Amtsgericht Güstrow

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Das Amtsgericht Güstrow ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Rostock.

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Geschichte

Mecklenburg-Schwerin

In Güstrow befanden sich bis 1879 folgende Eingangsgerichte: das großherzogliche Amtsgericht Güstrow, das großherzogliche Amtsgericht Rossewitz, das großherzogliche Stadtgericht Güstrow, der Stadtrat von Güstrow (Vorderstadt) als Magistratsgericht und Patrimonialgerichte. Daneben bestand das Gericht der Burg und Domfreiheit in Güstrow und das das Gericht des Landarbeitshauses zu Güstrow. Gericht zweiter Instanz war die Justizkanzlei Güstrow.[11] Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde diese und die anderen bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Güstrow war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[12] Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstelle. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[13]

Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Güstrow, den größten Teil des Dominialamtes Güstrow und Teile des ritterschaftlichen Amtes Crivitz (Gülzow und Wilhelminenhof mit Parum), des ritterschaftlichen Amtes Goldberg (Lalendorf mit Bahnhof), der größten Teil des ritterschaftlichen Amtes Güstrow, des ritterschaftlichen Amtes Schwaan (Prüzen mit Mühlengeetz Anteil), des ritterschaftlichen Amtes Schwerin (Mühlengeetz und Boldebuck), des ritterschaftlichen Amtes Sternberg (Tieplitz) und aus dem Klosteramt Dobbertin Gerdshagen.[14]

DDR

In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Güstrow entstand so das Kreisgericht Güstrow, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Güstrow.

Nach der Wende

Nach der Wende wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht_Güstrow gebildet.


Text: Wikipedia

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