Preußisches Staatsministerium

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche
Preußisches Staatsministerium

Das Preußische Staatsministerium war von 1808 bis 1850 das dem König von Preußen unterstellte Exekutivorgan mit den Fachministern und ab 1850 bis 1918 das aus den einzelnen Ministern zusammengesetzte Gesamtministerium des Staates Preußen unter dem Vorsitz eines Präsidenten. Wenn der König selbst den Vorsitz führte wurde die Versammlung des Staatsministeriums als Kronrat bezeichnet.

Es löste das Generaldirektorium ab, das bis dahin für die die Innen- und Finanzverwaltung zuständig war.

Siegelmarken

1808 bis 1848

Gliederung nach den Reformen 1808:


Staatskanzler, Dienstsitz: Stadtschloss

Krieg, 1819 - 1919 Dienstsitz: Leipziger Straße 5

Inneres, Innere Sicherheit, Pressezensur, Schule, Universitäten, Gesundheitswesen, Kirchenangelegenheiten, Landwirtschaft, Handel, Gewerbe, Bauwesen, Verkehr, Behördenaufsicht

1817 abgespalten: Ministerium der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten

1819 - 1842 verbleibendes Innenministerium aufgeteilt: Polizeiminister (Sicherheit, Zensur, Verkehr, Städtebau) und Innenminister (Behördenaufsicht, Wirtschaft, Gesundheit)

1819 (Januar bis Dezember) zusätzlich Minister für ständische Angelegenheiten (Wilhelm von Humboldt)

Verwaltung,im heutigen Verständnis: Finanzministerium

Justiz, 1817 - 1848 geteilt: Minister für Justizverwaltung und Minister für Revision der Gesetzgebung, seit 1799 Dienstsitz: Wilhelmstraße 74 (vormals Nr.4)

Äußeres, 1819 Dienstsitz: Wilhelmstraße 76 (vormals Nr.6)


1848 bis 1920

Gliederung:


Präsident des Staatsministeriums (Ministerpräsident), 1873 Stellvertreter: Vizepräsident des Staatsministeriums

Krieg

Inneres

Finanzen

Justiz

Äußeres

Geistliche, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten

Landwirtschaft, Domänen und Forsten

Handel und Gewerbe

1. Januar 1868 an den Norddeutschen Bund abgegeben: Post- und Telegraphenwesen

1873 abgespalten: Öffentliche Arbeiten (Eisenbahnen, Wasserstraßen, Bauwesen)


Von 1848 bis 1871 war das Staatsministerium in der Wilhelmstraße 74, dann in der Behrenstraße und in der Leipziger Straße untergebracht. 1903 bezog das Staatsministerium einen repräsentativen Neubau in der Wilhelmstraße 63. Für die Sitzungen des Kabinetts wurde beim Bau des Preußischen Landtags zwischen Herrenhaus und Abgeordnetenhaus ein Zwischengebäude errichtet, das mit beiden Gebäuden verbunden war.


1920 bis 1945

Zur Zeit der Weimarer Republik wurde der Name für die preußische Regierung aus Traditionsgründen beibehalten. Das Staatsministerium war das Organ des Kabinetts, also des Kollegiums der preußischen Minister. Gleichermaßen war es aber auch die Staatskanzlei, also das Büro des preußischen Ministerpräsidenten. Diese zweite Funktion trat nach der Revolution von 1918/19 zunehmend in den Vordergrund.

Von 1920 bis 1932 war Otto Braun (SPD) preußischer Ministerpräsident. Seine Regierung wurde am 20. Juli 1932 durch Reichskanzler Franz von Papen unter einem Vorwand abgesetzt (sogenannter „Preußenschlag“). Die Reichsregierung verwaltete Preußen kommissarisch. Im April 1933 wurde Hermann Göring (NSDAP) zum preußischen Ministerpräsidenten ernannt.

Das Staatsministerium verlor durch die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten bis 1935 stark an Bedeutung. Die Hoheitsrechte der Länder wurden auf das Reich übertragen. Die preußischen Ministerien wurden mit den Reichsministerien verbunden. Die Reichsminister waren jetzt auch preußische Minister. Formell gab es aber weiterhin einen preußischen Ministerpräsidenten.

Gliederung:


Ministerpräsident

Inneres

Finanzen

Justiz

Wissenschaft, Kunst und Volksbildung

Landwirtschaft

Handel (1932 Wirtschaft und Arbeit)

Volkswohlfahrt (Sozialminister)


Adresse: Wilhelmstraße 63 Berlin

1935 verlegte Göring den Amtssitz des preußischen Ministerpräsidenten in die Leipziger Straße 3.



Text: Wikipedia

Zweites Bild: Wikipedia/Bundesarchiv, Bild 183-H0115-0500-003 / CC-BY-SA

Liste der Autoren

Der Text und das Bild sind unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.