Königlich Sächsische Staatseisenbahnen

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Als Königlich Sächsische Staatseisenbahnen, kurz: K.Sächs.Sts.E.B.[1] wurden von 1869 bis 1918 die staatseigenen Eisenbahnen im Königreich Sachsen bezeichnet. Von November 1918 bis zur Eingliederung in die 1920 begründete Deutsche Reichsbahn führten sie die Bezeichnung Sächsische Staatseisenbahnen.

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Geschichte

Weg zur Staatsbahn

Nach dem Bau der privat finanzierten Leipzig-Dresdner Eisenbahn 1839 begann sich auch der sächsische Landtag mit dem Eisenbahnbau zu beschäftigen. Schon früh erkannte man, dass Bahnlinien nach Bayern, Böhmen und Schlesien nötig waren und eine Nord-Süd-Strecke durch das Königreich verlaufen sollte. Die Finanzierung der Vorhaben lag in den Händen privat finanzierter Eisenbahnkomitees. Der Staat sah sich jedoch veranlasst, die entsprechenden politischen und rechtlichen Weichenstellungen zu schaffen. Am 14. Januar 1841 wurde ein Vertrag mit dem Königreich Bayern und dem Herzogtum Sachsen-Altenburg zum Bau einer Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Hof geschlossen. Am 22. Juni 1841 gründete sich die Sächsisch-Bayerische Eisenbahn-Compagnie, und am 19. September 1842 wurde der Eisenbahnbetrieb zwischen Leipzig und Altenburg eröffnet. Da die Baukosten der Bahnstrecke Leipzig–Hof den geplanten Rahmen sprengten, musste der Staat einspringen, der die Sächsisch-Bayerische Eisenbahngesellschaft übernahm und damit seine vorab gegebene Zusage zur Fertigstellung des Baus einlöste. Am 1. April 1847 ging die Bahnstrecke, die bis Reichenbach im Vogtland fertiggestellt war, in Staatsbesitz über.

Die Verwaltung erfolgte durch die neue Königliche Direction der Sächsisch-Bayerischen Staatseisenbahn in Leipzig. Durch den Landtag wurden Regelungen festgeschrieben. So erhielt das Direktorium entsprechende Befugnisse und war unmittelbar einem Ministerium unterstellt. Die Gehaltsliste der Beamten war vom Landtag zu genehmigen, die Eisenbahn-Tarife genehmigten die Stände. Neben der Finanzierung des Bahnbaus, insbesondere der Göltzschtal- und der Elstertalbrücke, waren Vereinbarungen mit Sachsen-Altenburg und Bayern über die Eigentums- und die Betriebsverhältnisse abzuschließen. Am 15. Juli 1851 wurde die Strecke bis Hof (Saale) vollendet.

Da sich für den Bau der Sächsisch-Böhmischen Eisenbahn von Dresden nach Bodenbach keine akzeptable Privatgesellschaft gefunden hatte, übernahm der Staat selbst diese Aufgabe. Mit Eröffnung des Teilstückes Dresden–Pirna am 1. August 1848 hatte Sachsen seine zweite Staatsbahn, für die in Dresden die Königliche Direction für Bau und Betrieb der Sächsisch-Böhmischen Staatseisenbahn eingerichtet wurde.

Mit dem Königreich Preußen wurde am 24. Juli 1843 ein Vertrag zum Bau einer Bahnstrecke von Dresden über Bautzen nach den preußischen Städten Görlitz und Bunzlau abgeschlossen. Damit war es möglich, die wichtige Verbindung nach Breslau herzustellen.

