Sparkasse Saarbrücken

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Die Sparkasse Saarbrücken entstand aus zwei selbstständigen Instituten, der Kreissparkasse Saarbrücken und der Stadtsparkasse Saarbrücken, die am 1. Juni 1984 fusionierten.

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Geschichte

Kreissparkasse Saarbrücken

Aufgrund der Preußischen Zirkularverfügung vom 14. Juli 1854 über die Bildung von Kreissparkassen wurde Landrat Franz Karl Rennen schnell tätig und konnte bereits im August 1854 einen Satzungsentwurf vorweisen. Autor war Bürgermeister August Kromayer. Mit Schreiben vom 13. Dezember 1854 wurde der überarbeitete Entwurf allen Bürgermeistereien des Kreises zur Stellungnahme vorgelegt. Bis auf zwei Gemeinden (Heusweiler fürchtete spätere Lasten aus der Haftungsübernahme, in Völklingen verwies man auf den Fall des Elberstädter Rendanten, der 12.000 Reichstaler unterschlagen hatte) stimmten alle Gemeinden Saarbrückens und St. Johanns zu. Dies war die Voraussetzung, dass am 13. März 1855 auch der Kreistag (in dem die Bürgermeister die Mehrheit stellten) der Satzung und der Haftungsübernahme zustimmten.

Sitz der Sparkasse sollte Saarbrücken und St. Johann sein. Bei Bedarf konnten Filialen in den einzelnen Bürgermeistereien gebildet werden. Dies waren aber lediglich Sammelkassen für das Spargeschäft, Kredite wurden zentral vergeben. Ein fünfköpfiges vom Kreistag gewähltes Kuratorium kontrollierte den Rendanten, der eine Kaution von 500 Taler zu stellen hatte und eine Besoldung von mindestens 200 Talern im Jahr erhielt. Jeder Einwohner des Kreises durfte zwischen 15 Silbergroschen und 200 Talern Einlagen leisten und erhielt darauf einen Zins von 3 ½ %, wobei Nachkommastellen und angebrochene Monate nicht verzinst wurden. Der Grund für diesen krummen Zinssatz lag in der einfachen Berechnung der Zinsen: Der Taler unterteilte sich in 30 Silbergroschen und dieser in 12 Pfennige. Daher ergab sich für eine Einlage von 5 Talern der jährliche Zins auf 5 Silbergroschen und der monatliche Zins auf 5 Pfennig.

25 Taler konnten sofort abgehoben werden, für höhere Beträge bestand eine Kündigungsfrist von 8 bzw. 6 Wochen. Kredite wurden als Immobilienkredite bis zur Hälfte des Brandversicherungswertes oder gegen Stellung zweier geeigneter Bürgen vergeben. Der Kreistag veröffentlichte jährlich eine Liste geeigneter Bürgen.

Die Eröffnung der Kasse dauerte aber noch weitere drei Jahre. Grund waren Änderungswünsche der Bezirksregierung an der Satzung. Nachdem in den strittigen Fragen ein Kompromiss gefunden war, genehmigte König Friedrich Wilhelm IV. am 9. September 1857 in Salzmünde die Satzung, die Landrat Franz Carl von Gaertner am 4. November 1857 die bereits am 11. Juli vom Kreistag genehmigte finale Satzung bei der Regierung ein.

In der gleichen Sitzung am 4. November 1857 wählte der Kreistag das Kuratorium (den Vorsitz führte Landrat von Gaertner, daneben gehörten ihm Bürgermeister Kromayer, Bürgermeister a.D. Ludwig Wagner, der Glasfabrikant Adolph Wagner und der Beigeordnete und Rentner Friedrich Braun an) und den Rendanten Carl Woytt, der gleichzeitig Rendant der Kreiskommunalkasse und der Kasse des Stiftes St. Johann war.

Die Kreissparkasse Saarbrücken nahm am 23. März 1858 um 14:00 Uhr im Beisein des Landrates Franz Carl von Gaertner, der zugleich Vorsitzender der Kreissparkasse Saarbrücken war und der die ersten Sparbücher persönlich gegenzeichnete, im Landratsamt am Saarbrücker Schlossplatz (altes Rathaus) ihren Betrieb auf.

