Deutsche Volkspolizei

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Emblem der Deutschen Volkspolizei 1961 bis 1990

Die Volkspolizei, Abkürzung VP, amtlich DVP, umgangssprachlich Vopo, war in der DDR die zentralistisch organisierte Polizei, die im Laufe der Zeit verschiedene Umstrukturierungen erfuhr.

Geschichte

Im Juni 1945 wurde die Volkspolizei in der Sowjetischen Besatzungszone zunächst als Polizei der Länder gegründet. Nach der Auflösung der Länder wurde die Organisation vereinheitlicht. Die Volkspolizei unterstand dem Minister des Innern der DDR (MdI), dessen Amtsbezeichnung nach 1963 zugleich „Chef der Deutschen Volkspolizei“ lautete. Die weitere Untergliederung waren die Bezirksbehörden der DVP (BDVP) in allen Bezirksstädten und die VP-Kreisämter (VPKA) in den Kreisstädten.

Ab 1952 wurde der Abschnittsbevollmächtigte (ABV) in den Städten und Gemeinden nach sowjetischem Vorbild eingeführt. Interessierte Bürger konnten als „Helfer der VP“ ehrenamtlich mitarbeiten.

Der 1. Juli wurde ab Anfang der 1960er Jahre als Tag der Volkspolizei gefeiert. Zuvor war der 1. Juni dieser Tag, der in der DDR zugleich als Kindertag gefeiert wurde.

Organisation

Bereiche

Die Volkspolizei gliederte sich zuletzt in folgende Dienstzweige:[1]

Schutzpolizei, einschließlich Wasserschutzpolizei und Betriebsschutz

Verkehrspolizei

Kriminalpolizei

Transportpolizei

Pass- und Meldewesen

VP-Bereitschaften und

Feuerwehr

Chef der DVP war der Innenminister, der diese über die Hauptverwaltung der DVP (HV DVP) im Ministerium des Inneren leitete. Mittelinstanzen waren 14 Bezirksbehörden der DVP (BDVP) und das Präsidium der VP Berlin (PdVP). Die unterste Ebene der Polizeiorganisation bildeten die VP-Kreisämter (VPKA), die als Außenstellen VP-Reviere, -Wachen und -Gruppenposten unterhielten, sowie die VP-Inspektionen (VPI) in den Ostberliner Stadtbezirken. In den Gemeinden und Stadtbezirken wurden hauptamtliche Abschnittsbevollmächtigte (ABV) eingesetzt, die von rund 158.000 freiwilligen Helfern als ehrenamtliche Hilfspolizisten unterstützt wurden, um die Bevölkerung besser überwachen zu können.

Abweichungen vom dreistufigen vertikalen Aufbau wiesen namentlich die Transportpolizei und die VP-Bereitschaften auf. Die Transportpolizei war eine Eisenbahnpolizei der Deutschen Reichsbahn.

Die rund 18.000 Mann starken VP-Bereitschaften waren kasernierte Volkspolizeitruppen, die vornehmlich zur Bekämpfung politischer Unruhen bestimmt waren und unmittelbar dem Innenminister unterstanden (zum Beispiel: Anfang Oktober 1989 in größeren Städten der DDR Übergriffe auf friedliche Demonstranten der sich formierenden Bürgerbewegung).

Rechtsgrundlage

Eine Rechtsgrundlage für die VP wurde erst mit dem Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP vom 11. Juni 1968 geschaffen.[2] Mit der staatlichen Wiederherstellung der deutschen Einheit 1990 wurde die VP aufgelöst und in die neuen Landespolizeien überführt. Für eine kurze Übergangszeit, bis zum Erlass eigener Polizeigesetze, galt in den neuen Bundesländern das DVP-Gesetz als Landesrecht fort.

