Patentamt Berlin

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Blick in die große Auslegehalle (1929) des Reichspatentamtes in Berlin. Hier werden täglich die neueingehenden Erfindungen ausgelegt und durch Sachverständige geprüft.

Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet. Der Vorsitzende des neu gegründeten Amtes war Karl Rudolf Jacobi. Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“ des Erfinders Johannes Zeltner erteilt. Die erste Marke wurde am 16. Oktober 1894 für einen Berliner Lampenproduzenten eingetragen.

Siegelmarken

1905 bezog man das von den Architekten Solf und Wichards konzipierte Patentamtsgebäude in der Gitschiner Straße Ecke Lindenstraße in Berlin-Kreuzberg mit einer charakteristischen 243 Meter langen Front an der Hochbahntrasse.

1919 wurde die Behörde in Reichspatentamt umbenannt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein, nachdem die Alliierten aufgrund der Artikel II und X des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 vom 30. Oktober 1945 unter anderem Patente, Marken und Schutzzeichen beschlagnahmten. Der Artikel II dieses Gesetzes wurde am 31. August 1951 außer Kraft gesetzt, das gesamte Kontrollratsgesetz aber erst am 15. März 1991 mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland. Bis 1951 wurden die beschlagnahmten Patente durch die Alliierten technologisch und wirtschaftlich genutzt.

Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München. 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt in Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes Gebäude in München um.

1990 fusionierte das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR im ehemaligen Ost-Berlin mit dem Deutschen Patentamt.

Im Jahr 1998 wurde eine Dienststelle in Jena errichtet, und der größte Teils der Dienststelle Berlin dorthin verlagert. Das Amt verfügte damit fortan über drei Standorte (München, Jena und Berlin). Im selben Jahr erfolgte eine Umbenennung der Behörde von Deutsches Patentamt in Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), was der gestiegenen Bedeutung von Marken als Arbeitsgebiet des Amtes Rechnung tragen sollte.

Ursprünglich wurden Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Amtes vom Patentamt selber durchgeführt; seit 1961 ist hierfür das Bundespatentgericht zuständig.

Seit 1973 besteht mit dem Europäischen Patentamt ein weiteres Patentamt, das auch in Deutschland wirksame Patente erteilt.



Text: Wikipedia

Bild unten rechts: Wikipedia/Bundesarchiv, Bild 102-08642 / CC-BY-SA

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