Eduard von Simson

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Eduard von Simson

Martin Eduard von Simson (* 10. November 1810 in Königsberg i. Pr.; † 2. Mai 1899 in Berlin) war ein deutscher Richter, Hochschullehrer und Parlamentarier im Königreich Preußen. Er ist der „erste deutsche Verfassungsvater“[1] durch seine Mitarbeit an der Reichsverfassung von 1849. Simson war Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung und von Dezember 1848 bis Mai 1849 ihr Präsident. Dasselbe Amt übte er in den Reichstagen des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreichs aus. 1879 wurde er erster Präsident des Reichsgerichts in Leipzig.

Leben

Seine jüdischen Eltern ließen Eduard Simson 1823 taufen. Im März 1826 machte er mit 15 Jahren das Abitur am Collegium Fridericianum. An der Albertus-Universität Königsberg begann er, Rechtswissenschaft und Kameralwissenschaft zu studieren. Von seinen Lehrern nennt er nur Heinrich Eduard Dirksen.[2] In Königsberg half er Johann Jacoby bei der Gründung des dritten Littauer-Kränzchens innerhalb der burschenschaftlichen Allgemeinheit Königsberg am 2. Februar 1827. Das Kränzchen wurde 1829 zur Corpslandsmannschaft Lithuania.[3] Simson wechselte an die Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und diente in der Preußischen Armee.

1829 promovierte er in Königsberg zum Dr. iur.[4][5] Auf Antrag der Fakultät erhielt er sogleich die Venia legendi. Ein Stipendium ermöglichte ihm eine Studienreise nach Berlin, Halle, Leipzig, Göttingen und Bonn. Dort beeindruckte ihn besonders Barthold Georg Niebuhr. Kurz nach der Julirevolution von 1830 traf er in Paris ein. Über Heidelberg und Berlin kehrte er nach Königsberg zurück.[6] Mit dem Reisestipendium verbunden war die Verpflichtung, nach der Rückkehr ab 1831 zwei Jahre als Privatdozent zu lehren. Ungewöhnlich war, dass er Pandektenwissenschaft lesen durfte und schon 1833 zum außerordentlichen Professor ernannt wurde. Am 3. Oktober 1835 beantragte Simson die Ernennung zum ordentlichen Professor, weil seine „Vorlesungen in der hiesigen Fakultät die am meisten besuchten sind“. Die Fakultät widersprach entschieden: Mit drei ordentlichen Professoren im Römischen Recht sei der Bedarf gedeckt und überhaupt seien bei der sinkenden Studentenzahl fünf Ordinarien ausreichend. Außerdem sei ein weiterer Lehrer des Deutschen Rechts nötiger und habe Heinrich Friedrich Jacobson Vorrang. Simsons Lehrerfolg versuchte die Fakultät zu relativieren; ihm fehle es an der wissenschaftlichen Durchdringung und an Publikationen. Der Kurator gab diese Stellungnahme an das Preußische Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten weiter, sprach sich aber für Simsons Ernennung aus. Auf Wunsch der Fakultät empfahl er „eine gründliche Überprüfung seiner beiden Dissertationen“. Diesem Wunsch war das Ministerium am 22. Oktober 1835 insoweit zuvorgekommen, als es bei Carl Unterholzner in Breslau ein Gutachten über Simsons zweite Dissertation angefordert hatte.[7] Trotz der eher ungünstigen Gutachtenlage wurde Simson am 22. Mai 1836 zum ordentlichen Professor ernannt.[2] Seit 1834 Mitglied, wurde er 1846 Rat des Tribunals für das Königreich Preußen.

Auf Betreiben von Johann Gustav Droysen und Christian Schüler, die wie er Abgeordnete in der Nationalversammlung gewesen waren, erhielt er 1852 einen Ruf der Universität Jena auf ihren Lehrstuhl für Pandektenwissenschaft.[2] Simson lehnte ihn ab. Von 1855 bis 1857 war er Rektor der Albertina.[8]

