Karl Twesten
Karl Twesten (* 22. April 1820 in Kiel; † 14. Oktober 1870 in Berlin) war ein deutscher Politiker und Jurist, Sohn des Theologen August Twesten.
Leben
Er studierte Jura an den Universitäten in Berlin und Heidelberg. Nach diversen Anstellungen an Gerichten wurde er 1855 Stadtgerichtsrat in Berlin. 1861 veröffentlichte er eine politische Schrift Was uns noch retten kann, in der er den als reaktionär geltenden preußischen General Edwin von Manteuffel einen „unheilvollen Mann in unheilvoller Stellung“ nannte. Daraufhin forderte Manteuffel ihn zu einem Duell heraus, bei dem Twesten verwundet wurde. Im selben Jahr gründete er mit anderen die Deutsche Fortschrittspartei, für die er seit 1862 im preußischen Abgeordnetenhaus saß. Obwohl er zunächst im Verfassungskonflikt gegen König Wilhelm I. und Otto von Bismarcks Lückentheorie stand, befürwortete er 1866 die Indemnitätsvorlage und verteidigte den Preußisch-Österreichischen Krieg. Im selben Jahr gründete er mit Eduard Lasker und Hans Victor von Unruh die Nationalliberale Fraktion im Abgeordnetenhaus. 1867 wurde er Abgeordneter im Reichstag des Norddeutschen Bundes.[1] Als Abgeordneter vertrat er bis zu seinem Tode den Wahlkreis Breslau 11 (Reichenbach - Neurode).[2] Grab im Erbbegräbnis Testen auf dem Dreifaltigkeitsfriedhof I
Beigesetzt wurde er im Erbbegräbnis seiner Eltern auf dem Dreifaltigkeitsfriedhof I in Berlin-Kreuzberg, Mehringdamm 21.
Werke
Woran uns gelegen ist (1859)
Schiller in seinem Verhältniß zur Wissenschaft (1863)
Der preussische Beamtenstaat (1866)
Die Zeit Ludwig's XIV. : Vortrag gehalten im Berliner Handwerker-Verein. Lüderitz, Berlin 1871 (Digitalisat)
Text: Wikipedia
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