Pommersche Landschaft

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Die Pommersche Landschaft war eine Pfandbriefbank, die von 1781 bis 1945 in Pommern bestand. Sie hatte ihren Sitz in Stettin.

Reklamemarken

Geschichte

Unter König Friedrich dem Großen wurden in mehreren Teilen Preußens landschaftliche Kreditinstitute gegründet, die dem grundbesitzenden Adel die Beschaffung von Kredit zu einem nicht zu hohen Zinssatz ermöglichen sollten. Ziele waren im Sinne der Wirtschaftspolitik des Merkantilismus die Vergrößerung der Geldmenge und die Beschleunigung des Geldumlaufs, dadurch die Verbesserung der Wirtschaft überhaupt. Die landschaftlichen Kreditinstitute nahmen von der Öffentlichkeit Geld gegen Ausgabe von Pfandbriefen auf, wobei für die Rückzahlung sämtliche Güter des in der Landschaft zusammengefassten grundbesitzenden Adels solidarisch hafteten. Mit diesem Geld gewährte sie den Grundbesitzern Pfandbriefdarlehen. In diesem Sinne wurden in Preußen 1770 die Schlesische Landschaft und 1777 das Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Kreditinstitut gegründet. Im Nachbarland Mecklenburg ging man jahrzehntelang andere Wege und gründete erst 1819 den Mecklenburgischen Ritterschaftlichen Kreditverein.[1][2] Das ebenso zu Ostelbien gehörende Sachsen bildete 1866 einen Landwirtschaftlichen Kreditverein.[3] Für Preußen instituiert wurde wesentlich früher die Landschaft. Für den Bereich Ostpreußen zeichnete ab 1788 die Ostpreußische Landschaft zuständig.

Auch in Pommern bestand Interesse an der Gründung einer solchen Einrichtung. Vor 1781 empfing König Friedrich der Große eine Delegation des pommerschen Adels mit dem Sprecher Heinrich Adrian Graf von Borcke zu diesem Thema. Am 13. März 1781 bestätigte der König die Satzung der neuen Einrichtung, das Pommersche Landschafts-Reglement.[4] Bereits im gleichen Jahr nahm die Landschaft als dritte Landschaft in Preußen ihre Tätigkeit auf und gab Pfandbriefe zu einem Zinssatz von 4 % heraus.

Das Gebiet der Landschaft umfasste zunächst den Teil Pommerns, der bei ihrer Gründung 1781 preußisch war, also Hinterpommern und Altvorpommern. Während Neuvorpommern bereits 1815 zu Preußen und anschließend zur preußischen Provinz Pommern kam, wurde die Pommersche Landschaft erst 1871 auf Neuvorpommern ausgedehnt. Aber auch dann umfasste die Pommersche Landschaft nicht die gesamte Provinz Pommern, da der aus der Neumark in die Provinz Pommern umgegliederte Kreis Dramburg stets im Zuständigkeitsbereich des Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts verblieb.

Die Mitgliedschaft in der Pommerschen Landschaft war eine Pflichtmitgliedschaft für die Besitzer von Rittergütern. Nachdem durch Edikt vom 6. Oktober 1807 im Zuge der Preußischen Reformen der Erwerb von Rittergütern für Bürgerliche freigegeben war, wurden auch bürgerliche Rittergutsbesitzer Mitglieder der Landschaft. Die Landschaft war genossenschaftlich aufgebaut. Die Rittergutsbesitzer in den einzelnen Kreisen wählten Kreisdeputierte, welche die Direktoren und Räte wählten.

Im Rahmen der Gleichschaltung wurde 1934 das bisherige Landschafts-Reglement von 1781 durch eine neue Satzung der Pommerschen Landschaft ersetzt. Damit wurden der genossenschaftliche Aufbau abgeschafft und die wichtigen Positionen unmittelbar durch das Preußische Staatsministerium besetzt; die Haftung der Mitglieder mit ihrem Grundbesitz blieb indes erhalten. In der Praxis jedoch blieb der Einfluss des adligen Großgrundbesitzes auch nach 1934 bestehen, wenn auch bereits seit 1931 ein bürgerlicher Gutsbesitzer Generallandschaftsdirektor war.

Die Tätigkeit der Pommerschen Landschaft endete mit der Besetzung Pommerns durch die Rote Armee im Frühjahr 1945. Weder in Hinterpommern, das an Polen kam, noch in Vorpommern, das einen Teil der SBZ und dann der DDR bildete, bestand ein wirtschaftlicher Bedarf an dieser Einrichtung.

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