Der erste Kunde eröffnete ein Sparbuch; die Spareinlage betrug 42 Taler und 15 Silbergroschen. Spargeldanlage und drei Arten von Darlehen (Real-, Personal- und Kommunalkredit) bildeten anfangs die Leistungspalette der Kreissparkasse Saarbrücken. Nach dem Statut der Kreissparkasse konnten die eingezahlten Spargelder von der Kasse ausgeliehen werden:

gegen erststellige Hypotheken auf Grundstücke

auf Pfandscheine ohne hypothekarische Sicherheit (zwei als wohlhabend anerkannte Eingesessene mussten als Bürgen und Selbstschuldner für Kapital, Zinsen und Kosten eintreten)

an Gemeinde des Kreises


Das Kuratorium beschloss 1860, in den einzelnen Bürgermeistereibezirken Bischmisheim, Dudweiler und Völklingen (insgesamt 23.000 Einwohner) Sammelstellen (die späteren Zweigstellen) für Einlagen einzurichten. 1866 übernahm der erste hauptamtliche Rendant, Ludwig Dettweiler, die Leitung der Kreissparkasse. Am 1. Juni 1888 eröffneten die ersten Bezirksagenturen als Annahmestellen in den Bürgermeistereien (in Orten mit mehr als 2.000 Einwohnern): Bischmisheim, Dudweiler, Gersweiler, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Ludweiler, Püttlingen, Riegelsberg, Sulzbach, Völklingen.

Ein Buchhalter wurde erstmals 1899 eingestellt. Darüber hinaus wurden zwei Gehilfen eingestellt. Der Jahreslohn der Gehilfen belief sich auf 1.440 bzw. 600 Mark. Hinzu kamen die Vergütungen, die der Vorstand regelmäßig am Jahresende zahlte. Ihre Höhe bewegte sich bei rund 5 Prozent des Jahresgehaltes.

Der Rendant erhielt fortan eine Besoldung von jährlich 5.000 Mark, steigend alle zwei Jahre um 200 Mark bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Mark. Hinzu kam eine Dienstwohnung im Kassengebäude, deren Mietwert mit 1.000 Mark jährlich in das ruhegehaltsfähige Einkommen des Rendanten mit eingerechnet wurde. Am 11. März 1908 schufen das Scheckgesetz und die Verleihung der passiven Scheckfähigkeit an die Sparkasse die Voraussetzungen für den Scheckverkehr und das bargeldlose Zahlungssystem der Sparkassen und leiteten damit eine neue Epoche der Sparkassenentwicklung ein. Mit der Einführung des Giro- und Kontokorrentverkehrs dehnte sich die geschäftliche Betätigung der Sparkasse stark aus.


Stadtsparkasse Saarbrücken

Am 1. April 1909, dem Tag der Vereinigung der Städte Alt-Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach, nahm die neu gegründete Stadtsparkasse Saarbrücken ihre Geschäfte auf. Am 9. August 1910 beschloss der Vorstand der Kreissparkasse die Einführung des Scheckverkehrs zum 1. Januar 1911. Das bedeutete eine starke Ausdehnung der geschäftlichen Betätigung. Indem man die Sparkassen in die neue Form des Geldverkehrs mit einbezog, hoffte man, die breiten Bevölkerungskreise für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewinnen. Der neue Giro- und Kontokorrentverkehr bot für die Sparkassen mit ihrer lokalen Gebundenheit die ideale Handhabe, die im örtlichen Geschäftsverkehr anfallenden Betriebs- und Kassenreserven des gewerblichen und handwerklichen Mittelstandes zu sammeln und diese bisher ungenutzten Gelder zur Grundlage eines Mittelstandskreditgeschäftes zu machen.