Parlamentarier

Als Abgeordneter für Königsberg gehörte Simson vom 18. Mai 1848 bis zum 20. Mai 1849 der Frankfurter Nationalversammlung an, zunächst als Sekretär im Gesamtvorstand, ab Oktober 1848 als Vizepräsident und ab Dezember 1848 als Präsident. Im April 1849 stand er an der Spitze der Kaiserdeputation, die Friedrich Wilhelm IV. seine Erwählung zum Deutschen Kaiser überbrachte. Als diese Sendung scheiterte, lehnte Simson die Fortführung des Präsidiums ab. Im August 1849 trat er als Abgeordneter für Königsberg in das Abgeordnetenhaus des preußischen Landtags. Im Erfurter Unionsparlament war er Präsident des Volkshauses.[3]

Erst 1858 wandte er sich wieder dem politischen Leben zu. 1860 wurde er zum Vizepräsidenten des Appellationsgerichts Frankfurt (Oder) ernannt. In diesem und im nächsten Jahr führte er das Präsidium des Abgeordnetenhauses, 1867 das Präsidium im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes. Er präsidierte auch die folgenden Sessionen des Norddeutschen Reichstags und des Zollparlaments.[3]

Am 3. Oktober 1867 überbrachte er dem preußischen König Wilhelm I. die Adresse des ersten verfassungsmäßigen Norddeutschen Reichstags nach der Burg Hohenzollern. Am 13. Dezember 1870 reiste er an der Spitze einer Deputation nach Versailles und überbrachte Wilhelm die Adresse des Norddeutschen Reichstags, durch welche Wilhelm gebeten wurde, die ihm angetragene Kaiserwürde anzunehmen.[3]

Auch im Reichstag des Kaiserreichs wurde Simson zum Präsidenten gewählt; 1874 musste er aber krankheitshalber eine Wiederwahl ablehnen. 1877 nahm er auch kein Reichstagsmandat mehr an. Seit 1869 Präsident des Appellationsgericht Frankfurt/Oder, wurde Simson bei der Errichtung des Reichsgerichts in Leipzig am 1. Oktober 1879 zum Präsidenten des Gerichts und des Disziplinarhofs berufen. Am 1. Februar 1891 trat er in den Ruhestand und nahm seinen Wohnsitz in Berlin. Siehe auch: Liste der Corpsstudenten im Reichstag des Norddeutschen Bundes und im Zollparlament, Liste der Reichstagsabgeordneten des Deutschen Kaiserreichs (1. Wahlperiode) und Liste der Reichstagsabgeordneten des Deutschen Kaiserreichs (2. Wahlperiode)

Grab

Im 89. Lebensjahr gestorben, wurde er in einem Familiengrab auf dem Friedhof III der Jerusalems- und Neuen Kirche am Mehringdamm in Kreuzberg (Grablage: 343-EB-256a) beigesetzt. Seine letzte Ruhestätte ist als Ehrengrab des Landes Berlin ausgewiesen (verortet).

Ehrungen

Gedenktafel am früheren Wohnhaus von Simson in Frankfurt (Oder), Halbe Stadt 20 (z.Zt.im Museum)

Ehrenbürger der Stadt Leipzig (1883)

Wirkl. Geh. Rat

Schwarzer Adlerorden (1888)

Orden vom Zähringer Löwen, Großkreuz mit Brillanten (1893)

Friedrich III. verlieh ihm am 18. März 1888 im Schloss Charlottenburg den Schwarzen Adlerorden. Mit dem Wappenbrief vom 28. Mai 1888 wurde Simson nobilitiert und in den preußischen erblichen Adelsstand erhoben.

Nach Simson benannte Leipzig eine Straße, eine Brücke und den Platz vor dem Reichsgericht, dem heutigen Bundesverwaltungsgericht. Im Berliner Tiergarten trägt ein Weg zum Brandenburger Tor Simsons Namen. Familie

Sein Vater, Zacharias Jakob (1785–1876), war Kaufmann und Wechselmakler in Königsberg i. Pr. Seine Mutter, Marianne Sophie (gest. 1866), war eine Tochter des Kaufmanns Simon Joachim Friedländer. Seine Brüder waren August Simson (1812–1888), Professor der Theologie, sowie die Juristen Georg Bernhard Simson (1817–1897) und John Simson (1823–1886).

Eduard von Simson heiratete 1834 in Königsberg i. Pr. Clara Alexandrine (1814–1883), eine Tochter des Bankiers Marcus Warschauer.[10] Das Paar hatte neun Kinder, darunter den Juristen August von Simson (1837–1927) und den Historiker Bernhard von Simson (1840–1915).


Text: Wikipedia

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Bild: Wikimedia/Fritz Paulsen

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