Guhl & Harbeck

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Die Firma Guhl & Harbeck wurde 1867 von Heinrich August Hermann Guhl & Christian Friedrich Harbeckon in Hamburg gegründet.

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Firmengeschichte

Die Firma begann zunächst mit Nähmaschinen für den Hausgebrauch, später wurde aufgrund der erfolgreichen Geschäftstätigkeit die Produktpalette erweitert. So wurden fortan auch Messerschärf-Maschinen und eben auch Bleistiftschärf-Maschinen angeboten. Das erste von der Firma "Guhl & Harbeck" entwickelte Modell einer Bleistiftschärf-Maschine bekam die Modellbezeichnung "Jupiter" – ein Meisterstück deutscher Ingenieurskunst, welches am 22.11.1896 unter der Patentnummer 94.617 in Deutschland patentiert wurde.

Innerhalb kürzester Zeit fand diese robuste Konstruktion (immer wieder verbessert) weiteste Verbreitung in Deutschland und der Welt. Sie wurde in viele Länder exportiert und auch gern von Mitwettbewerbern kopiert. Die Firma "Guhl & Harbeck" überstand die Weltwirtschaftskrise leider nicht und musste am 31. Oktober 1930 nach Abschluss eines Vergleichsverfahrens schließen.

Die Jupiter 2 wurde dann am 14. Dezember 1928 patentiert. Die Erteilung des Patentes erfolgte allerdings erst am 20.02.1930. Sie wurde dann von 1930 bis 1950 produziert.

Die Produktion wurde durch Martin Guhl in der Normannenstraße 24 weitergeführt, bis dieser 1943 bei der Zerstörung Hamburgs durch einen Bombenangriff auf das Werk ums Leben kam.

Im Laufe der Kriegszeit wurde dann wieder das wertvolle Messing eingespart, die Firmen-Plakette wurde nur noch aufgedruckt. Maschinen welche noch ein gusseisernes Antriebsrad haben, aber nur noch eine aufgedruckte Plakette sind vermutlich aus der Kriegszeit. 1951 kam die Jupiter 2 (Jupiter 2/51) mit einem Antriebsrad aus Bakelit, sowie einer Schrägverzahnung für einen geräuschlosen Lauf auf den Markt. Die Modelle hatten zusätzlich noch eine durchsichtige Plastikverkleidung über den Zahnrädern/Fräser. Durch Sparmaßnahmen entfiel der Aufdruck „Guhl & Harbeck Hamburg" , sowie "Bleistiftschärf-Maschine" und es befand sich nur noch ein "Jupiter 2" Schriftzug auf der Maschine. Ebenfalss wurden die Pflegehinweise auf der Rückseite weg gelassen. Diese Version wurde bis 1955 produziert. Die letzte Version der Jupiter 2 (Jupiter 2/51 B) hatte eine komplett überarbeitete Achsenbefestigung der Gleitstange. Ebenfalls wurde der Gusskörper zu Gunsten der gekonterten Achse überarbeitet.

Ein Enkel des damaligen Mitbegründers Guhl versuchte nach dem zweiten Weltkrieg einen Neubeginn mit Bürozubehör; dazu gehörten Brieföffner und auch die Bleistiftschärf-Maschinen "Jupiter", die nach dem weiter entwickelten Ursprungsprinzip gebaut wurden. Das Unternehmen konnte sich jedoch nur bis zum Jahr 1970 am Markt halten und musste dann schließen.

Bleistiftschärf-Maschine Modell: "Jupiter" 1

D. R. P. (Deutsches Reichspatent)

Patentierung: 15. Januar 1905

Patentschrift: Nr. 172757, Klasse 70e, Gruppe 13

Firma: Guhl & Harbeck, Hamburg

Firmengründung: 1867

Gründer: Heinrich August Hermann Guhl & Christian Friedrich Harbeck

Material: Gusseisen, Stahl

Bauzeit: 1905 - 1930

Funktionsweise:

Der Bleistift wird in den Schlitten gesteckt und gegen den Fräskopf geschoben. Über die Handkurbel wurde die Hauptwelle mit dem großen Antriebsrad rechts gedreht. Das Antriebsrad übersetzte über eine 90°-Umlenkung die langsame Handdrehung entsprechend dem Verhältnis der Zähnezahlen zueinander in eine deutlich schnellere Umdrehungszahl für das Schneidwerkzeug, welches dann den Bleistift anspitzte. Die Hauptwelle trieb über ein einfaches Stirnradgetriebe den (je nach Bleistiftlänge) am linken Ende eingespannten Bleistift mit der gegenüber dem Fräskopf deutlich niedrigeren Drehzahl der Handkurbel an, sodass die Anspitzung am gesamten Bleistiftumfang erfolgte und nicht nur an der Stelle des Fräskopfes.

Patentauszug

Vorrichtung zum Anschärfen von Schreibstiften u.dgl. mittels eines Drehscheibenfräsers, der neben einer seitlich geschlitzten Lagerhülse für die Spitze liegt. Patentiert im Deutschen Reiche vom 15.Januar 1905 ab


Die Erfindung hat einen Bleistiftspitzer mit Drehscheibenfräser zum Gegenstande, bei dem die Spitze des sich drehenden Stiftes durch einen seitlichen Schlitz einer innen konischen Hülse gegen den Fräser gedrückt wird. Von den bekannten Spitzern dieser Art unterscheidet sich der Erfindungsgegenstand dadurch, daß der Fräser von der Spitze an zu schneiden beginnt, wodurch das Abreißen der Spitze verhindert wird. Es ist zwar bereits bekannt, von 2 Fräsern den einen derartig, arbeiten zu lassen, jedoch kann bei dieser Anordnung das Abreißen der Spitze nicht mit Sicherheit verhütet werden. (...) sind die Schneiden des Fräsers so gestellt, dass jeder Fräserzahn an der Spitze beginnend nach hinten zu schneidet; es kann daher, auch wenn die Spitze schon sehr dünn ist, ein Abreißen nicht eintreten, und da die Führungshülse ein zu weites Verschneiden verhindert, so ist ein sicheres Anspitzen gewährleistet.

Patent-Anspruch:

Vorrichtung zum Anschärfen von Schreibstiften und dergl. mittels eines Drehscheibenfräsers, der neben einer seitlich geschlitzten Lagerhülse für die Spitze liegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneiden des Fräsers so gestellt sind, daß ihr Schnitt an der Spitze beginnt, zu dem Zweck, ein Abreißen der Spitze durch den Fräser zu vermeiden.


Autor: Mathias Schopf