1936 gab es keine Annahmestellen mehr, sondern nur noch

Hauptzweigstellen (Altenkessel, Brebach, Dudweiler, Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Ludweiler, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg, Sulzbach, Wehrden),

hauptamtlich verwaltete Nebenstellen (Bildstock, Fischbach, Fürstenhausen, Gersweiler, Güdingen, Herrensohr, Klarenthal, Kleinblittersdorf, Lauterbach, Scheidt)

und nebenamtlich verwaltete Nebenstellen (Auersmacher, Bischmisheim, Bübingen, Fechingen, Fenne, Göttelborn, Güdingen auf der Unner, Holz, Köllerbach, Naßweiler, Rilchingen-Hanweiler, Ritterstraße, Rockershausen, St. Nikolaus, Wahlschied, Walpershofen).

1937 kamen noch Eiweiler und Bliesransbach hinzu.


Am 1. Januar 1974 trat die Gebiets- und Verwaltungsreform in Kraft. An die Stelle des bisherigen Gewährträgers der Sparkasse trat der Stadtverband Saarbrücken. Am 27. April 1982 beschloss der Stadtverbandstag (Gewährträger der Kreissparkasse Saarbrücken) und der Stadtrat von Saarbrücken (Gewährträger der Stadtsparkasse Saarbrücken), einen Sparkassenzweckverband zu gründen. Der Sparkassenzweckverband hatte die Aufgabe, die Kreissparkasse Saarbrücken und die Stadtsparkasse Saarbrücken zu einer Sparkasse, der Sparkasse Saarbrücken, zusammenzuführen. Gewährträger der neuen Sparkasse Saarbrücken war der Sparkassenzweckverband. Mitglieder dieses Zweckverbandes waren der Stadtverband Saarbrücken und die Stadt Saarbrücken. Vorsteher des Sparkassenzweckverbandes waren der Stadtverbandspräsident und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken im jährlichen Wechsel. Durch die Zusammenführung der beiden Sparkassen zu einer Zweckverbandssparkasse wurde die durch die Gebietsreform von 1974 entstandene Überlagerung der Geschäftsbereiche der beiden Sparkassen beseitigt.

Der Sparkassen-Zweckverband Saarbrücken löste am 22. April 1983 die Landeshauptstadt Saarbrücken als Gewährträger der Stadtsparkasse Saarbrücken ab. Mitglieder des Zweckverbandes, der gleichzeitig auch Träger der Kreissparkasse Saarbrücken war, waren die Landeshauptstadt Saarbrücken und der Stadtverband Saarbrücken.


Nach der Fusion

Am 1. Juni 1984 fusionierte die Kreissparkasse Saarbrücken mit der Stadtsparkasse Saarbrücken zur Sparkasse Saarbrücken. Der Vorstand der Sparkasse Saarbrücken bestand aus fünf Mitgliedern: Vorstandsvorsitzender war Sparkassendirektor Ferdinand Paffrath, der dieses Amt schon bei der Kreissparkasse innehatte. Seine Stellvertreter waren Sparkassendirektor Lothar Köth und Sparkassendirektor Gerhard Lehberger, der bisherige Vorstandsvorsitzende der Stadtsparkasse Saarbrücken. Weiter gehörten dem Vorstand die Sparkassendirektoren Adolf Britz und Werner Ernst an. Nach vollzogener Vereinigung der beiden Saarbrücker Sparkassen war die Sparkasse Saarbrücken in ihrem Geschäftsgebiet neben den Hauptstellen Neumarkt und Rathausplatz mit weiteren 96 Geschäftsstellen vertreten, die zu zehn Filialdirektionen zusammengefasst wurden.

Durch eine Neuorganisation wurden die zehn Filialdirektionen 1988 auf acht Teilmärkte verkleinert: Brebach, Dudweiler, Sulzbach, Heusweiler, Püttlingen, Völklingen, Burbach, Rathausplatz. Die Teilmärkte waren weitgehend dem Zuschnitt der kommunalen Gebietskörperschaften angepasst. 1992 erfolgte eine Dezentralisierung des Kreditgeschäftes und eine neue Aufbau-Organisation mit fester Kompetenzverteilung für regionale Teilmärkte und Dezernate auf die vier Vorstandsmitglieder sowie ein Neuzuschnitt der Ressorts.



Text: Wikipedia

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