Am 1. September 1847 eröffnete die mit staatlicher Unterstützung fertiggestellte private „Sächsisch-Schlesische Eisenbahn“ die 102 km lange Strecke Dresden–Görlitz. Am 31. Januar 1851 ging diese Gesellschaft in das Eigentum des Staates über. Zeitgleich wurde auch die Betriebsführung der privaten Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft übernommen. Durch das Zusammenführen der beiden von Dresden ausgehenden Strecken unter einer Leitung sollten Einsparungen erzielt werden. Es wurde die „Königliche Direction der Sächsisch-Böhmischen und Sächsisch-Schlesischen Staatseisenbahnen in Dresden“ gebildet, die ab 14. Dezember 1852 in „Königliche Staatseisenbahn-Direction zu Dresden“ umbenannt wurde.

Am 31. Dezember 1850 wurde die „Königliche Direktion der Chemnitzer-Riesaer Staatseisenbahn“ eingerichtet. Sie hatte die Aufgabe, den Bau der Bahnstrecke Riesa–Chemnitz zu vollenden und den Betrieb durchzuführen. Dies war notwendig geworden, nachdem die private, durch das Land geförderte Chemnitz-Riesaer Eisenbahn-Gesellschaft aufgrund kostspieliger Kunstbauten zwischen Waldheim und Döbeln bankrottgegangen war.

Im Gegensatz zu Preußen wurde in Sachsen nie ein Eisenbahngesetz verabschiedet. Dies bedeutete, dass jedes Eisenbahnvorhaben im Landtag beschlossen werden musste. Trotz der negativen Erfahrungen der Vergangenheit wurden in den nächsten zehn Jahren verstärkt staatliche Eisenbahnen gebaut. Die Bauarbeiten waren durch die geografischen Schwierigkeiten zumeist problematisch. Insbesondere der Weiterbau der Strecke zwischen Chemnitz und Riesa sowie die Strecke von Freiberg nach Tharandt waren technisch anspruchsvoll und entsprechend teuer.

Am 15. November 1858 wurde die Strecke von Chemnitz nach Zwickau fertiggestellt. Damit bestand über die bereits 1845 hergestellte Verbindung von Zwickau eine Verbindung von Riesa zur Sächsisch-Bayerischen Eisenbahn. Aufgrund dessen wurde die Chemnitzer Direktion aufgelöst und die von ihr verwalteten Strecken der Leipziger Direktion übertragen. Diese erhielt die Bezeichnung „Königliche Direktion der westlichen Staatseisenbahn“. Gleichzeitig benannte sich die Dresdner Direktion in „Königliche Direktion der östlichen Staatseisenbahnen“ um.

1862 besaßen die Staatseisenbahnen eine Streckenlänge von 525 km. Neben der Leipzig-Dresdner Eisenbahn, bestanden noch private Kohlebahnen in den sächsischen Steinkohlegebieten Zwickau und Döhlen sowie die Zittau-Reichenberger Eisenbahn. Letztere war jedoch auch zu 11/12 in Staatsbesitz.

Bis 1865 entstanden Verbindungen von Leipzig nach Corbetha und Bitterfeld und damit Anbindungen nach Magdeburg und Berlin sowie die Voigtländische Staatseisenbahn (Herlasgrün–Eger).

Als ein Einschnitt im Eisenbahnbetrieb erwies sich der Deutsche Krieg von 1866 zwischen Preußen und Österreich. Da Sachsen auf der Seite der Österreicher stand, wurden beim Einmarsch der preußischen Truppen die Lokomotiven nach Hof, Eger und Budapest in Sicherheit gebracht. Im Rahmen der Kriegshandlungen wurden das Ostrauer Viadukt und die Riesaer Elbbrücke zerstört. Im darauffolgenden Friedensvertrag erhielt Preußen die auf seinem Staatsgebiet gelegenen Anlagen der Schlesischen Eisenbahn und den Görlitzer Bahnhof zugesprochen. Auch eine preußische Strecke von Leipzig nach Zeitz musste zugelassen werden.