Führung

Minister des Innern waren

Karl Steinhoff (1949–1952)

Willi Stoph (1952–1955)

Peter-Michael Diestel (1990)

Chef der Deutschen Volkspolizei waren

Kurt Fischer (1949–1950)

Karl Maron (1950–1955)

Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei waren

Karl Maron (1955–1963)

Friedrich Dickel (1963–1989)

Lothar Ahrendt (1989–1990)

Letzter Chef der Deutschen Volkspolizei war


Dieter Winderlich (1990)

Diensteid

Zu Beginn des Dienstverhältnisses war folgender Amtseid zu leisten:[3]

„Ich schwöre, meinem sozialistischen Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Regierung allzeit treu ergeben zu sein, Dienst- und Staatsgeheimnisse zu wahren und die Gesetze und Weisungen genau einzuhalten.

Ich werde unentwegt danach streben, gewissenhaft, ehrlich, mutig, diszipliniert und wachsam meine Dienstpflichten zu erfüllen.

Ich schwöre, daß ich, ohne meine Kräfte zu schonen, auch unter Einsatz meines Lebens, die sozialistische Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung, das sozialistische Eigentum, die Persönlichkeit, die Rechte und das persönliche Eigentum der Bürger vor verbrecherischen Anschlägen schützen werde.

Sollte ich dennoch diesen meinen feierlichen Eid brechen, so möge mich die Strafe der Gesetze unserer Republik treffen.“

– Statut der Volkspolizei

Ausbildungsstätten

Seit 1962 verfügte die DVP über eine eigene Hochschule in Berlin-Biesdorf, an der bis 1989 rund 3500 Offiziere ausgebildet wurden. Daneben gab es mehrere Fachschulen. Die Kasernierten Einheiten verfügten über eigene Ausbildungseinrichtungen. Offiziere wurden zunächst bei den NVA-Landstreitkräften, ab 1963 an der Offizierschule und ab 1971 an der Offiziershochschule – Bereitschaften – in Dresden-Wilder Mann ausgebildet. Die Unterführer auf Zeit an der Unterführerschule in Liegau bzw. nach Verlegung in Dresden bis zu ihrer Auflösung.

VP-Schule „Ernst Thälmann“, Neustrelitz (seit 1984 zentrale Dienstanfängerschule)

Schule für Abschnittsbevollmächtigte, Wolfen

Transportpolizei-Schule, Halle (Saale)

Verkehrspolizei-Schule „Hans Beimler“, Magdeburg

Schule des Nachrichtenwesens, Dommitzsch

Spezialschule des MdI für Diensthundewesen, Pretzsch (Elbe)

Spezialschule des MdI für medizinische Dienste (im Bezirk Magdeburg)

Fachschule des MdI „Heinrich Rau“, Radebeul

Fachschule des MdI, „Wilhelm Pieck“, Aschersleben

Schule der Versorgungsdienste des MdI, „Fritz Schmenkel“, Bautzen (heute Landespolizeischule Sachsen)

Hochschule der VP „Karl Liebknecht“, Berlin-Biesdorf (Cecilienstraße) (heute Revier: Abschnitt 62, Polizei Berlin)

Offiziershochschule des Ministeriums des Innern Artur Becker – Bereitschaften (Dresden, Stadtteil Trachau, Neuländer Str. 60, heute Sitz des Landeskriminalamts Sachsen)

Unterführerschule des MdI Bereitschaften „Kurt Schlosser“, Dresden

Humboldt-Universität zu Berlin/Sektion Kriminalistik

Strafvollzugsschule „August Meyer“, Karl-Marx-Stadt

Die Volkspolizei verfügte zuletzt über rund 80.000 hauptamtliche Polizisten und 177.500 „Freiwillige Helfer“. Von den sogenannten Abschnittsbevollmächtigten wurden z. B. die Hausbücher kontrolliert. Über die Personenkennzahl (PKZ) konnte die DVP wie auch das MfS über jeden Bürger alle in diversen Datenbanken gespeicherten Informationen erhalten.

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 ging die Polizeihoheit an die neu gebildeten Bundesländer über, etwa 40 Prozent der DVP-Angestellten mussten aus dem Dienst ausscheiden.


Sitz vom Präsidium der Volkspolizei in Berlin: Mitte (Königstadt), Hans-Beimler-Straße 27 (heute Otto-Braun-Straße), Keibelstraße 29–36, Wadzeckstraße 7–10.


Text: Wikipedia

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Bild: Wikimedia

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