Justus von Gruner

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Justus von Gruner

Karl Justus Gruner, ab 1815 von Gruner (* 28. Februar 1777 in Osnabrück, Hochstift Osnabrück; † 8. Februar 1820 in Wiesbaden, Herzogtum Nassau) war königlich preußischer Geheimer Staatsrat, hochrangiger Staatsbeamter und erster Polizeipräsident von Berlin.

Leben

Gruner entstammte einer Familie aus dem Vogtland, deren direkte Stammreihe mit Ehrhardt Gruner begann, Zeugwirker und Ratskämmerer in Tanna (Fürstentum Reuß, Thüringen), erwähnt 1662.

Karl Justus Gruner wurde am 19. Oktober 1815 in den preußischen Adelsstand erhoben.

Justus Gruner wurde als Sohn eines Osnabrücker Juristen geboren. Nach dem frühen Tod seines Vaters im Jahr 1787 konnte er seine Ausbildung nur mit finanzieller Unterstützung seines Patenonkels Justus Möser absolvieren. Gruner studierte Rechtswissenschaften und Staatswissenschaft an den Universitäten Halle (Mitglied des Corps Guestphalia) und Göttingen. Zunächst war Gruner als Jurist in Osnabrück tätig. Hier veröffentlichte er auch wenig beachtete Schriften zum Strafrecht und zur öffentlichen Sicherheit. 1800 wurde er zunächst Angestellter einer im damals preußischen Posen ansässigen Gesellschaft, die sich mit der Ansiedlung von Deutschen in den ehemals polnischen Gebieten beschäftigte, bevor er 1802 in den preußischen Staatsdienst eintrat und Kammerrat im brandenburgisch-preußischen Ansbach-Bayreuth wurde. Wegen seiner Posen-Erfahrung wurde er 1804 nach Berlin ins Generaldirektorium für das Gebiet Südpreußen (Posen) berufen. 1805 wurde er Direktor der Kriegs- und Domänenkammer in Posen, wo er auch nach der Einnahme der Stadt durch die Franzosen im Oktober 1806 verblieb. Trotz der französischen Besatzung veranstaltete Gruner in Posen eine Geldsammlung zugunsten der Witwe des von den Franzosen hingerichteten Nürnberger Buchhändlers Johann Philipp Palm. Anfang 1807 ging Gruner als Verwaltungsbeamter nach Ostpreußen, wo er Kontakt zu Freiherr vom Stein und Karl August von Hardenberg bekam und in der Folge zum Kreis der preußischen Reformer gehörte.

Nach einem kurzen Aufenthalt in Hinterpommern ging Gruner 1809 nach Berlin und wurde zum Kommissar für die Einführung der Städteordnung ernannt, bevor er am 25. März 1809 zum ersten Polizeipräsidenten von Berlin berufen wurde. Zunächst war er mit der Durchsetzung der Abgabe von Silber gegen Papiergeld beschäftigt, mit der die Berliner an der Behebung der Finanznot des preußischen Staates beteiligt werden sollten. Außerdem war Gruner maßgeblich an der Konstituierung der Berliner Stadtverordnetenversammlung und des Berliner Magistrats beteiligt. Mit teils geheimpolizeilichen Maßnahmen war Gruner bemüht, antifranzösische Aktionen der Bevölkerung zu verhindern. Er verbot auch Versammlungen vor der französischen und österreichischen Gesandtschaft. Weiterhin gelang es ihm, städtische Belange der Zuständigkeit des Militärs zu entziehen. So wurden ua. das Feuerlöschwesen, die Fleischtaxe und die Baufluchtlinien aus der Zuständigkeit des Gouverneurs in die des Polizeipräsidiums übertragen. Sein Bemühen, die 1806 von Napoleon geschaffene Berliner Bürgergarde als polizeiliche Schutztruppe unter sein Kommando zu bekommen, scheiterte jedoch am Widerspruch von Stadtverordnetenversammlung und preußischem Innenministerium. Seine Reform der Berliner Polizeibehörde wurde vom Innenministerium jedoch gebilligt. Seit Oktober 1809 gliederte er die Berliner Polizei in Hauptbüro, Polizeiamt, Fremdenbüro und Sicherheitsbüro (mit Geheimpolizei). Mit dem sogenannten Publikandum vom 28. Oktober 1809 wurde der von Gruner angestrebte “Erweiterte Polizeibezirk Berlin” unter Einbeziehung der Landkreise Teltow und Niederbarnim geschaffen. Damit wollte Gruner die von Berlin-nahen Orten ausgehende Kriminalität besser bekämpfen können. Die von ihm angestrebte Ausnahme des Sicherheitsbüros von der Zuständigkeit des Kriminalgerichts scheiterte jedoch am Innenminister, da nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 jeder Beschuldigte einem Richter zuzuführen war. Nach dem verheerenden Brand der Berliner Petrikirche vom 20. September 1809 begann Gruner auch mit der Reorganisation des Berliner Feuerlöschwesens. In Vorbereitung der Rückkehr des preußischen Königspaares nach Berlin wurde in der Polizeiverordnung vom 3. Dezember 1809 die von Gruner erarbeitete neue Polizeiverwaltung veröffentlicht. Außerdem erließ Gruner am 10. Dezember 1809 eine Verordnung zur Reinigung der Berliner Straßen von Schutt, Müll, Scherben und Fäkalien. Zum Jahreswechsel 1809/10 erließ Gruner den Befehl, wonach es Polizeibediensteten verboten wurde, bisher übliche Geld- oder Sachgeschenke zum Jahreswechsel anzunehmen. Im Zuge der Polizeireform wurden durch Gruner zahlreiche, z.T. aus dem Mittelalter stammende polizeiliche Privilegien und Gebühren abgeschafft. Es folgte im Januar 1810 das Verbot der Straßenbettelei, das jedoch kaum befolgt wurde und sich als nicht durchsetzbar erwies.