In den folgenden Jahren wurde das Streckennetz weiter ausgebaut. Es entstanden nunmehr auch Linien ins obere Erzgebirge, nachdem 1858 Schwarzenberg/Erzgeb. Bahnanschluss erhielt, wurden 1866 Annaberg sowie 1872 Weipert angeschlossen. Wichtigster Grund war die Einfuhr von Braunkohle aus dem nordböhmischen Becken. 1869 erfolgte dann schließlich der Lückenschluss zwischen Flöha und Freiberg, so dass die beiden Streckennetze verbunden waren.

Zum 1. Juli 1869 wurden deshalb die Leipziger und Dresdner Direktionen aufgelöst und in der neuen „Generaldirection der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen“ in Dresden mit der Bekanntmachung vom 17. Juni 1869 zusammengefasst.[2]

Generaldirektor der Sächsischen Staatseisenbahnen war u. a. der Wirkliche Geheimrat Otto von Tschirschky und Bögendorff, der Schwiegervater des späteren Generals Paul von der Planitz.

Weitere Entwicklung

Die Jahre nach der Reichsgründung von 1871 waren auch in Sachsen von einer großen Zahl privater Eisenbahnbauvorhaben gekennzeichnet. Doch in den meisten Fällen musste der Staat zu Hilfe kommen, um die geplanten Strecken zu vollenden und weiter zu betreiben. Hinzu kamen weitere eigene Baumaßnahmen, um das Streckennetz zu erweitern. Mit dem Eisenbahnbau war es möglich, die unterentwickelten Gebiete zu fördern und z. B. in den Dörfern des Erzgebirges und der Lausitz Industriebetriebe anzusiedeln. Zum 1. Juli 1876 übernahm der Staat die Leipzig-Dresdner Eisenbahn und vergrößerte damit das Streckennetz um 337,5 km. In der Folge wurden fast alle noch privaten Eisenbahngesellschaften in Sachsen übernommen, um gegenüber einem beabsichtigten Reichseisenbahnprojekt unter preußischer Führung gerüstet zu sein.

Da der Bau und Betrieb der Bahnen nicht immer durch die Erträge gedeckt wurde, begann man nach Vereinfachungen zu suchen. Bereits 1865 hatte die Techniker-Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen Grundsätze für sekundäre Bahnen aufgestellt. Diese wurden 1878 mit der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung in rechtliche Grundsätze umgesetzt. Die mit diesen darin geregelten Erleichterungen geschaffenen Strecken wurden in Sachsen Sekundärbahnen genannt. 26 Strecken mit 453 km wurden ab sofort als Sekundärbahnen betrieben und 1879 ging mit der Leipziger Vorortstrecke Plagwitz-Lindenau–Gaschwitz die erste neugebaute Sekundärbahn in Betrieb.

Da auch die Sekundärbahnen nicht in jedem Falle die gewünschten Einsparungen erbrachten, begann man 1881 mit dem Bau der ersten Schmalspurbahnen. Am 17. Oktober 1881 wurde der Streckenabschnitt zwischen Wilkau und Kirchberg eröffnet. Bis 1920 erreichten die sächsischen Schmalspurbahnen eine Länge von 519,88 km.

Wichtigste Bahnhofsbauten waren 1891 bis 1901 der Bau des Dresdner Hauptbahnhofes und der 1915 fertiggestellte Leipziger Hauptbahnhof. Beide Baumaßnahmen waren mit weiträumigen Umbauten der Bahnanlagen in den Städten verbunden.

Mit der im November 1918 erfolgten Abdankung des Königs Friedrich August III. und der Umwandlung des Königreiches in einen Freistaat entfiel die Bezeichnung „Königlich“ und die Eisenbahnverwaltung in Sachsen nannte sich „Sächsische Staatseisenbahnen“, abgekürzt „Sächs. Sts. E.B.“. Die Sächsischen Staatseisenbahnen brachten 1920 3370 Kilometer Strecken in die Deutsche Reichsbahn ein. Administrativ gingen die Sächsischen Staatseisenbahnen in der Reichsbahndirektion Dresden auf, die noch bis zum Inkrafttreten der Bahnreform im Jahr 1994 fortbestand.


Text: Wikipedia

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