Amtsgericht Prenzlau

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Das Amtsgericht Prenzlau, ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ist eines von sechs Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Neuruppin.

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Geschichte

Seit 1849 bestanden in Preußen Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Prenzlau. Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Amtsgerichte eingerichtet.

Das königlich preußische Amtsgericht Prenzlau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Prenzlau im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Prenzlau.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Prenzlau ohne die Teile, die den Amtsgerichten Brüssow und Strasburg zugeordnet waren sowie der Amtsbezirk Potzlow ohne den Gemeindebezirk und Gutsbezirk Pinnow aus dem Kreis Templin.[2]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[3]

1945 wurde das Amtsgericht Prenzlau dem neu gebildeten Landgericht Eberswalde nachgeordnet. In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte und damit auch das Amtsgericht Prenzlau aufgehoben und Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Prenzlau im Sprengel des Bezirksgerichts Neubrandenburg für den Kreis Prenzlau gebildet. Da dieser nach der Wiedervereinigung zum Land Brandenburg kam, wechselte die Zuordnung kurzzeitig zum Bezirksgericht Potsdam.

Das Brandenburgische Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg vom 14. Juni 1993[4] verfügte zum 1. Dezember 1993 die Fortführung der bestehenden Kreisgerichte als Amtsgerichte. Damit entstand das Amtsgericht Prenzlau neu und war nun dem Landgericht Neuruppin zugeordnet.

Gebäude

Das Gericht ist im Gebäude Baustraße 37 untergebracht. Der 1858 im neogotischen Stil errichtete, dreigeschossige Ziegelbau steht unter Denkmalschutz.[5]


Text: Wikipedia

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