen der sich ständig verschiebenden Wechselkurse zu stabilisieren und den Preisauftrieb angemessen zu kontrollieren. Da die Zuflüsse ausländischer Mittel ein zu hohes Ausmaß annahmen, wodurch die Wirtschaftsstabilität gefährdet wurde, ging die Politik den Weg der unabhängigen Kursgestaltung in einem Pool ausgewählter europäischer Währungen.

Der Einbruch der Wirtschaft zwang die politischen Entscheidungsträger zu einem neuen Kurs mit aktivseitiger Kreditkontrolle, verhaltener Lohnsteigerung, finanziellen Impulsen bei Angebot und Nachfrage sowie niedrig gehaltenen Zinssätzen. Dieses System der Regulation hielt allerdings den nötigen Strukturwandel auf, sodass es schon 1979 aufgegeben werden musste. Am 30. August desselben Jahres ab etwa 3 Uhr früh zerstörte ein Feuer große Teile des Hauptgebäudes der Oesterreichischen Nationalbank in Wien. Die Instandsetzungsarbeiten dauerten bis 1985 an.

Ziel in den achtziger Jahren war es, die wirtschaftliche Leistungskraft mit Hilfe eines wettbewerbsorientierten Leistungsvergleiches zu stärken. Die Erkenntnisse aus den siebziger Jahren regten die österreichische Währungspolitik an, den Schillingkurs an der Deutschen Mark auszurichten, um die Preisstabilität im Land zu sichern. Zudem wurde der Strukturwandel durch eine Eingliederung in ein großes Währungsgebiet angestoßen. Stabile, wenn nicht unbedingt bequeme Rahmenbedingungen der Geldpolitik waren eine Voraussetzung, den Unternehmen langfristige Produktivitätssteigerungen und damit die Wahrung ihrer Stellung in der Wirtschaft zu sichern.

Zunächst stand dieser Entwicklung eine hohe Arbeitslosigkeit im Weg. Erst in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts stieg das Wachstum an, gleichzeitig nahm die Wettbewerbsfähigkeit zu und die Leistungsbilanzen konnten in einem Gleichgewicht gehalten werden.

In den neunziger Jahren fand die Eingliederung Österreichs in die Europäische Gemeinschaft statt. 1995 wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union (EU) und trat dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bei. 1998 wurde zur Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) durch eine Novelle zum Nationalbankgesetz für die Oesterreichische Nationalbank die Unabhängigkeit von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft sowie von Regierungen der Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Damit war die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von 1999 geschaffen.

Ab 1999

Die Oesterreichische Nationalbank sowie andere nationale Zentralbanken zählen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Europäischen System der Zentralbanken.

Am 1. Jänner 1999[26] wurde im Rahmen der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion in Österreich sowie in zehn weiteren Mitgliedsstaaten der EU der Euro als Gemeinschaftswährung eingeführt. Für die Geld- und Währungspolitik ist fortan die Europäische Zentralbank zuständig, Beschlüsse diesbezüglich werden entsprechend vom Rat der Europäischen Zentralbank getroffen.

Seit Mai 2010 befindet sich die OeNB im Vollbesitz der Republik Österreich, nachdem ursprünglich auch Interessensvertretungen, Banken und Versicherungen mit 50 % des Grundkapitals an ihr beteiligt waren. Im Jahr 2011 wurde das Nationalbankgesetz durch eine Novelle (BGBl. I Nr. 50/2011) an diesen Umstand angepasst, eine neuerliche Privatisierung ist somit gesetzlich ausgeschlossen.


Text: Wikipedia

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