LPG Lütten Klein

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Getreideernte der LPG "Max Reimann" (1956)

Gründung der LPG

Die SED beschloss auf der 2. Parteikonferenz der SED, in Ost-Berlin vom 9.-12. Juli 1952, die Maßnahmen zur Bildung von Genossenschaften. Damit wurden landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften zugelassen.

Die LPG wurden in einer Gründungsversammlung errichtet, mussten sich ein Statut nach gesetzlich vorgeschriebenem Musterstatut geben und wurden durch staatliche Organe bestätigt. Mitglied einer LPG konnten nicht nur die Bauern mit eigener Wirtschaft werden, sondern auch Landarbeiter und andere Bürger.

Es wurden zunächst drei verschiedene Typen von LPG gebildet (Typ I, Typ II und Typ III). Je nach Typ wurden von den Bauern dabei ihr Boden (I), dazu ihre Maschinen (II) und dazu der gesamte landwirtschaftliche Betrieb mit Vieh, Maschinen und Gebäuden (III) in die Genossenschaft eingebracht. Die Bauern mussten darüber hinaus Bargeld einbringen (Inventarbeitrag). LPG des Typs III waren zunächst selten, weil es an ausreichend großen Stallungen mangelte. Viele LPG wandelten sich erst später, oftmals unter Druck von Partei und Staat vom Typ I oder II in den dann dominierenden Typ III um.

Auf die Bauern wurde insbesondere Ende der 1950er Jahre zunehmend erheblicher Druck ausgeübt, sich einer meist noch unwirtschaftlichen LPG anzuschließen. Die Einzelbauernwirtschaften wurden bei der Maschinenausleihe durch die Maschinen-Ausleihstationen (MAS), später Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) systematisch benachteiligt, sodass das Abgabensoll, die Verpflichtung zur Lieferung einer bestimmten Menge landwirtschaftlicher Produkte, immer schwerer zu erfüllen war. Zahlreiche Bauern sind nach der 2. Parteikonferenz der SED 1952 bis zum Mauerbau 1961 aus der DDR geflohen, um nicht Mitglied einer LPG werden zu müssen. Ihre Betriebe wurden zunächst von den staatlichen örtlichen Landwirtschaftsbetrieben (ÖLB) verwaltet und später nach Enteignung des Grund und Bodens in die LPG integriert.


Weitere Entwicklung der LPG

Im Frühjahr 1960 wurde die Kollektivierung der Landwirtschaft durch eine Kampagne der SED zwangsweise abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt existierten kaum mehr Einzelbauern.

Ab Mitte der 1960er Jahre wurde die Kooperation zwischen den LPG mit dem Ziel vorangetrieben, zu einer höheren Konzentration und Spezialisierung der Produktion zu kommen. Während dieses Prozesses und darüber hinaus fusionierten viele LPG, deren Anzahl somit von 1960 zu 1970 von 19313 auf 9009 sank. Am Ende dieser Umwälzungen standen die Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion. In diesen wurde die Feldwirtschaft mehrerer LPG gemeinsam betrieben, sodass den „Restbetrieben“, wie sie teilweise auch genannt wurden, weitestgehend nur die Viehwirtschaft blieb. Mitte der 1970er Jahre forcierte die SED die Umwandlung der KAP Pflanzenproduktion in LPG Pflanzenproduktion (LPG (P)) bzw. VEG (P). Die administrative Trennung von Tierhaltung ((T) = Tierproduktion) und Feldbau, die mit der Bildung der Pflanzenproduktionsbetriebe manifestiert wurde, war unter den Bauern höchst umstritten, da sie zahlreiche negative Auswirkungen nach sich zog. Beispielsweise erhöhte sich der Transport- und Verwaltungsaufwand. Die Spezialisierung entsprach zwar allgemeinen Trends in den westlichen Ländern, erfolgte allerdings überspitzt, so besaßen die KAP teilweise die unüberschaubare Größe ganzer Landkreise. Hinsichtlich dessen erfolgten unter Werner Felfe zu Beginn der 1980er Jahre zaghafte agrarpolitische Kurskorrekturen der SED.

Nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 mussten sich die LPG den neuen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und insbesondere den vorhandenen Strukturen des bundesdeutschen Wirtschaftrechts anpassen. Die LPG lösten sich ganz oder teilweise auf, verbliebene oder verkleinerte LPG als eingetragene Genossenschaft e.G. oder als GmbH weiter, da die Form des einheitlichen genossenschaftlichen Eigentums der LPG nicht dem bundesdeutschen Wirtschaftsrecht entsprach. Bei Auflösungen teilte man den Genossenschaftsbesitz zu Gunsten der genossenschaftlichen Eigentümer, die ihrerseits teilweise als Wiedereinrichter ihre Landwirtschaft begannen. Diese verbliebenen großen Betriebe dominieren in weiten Teilen die Landwirtschaft im Osten Deutschlands. Gemäß dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, das die Auflösung der LPG und deren Übergang in andere Rechtsformen regelt, waren auch die Inventarbeiträge zurückzuzahlen, soweit die LPG dies wirtschaftlich leisten konnte. Insbesondere dieser Punkt war Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten.



Text: Wikipedia

Bild: Wikipedia/Bundesarchiv, Bild 183-40007-0002 / Löwe / CC-BY-SA

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