Seine erfolgreiche Arbeit als Berliner Polizeipräsident privilegierte Justus Gruner für andere, höhere Ämter. Am 12. Februar 1811 wurde er als Geheimer Staatsrat zum Chef der höheren Polizei in Preußen berufen. Gruner setzte seinen als Berliner Polizeipräsident begonnen Aufbau einer Geheimpolizei zur Abwehr französischer Agenten nun konsequent auf Landesebene fort.

Im Februar 1812 quittierte Gruner, der im Zuge der Koalitionskriege eine prononciert konservative Haltung ausprägte, aus Enttäuschung über die Zurückhaltung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. gegenüber Napoléon Bonaparte und die Allianz Preußens mit Frankreich den Dienst. Stattdessen bot Gruner dem russischen Zaren Alexander I. an, ein antinapoleonisches Informanten- und Diversionsnetz im Rücken der französischen Armeen aufzubauen. Nachdem der Zar Gruner’s Angebot angenommen und ihn mit den nötigen finanziellen Mittel ausgestattet hatte, siedelte Gruner nach Prag über und begann mit dem Aufbau seines Agentennetzes. Allerdings gelang es Anhängern Napoleons im preußischen Innenministerium, Gruner bei den Österreichern, zu deren Herrschaftsbereich Prag damals gehörte, zu den denunzieren. Auf Veranlassung des österreichischen Staatskanzlers v. Metternich wurde Gruner im August 1812 verhaftet und auf der Festung Peterwardein interniert, nach dem Betritt Österreichs zur Allianz Russland-Preußen im Herbst 1813 allerdings wieder freigelassen.

Freiherr vom Stein gewann ihn sofort für die Etablierung einer Allianz gegen Napoleon. Seit Ende 1813 war Gruner Mitglied des Zentralverwaltungsrates für die besetzten Rheinbundgebiete und in dessen Auftrag Gouverneur des Generalgouvernements Berg, das wesentliche Teile des 1806 von Napoleon gebildeten Großherzogtums Berg umfasste. Im Februar 1814 wurde er im Rahmen des Zentralverwaltungsrates Gouverneur im Generalgouvernement Mittelrhein. Nach dem endgültigen Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft nach der Schlacht bei Waterloo im Juni 1815 wurde Gruner Chef der alliierten Polizei in Frankreich und Polizeidirektor des besetzten Paris. In dieser Funktion sorgte er für die Rückführung der von Napoleon geraubten Kunstschätze.

1815 wurde Gruner für seine Verdienste vom preußischen König in den Adelsstand erhoben. Wie andere Reformer in Preußen wurde Gruner nach 1815 von reaktionären Kräften am Hof politisch kaltgestellt und isoliert. Im Rang eines bevollmächtigten Ministers wurde Justus v. Gruner preußischer Gesandter in der Schweiz. Nach einem Verhör durch Geheimpolizisten starb von Gruner im Alter von nur 43 Jahren während eines Kuraufenthalts in Wiesbaden an einem Herzanfall.

Gruner war von seinem Selbstverständnis her ein Anhänger des protestantischen, säkular geprägten preußischen Verwaltungsstaats. Diese Perspektive bestimmt auch sein Jugendwerk, den bekannten (und schon zeitgenössisch umstrittenen) Reisebericht „Meine Wallfahrt…“ von 1802/1803, in dem er unverblümt Stellung bezog gegen das zur damaligen Zeit aus seiner Sicht völlig rückständige katholische Westfalen.

Gruner steht nach heutiger Forschungslage im Verdacht, diese Reise als preußischer Spion gemacht und sein Buch geschrieben zu haben, um die preußische Annexion des damals souveränen Staates Fürstbistum Münster vorzubereiten, die dann auch erfolgreich im folgenden Jahr 1803 durch die zweite westdeutsche Teilung durch den Reichsdeputationshauptschluss erfolgte. 1812 leitete Gruner im österreichischen Prag den russischen Geheimdienst.

Gruner starb am 8. Februar 1820 in Wiesbaden und wurde dort auf dem Friedhof an der Heidenmauer beigesetzt.


Text: Wikipedia

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