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Das Amtsgericht Hamburg-Harburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Amtsgerichten der Freien und Hansestadt Hamburg.

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg ist Landwirtschaftsgericht für den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Harburg.

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Geschichte

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[2] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Harburg, Amt Hittfeld zu Harburg, Stadt Harburg und das Amt Wilhelmsburg.[3] Das Amtsgericht war dem Obergericht Lüneburg untergeordnet.[4] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 die Gerichtsorganisation reichsweit einheitlich geregelt. Das Amtsgericht Harburg blieb bestehen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste den Stadtbezirk Harburg und das Amt Harburg.[5] Das Amtsgericht Harburg war eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stade im Gebiet des Oberlandesgerichtes Celle. Das Gericht hatte damals vier Richterstellen und war das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[6] Das Amtsgericht Harburg war Elbzollgericht.

1927 wurden der Stadtkreis Harburg und der Stadtkreis Wilhelmsburg zur Großstadt Harburg-Wilhelmsburg vereinigt. Entsprechend wurde der Sprengel und Name des Amtsgerichts angepasst und lautete nun Amtsgericht Harburg-Wilhelmsburg. 1937 wurde die Stadt im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes, ebenso wie einige Orte des umliegenden Landkreises Harburg, vom Land Preußen an Hamburg übertragen. Zuständiges Landgericht war danach das Landgericht Hamburg.

Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk umfasst die Ortsteile südlich der Elbe zuzüglich des Ortsteiles Rothenburgsort.


Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Hamburg-Harburg ist das Landgericht Hamburg und diesem wiederum das Hanseatische Oberlandesgericht (in Hamburg) übergeordnet.



Text: Wikipedia

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