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Das Amtsgericht Dortmund ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das größte der sechs Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Dortmund. Wegen seiner Größe wird das Amtsgericht Dortmund nicht von einem Direktor, sondern von einem Präsidenten geleitet. Der Präsident des Amtsgerichts untersteht deshalb der direkten Dienstaufsicht des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm.

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