Wiedenbrück

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Wiedenbrück war eine selbstständige Stadt in Nordrhein-Westfalen, die 1970 im Zuge der Kommunalreform mit der Stadt Rheda und den umliegenden Gemeinden Batenhorst, Lintel, Nordrheda-Ems und St. Vit zur Stadt Rheda-Wiedenbrück zusammengeschlossen wurde.

Reklamemarken und Siegelmarken

Verzeichnis der sortierten Reklamemarken und Siegelmarken mit einem Bezug zu Wiedenbrück.

Geschichte

Im Jahre 785 wird hier die erste Urpfarrkirche vermutet. Ausgrabungen belegen die Entstehung einer Querhausbasilika spätestens um 900. Die dendrochronologische Untersuchung von zwei Baumsärgen, die nördlich der Aegidiuskirche gefunden wurden, ergab die Jahre 907/923 und 926/42.

König Otto I. erteilte im Jahr 952 dem Osnabrücker Bischof das Markt-, Münz- und Zollrecht für Wiedenbrück. Vom Jahr 985 ist eine in Wiedenbrück ausgestellte Urkunde von Otto III. für das Kloster in Meschede bekannt. Einige Historiker vermuten, dass es hier zu dieser Zeit einen Königshof gegeben hat, was aber nicht belegt werden kann.

Im Jahre 1225 erhielt Bischof Engelbert von Osnabrück die Gogerichte zu Wiedenbrück und anderen Städten. Dies ist einer der Ausgangspunkte der Entwicklung des Hochstifts Osnabrück zu einem Territorialstaat des Bischofs von Osnabrück. Aus den Jahren um 1230 sind die ältesten Münzen aus Wiedenbrück überliefert. Wiedenbrück hatte 1231 den Status einer Civitas (halbautonome Verwaltungseinheit) bzw. wurde so genannt; Schöffen wurden in den Gerichtsumstand gewählt und ein Siegel angekündigt. Im Jahre 1249 wurde die Neustadt gegründet, ein Jahr später wurde erstmals die Burg Reckenberg genannt.

Um 1462 entstand in Wiedenbrück eine erste Stadtverfassung nach dem Vorbild von Osnabrück. 1543 wurde Wiedenbrück durch Hermann Bonnus, einen Beauftragten des Bischofs Franz von Waldeck, reformiert. 1565 galt Wiedenbrück als überwiegend lutherisch. Im selben Jahr wurden im Bielefelder Rezess die Grenzen zwischen dem Amt Reckenberg, zu welchem Wiedenbrück zählt, und dem benachbarten Rheda festgelegt; so wurden erstmals zwei selbständige Hoheitsbereiche anerkannt.

Nachdem im Jahr 1624/25 erste Schritte zu einer Gegenreformation erfolgten, wurde Wiedenbrück im Jahr 1626 im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Dänen besetzt. Als 1628 der Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg seine Regierung antrat, setzte er die Gegenreformation fort.

Im Jahr 1637 entstand in Wiedenbrück eines der ältesten Gymnasien der Region, das Gymnasium Marianum, eine sechsklassige lateinische Schule und Vorläufer des späteren Ratsgymnasiums Wiedenbrück. 1644 wurde durch Bischof Franz Wilhelm das Franziskanerkloster gegründet. Drei Jahre später wurde Wiedenbrück im Juli 1647 von den Schweden eingenommen, aber nach Schleifung der Festung nach zwei Monaten wieder geräumt. Als 1648 in Münster und Osnabrück der Westfälische Friede ausgehandelt wurde, schrieb dieser für das Hochstift Osnabrück die wechselnde Abfolge je eines katholischen und eines lutherischen Bischofs aus dem Haus Braunschweig-Lüneburg vor.

Im Jahr 1664 begann nach Aufforderung Ernst Augusts I. die Wiederbefestigung der Stadt. 1716 wurden die letzten städtischen Kupfermünzen geprägt.

Im Jahr 1726 wurde ein neues Amtshaus auf dem Reckenberg errichtet.

Als Folge der Umwandlung des Hochstifts in das Fürstentum Osnabrück wurde Wiedenbrück 1802 vorerst Kur-Hannover zugeschlagen. 1807 fiel die Stadt an das Königreich Westphalen. Das Kapitel des Kollegiatenstifts wurde 1810 aufgehoben; das Amt Reckenberg mit Wiedenbrück wurde nach dem Wiener Kongress an Preußen abgetreten und 1816 der neuen Provinz Westfalen zugeordnet. Damit trennte sich Wiedenbrück vom Bistum Osnabrück; die katholischen Gemeinden des ehemaligen Osnabrücker Amtes Reckenberg kamen zum Bistum Paderborn.

Seit 1816 war die Stadt Sitz des nach ihr benannten Kreises Wiedenbrück.

Im Jahr 1940 beschlagnahmte die damalige Regierung alle Bronzeglocken, damit deren wertvolles Metall der Rüstungsindustrie zufallen konnte. Die Glocken von St. Aegidius mussten im Februar 1942 ausgebaut werden. Nur eine einzige Glocke (die kleinste Glocke der Marienkirche) durfte in der Stadt verbleiben.

Im Rahmen der Kommunalreform (§ 4 Gesetz zur Neugliederung des Kreises Wiedenbrück und von Teilen des Kreises Bielefeld) wurde Wiedenbrück am 1. Januar 1970 mit der benachbarten Stadt Rheda und weiteren Gemeinden zur neuen Stadt Rheda-Wiedenbrück zusammengeschlossen.[2] Im Jahr 1973 entstand der neue Kreis Gütersloh, der Sitz der Kreisverwaltung verblieb noch bis 1997 in Wiedenbrück.


Text: Wikipedia

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