Joachim I. (Brandenburg)

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche

Joachim I. Nestor (* 21. Februar 1484 Cölln an der Spree; † 11. Juli 1535 in Stendal) aus dem Geschlecht der Hohenzollern war von 1499 bis 1535 Markgraf von Brandenburg sowie Kurfürst und Erzkämmerer des Heiligen Römischen Reiches.

Reklamemarke

Leben

Joachim war der Sohn des brandenburgischen Kurfürsten Johann Cicero. Von 1490 bis 1498 wurde er in den fränkischen Stammlanden des Hauses Hohenzollern erzogen. Nach dem Tod seines Vaters übernahm der damals erst fünfzehnjährige Joachim 1499 entgegen anders lautenden Bestimmungen der Goldenen Bulle gemeinsam mit seinem zehnjährigen Bruder Albrecht die Regierung, zunächst unter der Vormundschaft seines Onkels, Markgraf Friedrich V. von Ansbach-Kulmbach. Die gemeinsame Regierung der Brüder währte bis 1513, als Albrecht Erzbischof von Magdeburg wurde. Nachdem Albrecht 1514 zusätzlich die Erzbischofswürde in Mainz erlangte, verfügte das Haus Hohenzollern über zwei Stimmen im Kurfürstenkolleg, wobei der Mainzer Kurfürst als Erzkanzler des Reiches zudem eine besonders herausgehobene Position innehatte.

Als Landesherr zeigte sich Joachim entschlossen, teilweise rücksichtslos und vielseitig interessiert. Die Rücksichtslosigkeit zeigte sich vor allem in strenger Gesetzgebung und der damit verbundenen Exekutive. Bedeutsam ist die 1506 erfolgte Gründung der Brandenburgischen Universität Frankfurt. Ebenso hervorzuheben ist das einheitliche Erbrecht, das Joachim seinen Ländern 1527 mit der Constitutio Joachimica gab und das sich stark am Römischen Recht orientierte. Seit seiner Regierungsübernahme kämpfte er zudem entschlossen und ohne Nachsicht gegen das Raubrittertum, wodurch er zugleich die Macht der Hohenzollern gegen die einheimischen Adelsgeschlechter stärkte; so ließ er 1506 siebzig Raubritter, darunter vierzig Adlige, hängen.[1] 1524 konnte Joachim nach dem Tod des Grafen Wichmann von Lindow-Ruppin die ursprünglich vermutlich reichsunmittelbare Herrschaft Ruppin einziehen und mit der Mark Brandenburg vereinigen. 1529 ließ sich Joachim im Vertrag von Grimnitz für Brandenburg die Erbfolge im Herzogtum Pommern im Falle des Erlöschens der Greifenlinie im Mannesstamm zusichern.

Vor der Kaiserwahl 1519 trat Joachim I. zunächst als Parteigänger des französischen Königs Franz I. auf, um seine Stimme schließlich doch dem Habsburger Karl V. zu geben.

Religionspolitisch war Joachim ein erbitterter Gegner der Reformation. Seine Ehefrau, die dänische Prinzessin Elisabeth, dagegen neigte der lutherischen Lehre zu und floh 1528 vor ihrem Mann nach Wittenberg. Unter seiner Herrschaft kam es zudem zu einer brutalen Judenverfolgung. 1503 verfügte Joachim I. auf Drängen der Landstände die Ausweisung der Juden aus der Mark.[2] 1510 verurteilte das Berliner Hochgericht über dreißig Juden zur Verbrennung.[3] (s. Berliner Hostienschänderprozess)

Sein Hofastrologe Johann Carion veranlasste den Kurfürsten, im Jahre 1525 vor einer von ihm angekündigten Sintflut auf den Kreuzberg (zu dieser Zeit Tempelhofer Berg) zu flüchten. Der historische Roman Am Himmel wie auf Erden von Werner Bergengruen behandelt dieses Ereignis. Der Kurfürst war an okkulten Wissenschaften interessiert und stand in Verbindung mit Johannes Trithemius.

In seinem 1534 verfassten Testament hielt Joachim seine Erben an, die Mark Brandenburg für alle Zeiten dem katholischen Glauben zu erhalten. Unter Verstoß gegen das von seinem Großvater Albrecht Achilles aufgestellte Hausgesetz bestimmte er, dass Teile der Neumark an seinen zweiten Sohn, Johann fallen sollten. In der Kurwürde folgte ihm sein ältester Sohn Joachim II. Da Johann jedoch ohne Söhne starb, konnte das Land unter dem Enkel Joachims I., dem Kurfürsten Johann Georg wieder vereinigt werden.


Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.